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Italo-Welt

Aandoooo

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Sonntag, 28. Oktober 2012, 14:35

Felgen montieren.. eintragen ?

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Hallo

ich habe zwei Fragen ich hab mir die Original Winterreifen 17" 205/65 R17 gekauft, und zwar möchte ich die 17" Felgen auf Sommerreifen montieren kann ich auch eine andere Reifengröße nehmen? ich möchte nämlich die 205/40/ R17 Sommerreifen Kaufen.

zweite Frage.

die Winterreifen habe ich Privat gekauft ich hatte davor 195/55R16 drauf . Die Winterreifen sind jetzt 205/65 R16 muss ich die jetzt eintragen lassen ? oder brauche ich das nicht weil das Originale Fiat Felgen sind. Gutachte oder ABE habe ich nicht. Falls ich die eintragen muss brauche ich ja einen Gutachte/ABE wo kann ich dies finden ?

Die felgen sind die hier :

würde mich auch eine Antwort freuen Vielen Dank im voraus.

Gruß

Hydro

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Sonntag, 28. Oktober 2012, 19:01

Hallo, " Original Winterreifen 17" 205/65 R17, 65 gibt es für den GP doch nicht? Oder? Welche Originale Felgen/Reifen Kombi du fahren darfst ohne es eintragen zu müssen, geht aus dem COC Papier zu deinem GP hervor, da sollte es drin stehen, sonst mußt du das abnehmen und eintragen lassen, so kenne ich das.

Edit: auf dem Avatar Bild sind TN1 Felgen zu sehen, die sind eingetragen mit einer oder 2 Reifengrößen, willst du davon abweichen mußt du das eintragen lassen.
Hydro's Oilburner
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Nexxus

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Sonntag, 28. Oktober 2012, 20:19

Antwort 1.: Du kannst jede Größe kaufen die auf die Felge passt, und musst sie, sollte sie nicht in deinen Papieren drinstehen, beim TüV eintragen lassen. Am besten vorher mit dem Prüfer reden, bevor du die reifen kaufst und ihn fragen was machbar ist.

Antwort 2.: Die Felgen müssten eintragungsfrei sein, allerdings die bereifung nicht und diese wird in verbindung mit den Felgen eingetragen.

Wirklich genaue Infos für deine Fragen solltest du am besten beim TüV vor Ort an sehen, da nur er dir da wirklich ne verlässliche aussage tätigen kann, da er dir das ja auch eintragen soll
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Aandoooo

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Sonntag, 28. Oktober 2012, 23:30

Alles klar Danke :) dann werde ich mal dort hinfahren und es klären.

Lacki

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Dienstag, 30. Oktober 2012, 06:06

Also 205/65 17" ist mal garantiert keine Original Größe für einen GP und auch keine größe aus dem Zubehör. Selbst in 16 Zoll ist der Abrollumfang/Durchmesser weit über die Standardgröße hinaus. Da brauchste gar nicht mit zum TÜV zu fahren. Der wird in schallendes Gelächter ausbrechen.

Aandoooo

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Dienstag, 30. Oktober 2012, 23:20

Also 205/65 17" ist mal garantiert keine Original Größe für einen GP und auch keine größe aus dem Zubehör. Selbst in 16 Zoll ist der Abrollumfang/Durchmesser weit über die Standardgröße hinaus. Da brauchste gar nicht mit zum TÜV zu fahren. Der wird in schallendes Gelächter ausbrechen.
ich hatte mich verschrieben sry ich meinte 205/45 R 17 :D

Lacki

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Mittwoch, 31. Oktober 2012, 06:04

Also wenn du einen WR mit 205/45 17 ( Originalgröße ? ) auf der Originalfelge fährst brauchste das nicht eintragen zu lassen.

Die Sommerreifen wiederum musste eintragen lassen. Vor dem Kauf würd ich allerdings prüfen wie stark die Abweichung vom Abrollumfang ist. Dabei gibt es Grenzen.

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Atz3p3ng

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Mittwoch, 31. Oktober 2012, 09:33

Also auf die 17" Fiat Felgen kannst du 215/40 oder 205/45 Reifen montieren. Bei 205/40 Reifen hast du schon eine Abweichung von 4% nach unten, sprich dein Tacho zeigt 100 km/h an, du fährst aber nur knapp 96 km/h. Wieviel die Abweichung nun betragen darf weiß ich nicht. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, nimm einfach die passenden Reifen :thumbsup:

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Nexxus

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Mittwoch, 31. Oktober 2012, 17:46

....
Wieviel die Abweichung nun betragen darf weiß ich nicht:thumbsup:


Laut meinem Informationsstand darfst du nach unten hin soviel wie du willst und nach oben hin maximal 7% (TüV - Aussage im Jahre 2009)
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Donnerstag, 1. November 2012, 05:54

Einfach mal an deiner TÜV Stelle des Vertrauens fragen. Ich hab z.B ganz andere Zahlen im Kopf als Nexxus

Hydro

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Donnerstag, 1. November 2012, 11:06

Zur Tacho Genauigkeit habe ich folgende Informationen:

Zitat

Für Kraftfahrzeuge in Europa und vielen anderen Ländern gilt, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen, aber nach oben um max. 10 % v + 4 km/h abweichen darf.
!Wikipedia!
Dies ist von 2006, keine Ahnung ob das noch aktuell ist:

Zitat

Dann sollten sich mal die Jungs die StVZO §57 und die Richtlinien 75/433/EWG und die ECE-R39 durchlesen.

In der alten StVZO §57 stand drinn, dass die zulässige Tachoabweichung +7% vom Tachoendwert war

In der aktuellen StVZO §57 steht nur der Verweis auf die 74/433/EWG, und dort steht drin, dass die Tachogenauigkeit nach ECE-R39 zu ermitteln ist.

Und in der ECE-R39 steht +10% + 4 km/h von der realen Geschwindigkeit.

Hier geht es aber doch um den Abrollumfang und da gelten andere Regeln, war das nicht +- 2% von der Serienbereifung?
Das müßte ich mal nachschlagen :sleeping:
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Donnerstag, 1. November 2012, 14:23

Auf jeden Fall haste schonmal Recht damit das die Abweichung des Abrollumfangs nicht gleichzusetzen ist mit der Tachoabweichung

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Freitag, 2. November 2012, 06:18

Und wenn's mal mit der Tachoabweichung scheinbar nicht mehr passt, gibt's noch eine Lösung: das Fzg. zu einem anerkannten Tachodienst (z.B. Kienzle) bringen und dort den Wagen inkl. Tacho mit geeichtem Gerät prüfen und ggf. nachjustieren lassen. Das hatte ich bereits zwei Mal machen müssen, um etwas "besondere" Rad-/Reifenkombinationen eintragen lassen zu können. Es wurde in den Fällen festgestellt und bestätigt, das die zulässige Tachoabweichung im zulässigen Rahmen liegt und damit eintragungsfähig sei. Damit zum TÜV und der Drops war gelutscht :D

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