@racegp weil die Anlage wenn sie nicht dicht ist die Umwelt belastet. Ich war vor kurzem auf den Klimasachkunde Lehrgang, daher weiß ich das ganz gut. Machen tuen es viele Werkstätten trotzdem einfach
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Es gibt jedoch ausnahmen
Und in den Knast kommst du nicht bei der Befüllung von R134a nur bei R22/R12. Wenn man keine Leckage gefunden wird
und man die Anlage befüllt ist es nicht strafbar
Wurdest schlecht beraten auf dem Lehrgang. Jede Anlage hat eine Leckagerate die nicht vermeidbar ist. Somit dürfte kein Fahrzeug (Klimaanlage) mit FKW´s Laufen sondern mit Natürlichen KM R717 oder R744 was leider nicht möglich ist.