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jack.jones

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1

Montag, 6. August 2007, 08:15

Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

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Hallo zusammen,

ich war letzte Woche in Italien im urlaub und da kamen mit haufenweise GP'S entgegen die nur die Nebelscheinwerfer an hatten. Abblenlicht, Standlicht und Rückleuchen blieben aus. Was meint Ihr kann man das hier in Deutschland freischalten lassen?

In Italien herrscht Ausserorts licht - Pflicht. Also denke ich dass das mit den Neblern Original war.

Hat jemand hier im Forum das schon MAL machen lassen?

Gruss, JJ

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Italo

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2

Montag, 6. August 2007, 08:22

RE: Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

Soweit ich weiss, ist ja in Italien Licht Pflicht ( klingt komisch ).

In germany ja noch nicht.
Aber was mir bekannt ist, ist, dass man ne kleine Geldstrafe bekommen "kann", wenn man die Nebelscheinwerfer ohne die entsprechenden Witterungsbedingungen einschaltet.

So hatte ich es gelernt, ist aber schon einige Jahre her als ich meinen Lappen bekommen habe :-) Mann, bin ich alt :cry:
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tomsab0

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3

Montag, 6. August 2007, 08:27

In Österreich herrscht ja auch Licht am Tag Pflicht!
Bei uns sind die Nebler alleine erlaubt... Aber wenn du das schon an Grandes gesehen hast, müßte das eigtl. schon programmierbar sein! Aber deine Werke kann dir sicher genaueres sagen.

thomas

jack.jones

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4

Montag, 6. August 2007, 08:29

ich hab hier in d und auch in der Schweiz einige Daimler gesehen die hatten das auch so, aber vielleicht waren es ja EU Impote.

Sieht jedenfalls cool aus und man spart Sprit weil ja nicht die ganze Beleuchtung an ist.

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Italo

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5

Montag, 6. August 2007, 08:33

Wenn es erlaubt ist, währe es ja cool.

Würde mir das auch programmieren lassen.

Brauch dann nurnoch ein paar Nebels :cry:
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jack.jones

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Montag, 6. August 2007, 09:31

http://de.wikipedia.org/wiki/Licht_am_Tag

hab da noch was bei Wikipedia gefunden

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leuffi

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7

Montag, 6. August 2007, 10:08

nebelscheinwerfer sind als tagfahrleuchten in deutschland def. verboten. vgl. §17 stvo

als alternative: mein GP mit TFL von hella Was haltet Ihr vom Tagfahrlicht ??


mfg leuffi
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Puntoschnecke

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8

Montag, 6. August 2007, 11:26

Nach Wikipedia sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht in vielen Ländern verboten bzw werden nur geduldet . Ich hoffe der Gesetzgeber handelt ausnahmsweise logisch und lässt das Verbot für Nebelscheinwerfer bestehen . Abblendlicht oder Tagfahrlicht reichen vollkommen aus .

MfG Puntoschnecke
"Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos"

J. M. Fangio fünffacher Formel-1-Weltmeister

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Puntoschnecke« (6. August 2007, 14:59)

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tomsab0

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9

Donnerstag, 23. August 2007, 18:12

Hallo!

Meine Werke hat heute probiert, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht umzuprogrammieren; Ergebnis --> geht nicht :cry:

Es ist nicht möglich dies über den Bodycomputer zu programmieren...

thomas

Joerg

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Donnerstag, 23. August 2007, 20:35

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland nur in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Macht man sie einfach so an weil man es "cool" findet, gibts ein Bußgeld und das ist auch richtig so.
Das Umprogrammieren der Nebelscheinwerfer auf Tagfahrlicht darf somit ebenfalls nicht vorgenommen werden. Macht eine Werkstatt das, ist sie mit dran. Das kann für die Werkstatt sehr ernste Konsequenzen haben!!!

