Ganz einfach, immer das Standlicht eingeschaltet lassen! Geht automatisch mit aus beim abziehen des Schlüssels und an beim starten des Motors.
Alles andere wäre nicht legal, da es sich bei den Scheinwerfern um TagfahrlichtOPTIK handelt und somit dein Standlicht ist.
Und das fahren mit Standlicht ist eigentlich auch verboten. ( falsche Lichterführung)
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Mache es aber trotzdem! ;-)