Dir ist aber schon bewusst, das du als Fahrzeughalter selbst verantwortlich dafür bist, das alles ordnungsgemäß eingetragen bzw. geprüft ist.
Die Aussage, das der Wagen damals so durch den TÜV gekommen ist spielt keine Rolle. Und ist auch nicht wirklich belegbar. Wer weiß ob der Händler die Räder erst nach dem TÜV draufgeschraubt hat oder extra für die TÜV-vorführung getauscht hat.
Fakt ist, entweder stehen die Räder in den Fahrzeugpapieren drin, es gibt eine Abnahmebescheinigung von TÜv oder DEKRA (je nachdem ob Westdeutschland oder Ostdeutschland) oder sie stehen in den COC-Papieren explizit drin.
Die Aussage vom TÜV, das diese Felge nur auf dem T-Jet gefahren werden kann, ist schlichtweg falsch. Auf meinem 1.4 16V darf ich die auch fahren, da bereits in den COC-Papieren vermerkt.
Beim Evo darf man sie auch nicht automatisch fahren, da dort auch nicht perse alle Größen in den COC-Papierne eingetragen sind.
Erlaubt ist nur, was im COC-Papier des jeweiligen Fahrzeugs drin steht. Für alles andere braucht man eine
ABE, eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers, ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme vom TÜV.
Dem ist nichts hinzuzufügen.