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Xzessis

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Donnerstag, 27. Februar 2014, 10:03

TÜV für Forge LuFi und LLK

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Hallo Gemeinde!

Hat jemand von euch Erfahrungen oder einen Tipp für mich? Ich würde gerne den offenen Forge Luftfilter für meinen GP 1,4T-Jet eintragen lassen. Evtl. auch den Forge LLK. Wenn jemand von euch das schon gemacht hat, wäre ich für sachdienliche Hinweise dankbar! Toll wäre natürlich eine Kopie so einer Eintragung. Oder ein Materialgutachten von Forge...kann leider nichts derartiges im Netz finden.

Schon einmal DANKE!
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cingsgard

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Freitag, 28. Februar 2014, 07:29

Wenn es noch nicht einmal ein Materialgutachten von Forge gibt - nach welchen Kriterien soll der Prüfer hier etwas eintragen? Da sehe ich keine Chance für eine erfolgreiche Eintragung. Es ist schon schwer genug, offene Luftfilter eintragen zu lassen, die mit einem Gutachten geliefert werden.
Gruß, cings

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Lacki

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Freitag, 28. Februar 2014, 07:52

Offene luftfilter werden nicht in verbindung mit sport esd eingetragen

cingsgard

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Freitag, 28. Februar 2014, 07:56

Lacki, da geb ich Dir erstmal grundsätzlich recht. Aber ich hatte einen K&N 57i auch eingetragen bekommen, obwohl ich einen Sport-ESD verbaut hatte. In der Eintragung stand dann beim Luftfilter extra dabei: Ohne Einschränkung und ohne Auflagen! :) Zu der Zeit war die Kombination auch schon verboten.

Sicher kann diese Kombination auch wieder ausgetragen werden. Manche meinen, was einmal eingetragen wurde, ist amtlich und bleibt auch so. Das ist aber nicht richtig. Alles, was eingetragen wurde, kann auch wieder ausgetragen werden!
Gruß, cings

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Freitag, 28. Februar 2014, 08:15

Wenn es hier schonmal um Eintragungen geht will ich kurz mit meinen Post stören..


Wenn man was einträgt steht das im Fahrzeugschein?

Hab früher mal alles von der Werkstatt aus gemacht..doch irgendwie nur Papier in die Hand bekommen??


Sorry das ich ein anderes Thema angesprochen habe !:)

Danke
Liebe Grüße

Daniel

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Freitag, 28. Februar 2014, 08:24

Soweit ich mitbekommen habe, gibt 2 verschiedene Wege, wahrscheinlich aber auch, weils unterschiedliche Teile sind. Einmal bekommst du eine Bescheinung über die Abnahme vom TÜV/DEKRA Prüfer und diese hast du dann immer mitzuführen. Zum anderen bekommst du die Bescheinigung, mit der du dann zur Zulassungsstelle gehst und es eintragen lässt. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob es noch so stimmt

cingsgard

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Freitag, 28. Februar 2014, 08:39

Es ist richtig, daß man eine Abnahmebescheinigung von der Prüfstelle ausgehändigt bekommt. Diese ist dann vorläufig immer mitzuführen. Man hat aber auch die Auflage, die Papiere berichtigen zu lassen (mit der Zulassungsbescheinigung I + II zur Zulassungsstelle gehen und die erfolgreichen Abnahmen eintragen lassen).
Gruß, cings

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Lacki

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Freitag, 28. Februar 2014, 11:36

@xzessis : Ich hatte sowas an meinem uno auch schonmal eingetragen aber in zeiten in den die Prüfer nicht mehr so leicht ein auge zudrücken ist es halt kaum mehr machbar. Was einmal eingetragen wurde hat aber auch dann noch bestand wenn sich die richtlinien ändern. Es gilt immer die rechtslage zum zeitpunkt der eintragung ansonsten müsste ich ja auch meine 8,5x18 wieder weg bauen.

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