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Joerg

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Samstag, 14. Juni 2008, 20:46

ABE = Freibrief? NEIN!

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In letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass einige im Forum der Meinung sind, dass eine ABE eine Art Freibrief für alles wäre.
Das ist aber leider Falsch!
Nur weil ein Zubehörteil eine ABE hat, heißt das noch lange nicht, dass man dieses Teil auch problemlos benutzen/montieren darf.
Wichtig ist, was in der ABE steht und nicht, dass sie überhaupt da ist.
Man muss also die ABE auch MAL durchlesen und sich die ganzen Regelungen darin MAL zu Gemüte führen. Jede ABE enthält gewisse Voraussetzungen/Auflagen die erfüllt sein müssen, damit sie überhaupt gültig ist. Und wenn eine der Auflagen nicht erfüllt ist, dann ist die ABE ungültig!

Bestes Beispiel dafür hier im Forum ist die Annahme, dass Fahrwerksfedern mit einer ABE problemlos benutzt werden können, sie haben ja eine ABE und sind somit erlaubt und nicht eintragungspflichtig. Also braucht man auch nicht zum TÜV.
Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Angaben in der ABE auch eingehalten werden und für Fahrwerksfedern heißt das im Normalfall, dass die Serienbereifung des Fahrzeuges montiert sein muss. Hat man diese aber nicht mehr, dann muss man in der ABE nachlesen, ob sie für die montierte Reifengröße überhaupt gültig ist. Ist in der ABE die Fahrzeug-Reifenkombination nicht aufgeführt, dann verliert die ABE ihre Gültigkeit und man muss zum TÜV und die Federn eintragen lassen.
Die ABE ist somit ungültig und wertlos!

Darauf sollte man achten, sonst hat man bei einem Unfall ein echtes Problem, denn man hat dann nicht zugelassene und abgenommene Anbauteile an seinem Fahrzeug, was den Verlust der Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug und natürlich den Verlust der Versicherungsleistung zur Folge haben kann.

TEgold

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Samstag, 14. Juni 2008, 22:06

RE: ABE = Freibrief? NEIN!

Kann ich bestätigen. Bestes Beispiel sind die schwarzen Rückleuchten, die ja auch immer eine tolle ABE mitbringen. Nur steht da eben drin, dass man einen zusätzlichen roten Reflektor anbringen muss, was ja gern MAL vergessen wird (erinnert sich noch jemand an die Treser-Rückleuchten für den Golf II?).
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Funky-Joe

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Samstag, 14. Juni 2008, 22:08

RE: ABE = Freibrief? NEIN!

Zitat

Original von TEgold
Kann ich bestätigen. Bestes Beispiel sind die schwarzen Rückleuchten, die ja auch immer eine tolle ABE mitbringen. Nur steht da eben drin, dass man einen zusätzlichen roten Reflektor anbringen muss, was ja gern MAL vergessen wird (erinnert sich noch jemand an die Treser-Rückleuchten für den Golf II?).


echt? Aber der GP hat doch seine reflektoren gar nicht in den eigentlichen rückleuchten?!

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klein_p

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Samstag, 14. Juni 2008, 22:16

Im Endeffekt ist es wurscht, was wo serienmäßig ist.
Wichtig ist einzig und allein, was in der ABE steht.
Steht dort, dass extra Reflektoren nötig sind, müssen die ran.


Danke Joerg :039:

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Knuspelmaxe

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Samstag, 14. Juni 2008, 22:21

RE: ABE = Freibrief? NEIN!

Die schwarzen Leuchten haben keine ABE sondern ein E-Prüfzeichen :shock:
Und da die Reflektoren unten in der Stoßstange sind entfällt das !

Meiner Meinung sollten alle neuen Anbauteile von einen TÜV-Sachverständigen begutachtet werden wegen der Sicherheit im Straßenverkehr egal ob ABE oder TÜV-Teilegutachten oder Materialgutachten, den man hat nichts davon wenn ein Teil trotz ABE durch unsachgemäße Befestigung einen anderen in die Windschutzscheibe fliegt !

Bis denne
CLEANEN STATT KLEBEN :Fumeur17:


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und das is mei MG ..... :067:

Mein Grande Punto: schönster GP von allen *Spaß*


TEgold

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Samstag, 14. Juni 2008, 22:34

RE: ABE = Freibrief? NEIN!

Das mit den Treser-Leuchten _für den Golf II_ war ein Beispiel... Dass der GP Reflektoren unten hat, weiß ich auch, hab ja selber einen. ;) Mir fiel kein besseres Beispiel ein, bin seit zig Jahren Golfs gefahren, daher die einseitige Bildung.
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