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Carsten84

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Montag, 31. März 2008, 23:38

Anhängelast beim Abschleppen

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Also das mag jetzt vielleicht mergwürdig klingen, aber weiß einer von euch, wie schwer ein Auto maximal sein darf, welches man mit dem GP abschleppen will?!

die maximale Anhängelast an der AHK ist ja 1000kg, aber fast jedes Auto wiegt ja mehr!

gibt es da irgendwelche Richtwerte oder gar gesetzliche Grenzwerte? sind 3000kg, was so eine gängige Größe für dehnbare Abschleppseile ist, noch OK, oder macht das die Verankerung der Abschleppöse am GP nicht mehr mit?
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Limbo

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Dienstag, 1. April 2008, 20:56

Abschleppen ist nicht gleich anhängen. :idea:

Die AHK oder auch die Abschleppösen sind für Fzge in ähnlicher Gewichtsklasse ausgelegt.

Abgeschleppt wird ja nur auf kurzer Strecke und mit geringer Geschwindigkeit. Dabei treten erheblich weniger dynamische Kräfte auf, als bei Anhängerbetrieb mit 80 Km/h und mehr.

Außerdem hat das abgeschleppte Fzg eine eigene, vollständige Bremsanlage.

Du kannst also ein gleiches, oder etwas schwereres Auto gefahrlos ziehen. :-D

An einen GP würde ich aber keinem beladenen Transporter und keinem Hummer anbinden. anderseits kannst Du Dich von einem Panzer ziehen lassen, ein Ciquecento würde aber auch ausreichen. ;-)

Limbo

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Carsten84

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Dienstag, 1. April 2008, 22:28

naja, also die Kräfte sind beim Anfahren auf jeden Fall deutlich größer als beim Beschleunigen auf Tempo 80!

rein von der Traktion her wäre es, zumindest mit dem 1.9er Diesel kein Problem nen 3,5 Tonner zu ziehen.
nur weiß ich nicht, bzw. möchte es nicht unbedingt ausprobieren ob das die Halterung der Abschleppöse (hinten) aushält.
da wärs schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, der sich damit auskennt oder jemand der es schon ausprobiert hat!
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Joerg

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Mittwoch, 2. April 2008, 17:46

Zu deiner Belastungsfrage wirst du vermutlich MAL bei Fiat selbst nachfragen müssen, ich konnte auch nichts dazu finden.

Aber das hier sollte man auch auf jeden Fall beachten:

Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG).

§ 6 FeV
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Bedeutet also, wer nur die Klasse B besitzt, darf nur Fahrzeuge abschleppen, die nicht mehr als die Leermasse seines eigenen Fahrzeuges wiegen, höchstens jedoch maximal 3.500 kg insgesamt (die Maximalgrenze trifft für den GP logischerweise nicht zu, da er nicht mehr als 1.750 kg wiegt).
Will man ein Fahrzeug abschleppen das schwerer ist, oder wird das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge größer als 3.500 kg, benötigt man die Klasse BE!

Resultat:
Wer jemanden abschleppen will, der sollte sich darüber informieren, wie schwer das abzuschleppende Fahrzeug (beachte: Gesamtmasse = inklusive Personen im abzuschleppenden Fahrzeug!!!) ist.
Ist das (Gesamt)Gewicht des abzuschleppenden Fahrzeuges höher als das Leergewicht des eigenen Fahrzeuges, darf man es nur dann abschleppen, wenn man die Führerscheinklasse BE besitzt.
Ansonsten gibts nämlich ein böses Erwachen: § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (2. April 2008, 17:50)


Carsten84

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Mittwoch, 2. April 2008, 21:10

das würde in meinem Fall ja dann bedeuten, dass ich ein Auto von maximal 1295kg zulässigem Gesamtgewicht abschleppen dürfte, bissel wenig, oder?!
ein Besitzer von nem 1.2er Dreitürers gar nur 1090kg!

ich glaub eher, dass es dafür keine Beschränkung gibt!
es heißt lediglich, dass bei Fahrzeugen über 4t eine Abschleppstange verwendet werden muss.
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Laurence

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Mittwoch, 2. April 2008, 21:15

Also ich weiß noch aus der Fahrschule ( is ja noch nicht soo lange her) das man keine Autos abschleppen sollte/darf die schwerer sind als das was das eigene Auto ziehen darf ( also Anhänglast)
Aber ich habe auch schon mit meinem GP unseren alten Ulysse MAL aus dem dreck gezogen...aber das waren nur 1,5km heimfahrt ;) und schneller als 40 war ich da net^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Laurence« (2. April 2008, 21:15)


Joerg

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Donnerstag, 3. April 2008, 17:07

Zitat

Original von Carsten84
das würde in meinem Fall ja dann bedeuten, dass ich ein Auto von maximal 1295kg zulässigem Gesamtgewicht abschleppen dürfte, bissel wenig, oder?!
ein Besitzer von nem 1.2er Dreitürers gar nur 1090kg!

ich glaub eher, dass es dafür keine Beschränkung gibt!
es heißt lediglich, dass bei Fahrzeugen über 4t eine Abschleppstange verwendet werden muss.

Wenn du Klasse BE hast, dann ist es fast egal wieviel hinten dran hängt, aber wenn du nur Klasse B hast, dann gelten diese Grenzen.
Macht ja auch Sinn, denn man verbietet den Leuten mit Klasse B einerseits das Fahren mit Anhängern über 750 kg, erlaubt ihnen aber anderseits das Abschleppen eines Fahrzeuges von 2t oder mehr?

Und mit deinem

Zitat

ich glaub eher, dass es dafür keine Beschränkung gibt!

wäre ich sehr vorsichtig (Stichwort: § 21 StVG), dann frag lieber MAL bei der Polizei nach wie es nun ist.
Ich kann auch nur das widergeben, was im Gesetz geht und da gibt es nunmal diese Regelung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (3. April 2008, 17:09)


Carsten84

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Donnerstag, 3. April 2008, 17:57

naja, BE hab ich nicht, hab nur Klasse B, C1, und C
aber vielleicht mach ich den Anhängerschein demnächst MAL, wenn ich Lust hab

Zitat

Macht ja auch Sinn, denn man verbietet den Leuten mit Klasse B einerseits das Fahren mit Anhängern über 750 kg, erlaubt ihnen aber anderseits das Abschleppen eines Fahrzeuges von 2t oder mehr?


naja, Abschleppen ist ja auch nicht der Regelfall, sondern es muss ja immer ein Nothilfegedanken vorliegen, andernfalls würde es sich ja um Schleppen handeln, was man beim Straßenverkehrsamt anmelden muss!
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Donnerstag, 3. April 2008, 18:09

Aber das Problem an sich ist eigentlich ganz interessant.
Ich glaube ich werde das demnächst MAL nachfragen bei einer Fahrschule, oder besser direkt bei der Polizei.
Betrifft mich zwar nicht, da ich das volle Programm an Fahrerlaubnissen habe (außer D), aber interessiert mich jetzt doch wie es denn nun beim Abschleppen wirklich ausschaut.

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