Carsten84

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11

Donnerstag, 23. August 2007, 22:07

wenn du auf die nebler verzichten kannst, bau sie dir doch aus und setzt stattdessen doch ein paar richtige tagfahrlichter mit LED's da rein!
Bilder von meinem Grande gibts hier
Auto Conen GmbH - Düren

Mein Grande Punto: 1.9 M-Jet DPF 130PS, schwarz, 5-Türer, Emotion, SkyDome, Leder, Blue&Me, Interscope, Sitzheizung, Standheizung inkl. FFB, Regen- und Parksensoren, Tempomat, Sperrdifferential, 18‘‘ OZ Supertourismo, KW-Gewindefahrwerk Variante 2, 6-Kolben Bremsanlage


cingsgard

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12

Freitag, 24. August 2007, 07:12

Ist das möglich, LED´s in die Nebler einzubauen?
Ich weiß, möglich ist alles.
Ich mein nur, bei einem vertretbarem Aufwand?
Gruß, cings

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tomsab0

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13

Freitag, 24. August 2007, 09:47

Zitat

Original von Joerg
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland nur in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Macht man sie einfach so an weil man es "cool" findet, gibts ein Bußgeld und das ist auch richtig so.
Das Umprogrammieren der Nebelscheinwerfer auf Tagfahrlicht darf somit ebenfalls nicht vorgenommen werden. Macht eine Werkstatt das, ist sie mit dran. Das kann für die Werkstatt sehr ernste Konsequenzen haben!!!


Und?? :roll:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil; bin nämlich aus Österreich... Und ja, bei uns ist das erlaubt!

thomas

driver

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Freitag, 24. August 2007, 11:06

Das Interessante daran ist: Eigentlich ist es verboten bei guter Sicht mit Nebelscheinwerfern rumzufahren.
Aaaaaber: Wenn Mercedes das als Abbiegelicht verkauft, kollidiert dies wohl nicht mit der Straßenverkehrsordnung.....

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conce156

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Freitag, 24. August 2007, 11:27

Das Kurvenlicht verkauft auch FIAT so...Beim neuen Bravo :-D

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Carsten84

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Freitag, 24. August 2007, 14:49

Zitat

Original von cingsgard
Ist das möglich, LED´s in die Nebler einzubauen?
Ich weiß, möglich ist alles.
Ich mein nur, bei einem vertretbarem Aufwand?


naja, wenn du solche tagfahrlichter, wie leuffi nimmst und diese anstelle der NSW einbaust, seh ich keine probleme das eingetragen zu bekommen!

und es ist noch optisch ansprechender, als wenn das irgendwo anders hinpappt!
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Joerg

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17

Freitag, 24. August 2007, 16:42

Zitat

Original von tomsab0

Zitat

Original von Joerg
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland nur in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Macht man sie einfach so an weil man es "cool" findet, gibts ein Bußgeld und das ist auch richtig so.
Das Umprogrammieren der Nebelscheinwerfer auf Tagfahrlicht darf somit ebenfalls nicht vorgenommen werden. Macht eine Werkstatt das, ist sie mit dran. Das kann für die Werkstatt sehr ernste Konsequenzen haben!!!


Und?? :roll:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil; bin nämlich aus Österreich... Und ja, bei uns ist das erlaubt!

thomas

Ich kann lesen und deshalb habe ich das auch in Bezug auf Deutschland geschrieben und nicht für Österreicher.
Geht aus meinem Post auch klar hervor, also für dich auch: wer lesen kann usw. :roll:

tomsab0

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Freitag, 24. August 2007, 20:49

Zitat

Original von leuffi
nebelscheinwerfer sind als tagfahrleuchten in deutschland def. verboten. vgl. §17 stvo



Wie war das mit dem Lesen???

Ich glaube, wenn etwas einmal pro Thread gesagt wird, reicht es...

Joerg

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19

Freitag, 24. August 2007, 20:52

Zitat

Original von tomsab0

Zitat

Original von leuffi
nebelscheinwerfer sind als tagfahrleuchten in deutschland def. verboten. vgl. §17 stvo



Wie war das mit dem Lesen???

Ich glaube, wenn etwas einmal pro Thread gesagt wird, reicht es...

Willste mich jetzt dumm von der Seite anmachen oder was?

conce156

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Freitag, 24. August 2007, 20:57

Na Ihr zwei...wir sind doch alle Erwachsen genug :Alcooliques11:

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