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Black Devil

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Montag, 6. Juli 2009, 19:42

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Also das ist wirklich kein Act was hast du den da für einen beschissenen Prüfer erwischt? Ich würd dir das gleich eintragen :lol: Also wirklich hat der nicht gewusst das nur das Profil nicht rausschauen darf aber die Reifenflanke schon. Also sorry aber wenn der sowas nicht einträgt sollte der Prüfer nur noch Oldtimer begutachten.

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42

Montag, 6. Juli 2009, 20:00

...Puntostyle, wir können gerne MAL zusammen nach Rastatt fahren... die haben mir auch die 8,5x18 auf dem Abarth eingetragen obwohl das vorher jeder nur belächelt hat...
...ehemaliger GP Abarth-Fahrer... mittlerweile hat mir der Alfa GT den Verstand geraubt...

Mein Grande Punto: Ex-Abarth , Leder neu gesattelt schwarz/rot, Brembo Bremsen, Schweller lackiert, KW-Gewinde, Ragazzon Duplex, K+N Luftfilter, Heckwischer entfernt, weisse NSL, schwarze Blinker, Distanzscheiben HA 15mm, Novitec Pedalerie, 8,5x18 Felgen...


Puntostyle

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43

Montag, 6. Juli 2009, 21:57

@macmos: Der Tüv hätte gemeint das der Reifenprofil nicht 100% abgedeckt. Wenn ich aber manche Golfs sehe, sind bei den meisten die reifen nur zur hälte drin in Radkasten und das mit Tüv

@Black Devil: Der Tüv in meiner gegend kann mann sowieso vergessen.

@Oo..Mäxchen..oO: Das wäre nicht schlecht,aber ich schreib dir MAL eine PN und mir sagst wann du Zeit hast.

@MuHaddi: Also ich komm schon voran aber halt nicht so schnell :lol:
http://www.grande-punto.de/vgprofil_gal.php?action=showpic&id=99

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Puntostyle« (6. Juli 2009, 21:58)

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Black Widow

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44

Montag, 6. Juli 2009, 23:14

Was war den das für'n Prüfer???

Na da hoff ich ja MAL das ich nächstes jahr diese Kombi eingetragen bekomme Felge: 8,5x18 ET 35 Reifen: 215/30/18 ob das gut geht ich lass mich überraschen.
Und Warum??? Weil Ich's kann

Mein Auto: Ist jetzt ein Bravo


Puntostyle

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45

Montag, 6. Juli 2009, 23:33

Ich bin MAL gespannt was morgen der Küs sagt wegen meiner felgen.
http://www.grande-punto.de/vgprofil_gal.php?action=showpic&id=99

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Joerg

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46

Dienstag, 7. Juli 2009, 15:43

Zitat

Original von Black Devil
Also das ist wirklich kein Act was hast du den da für einen beschissenen Prüfer erwischt? Ich würd dir das gleich eintragen :lol: Also wirklich hat der nicht gewusst das nur das Profil nicht rausschauen darf aber die Reifenflanke schon. Also sorry aber wenn der sowas nicht einträgt sollte der Prüfer nur noch Oldtimer begutachten.

Der Prüfer hat sich nur an die Vorschriften gehalten und seinen Job richtig gemacht.

Puntostyle

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Dienstag, 7. Juli 2009, 16:50

Also ich war beim KüS und ich bekomme die Felgen nicht eingetragen. Weil die Felgen nicht für GP geeignet sind. Obwohl ich ein Gutachten habe
http://www.grande-punto.de/vgprofil_gal.php?action=showpic&id=99

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Dienstag, 7. Juli 2009, 16:57

Reifen & Felgen

Steht denn dein GP im Gutachten drin (auch mit der richtigen Motor),
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

Mein Grande Punto: GP 1.9 Mjet 5T (Emotion) Rock n' Roll blau - Blue&Me - 2 Zonen Klimaautomatic - Dayline/Devil Eyes - 40/30 KAW Federn - 8x17" ET35 215/45/17 Proline PE Carbon Brilliant - Novitec Edelstahl ESD 2x (90x70 mittig) - GS Heckdiffusor - Scheiben getönt


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Dienstag, 7. Juli 2009, 17:12

die begründung ist ja MAL der hammer...

der grande steht doch im gutachten von borbet drinne oder nicht?
Grüße,
puntostyling

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Dienstag, 7. Juli 2009, 17:17

Erkläre MAL genauer. Wenn der GP nicht drin steht, dann kann es auch sein das man dir das falsche Gutachten mitgegeben hat. Meine Felgen sind damals auch mit den falschen Zentrierringen gekommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bravomanu« (29. Dezember 2009, 21:44)


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Dienstag, 7. Juli 2009, 17:19

eben, du bist nicht der erste hier der die drauf machen will, und bisher sind alle mit den felgen durch den tüv gekommen!
Grüße,
puntostyling

KMAG

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Dienstag, 7. Juli 2009, 17:22

Im Gutachten auf der HP von Borbet stehen der 1.2 GP drinne.
Hier MAL das Gutachten für die LS in 8x18ET35

da steht ganz klar:

Zitat

Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen.


Hab mir mal ein altes Gutachten von einem meiner älteren Autos rausgesucht.
Da steht:

Zitat

An Achse 1 ist durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Laufflächenabdeckung zu sorgen.


Im Gutachten steht auch drinne:

Zitat

ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0217


durch das e3*..... sieht man, das es eine EG-Genehmigung ist.
Und die schreibt vor, das das ganze Rad abgedeckt sein muss, und nicht nur die Lauffläche.

Wenn sich der Prüfer daran hält, ist dies völlig korrekt im Sinne der Vorgaben.
Das das für dich blöd ist, steht ausser Frage.

Um Diskussionen auszuschließen, da ich Urlaub habe, bin ich heute morgen wegen meinem Motorrad beim TÜV gewesen, und habe den Prüfer auf das Thema angesprochen. Bei mir sollen ja auch bei Gelegenheit 18er Felgen auf den GP.
Und da ich keine bösen Überraschungen mag, mach ich mich lieber vorher schlau.
Dort hieß es ganz klar, nach deutschem Recht reicht eine Laufflächenabdeckung, wenn für das Fahrzeug eine nationale Zulassung besteht..
Bei aktuellen Modellen sei dies aber nicht mehr der Fall, die hätten eine EG-Genehmigung. Und das EG-Recht schreibt vor, das die Räder komplett abgedeckt sein müßten.
Für Fahrzeug die eine EG-Zulassung hätten, gäbe es laut TÜV-Prüfer nur noch EG-Bescheinigungen.

So die Aussage der beiden Prüfer, die ich damit "belästigt" habe.

Mir gefällts auch, wenn die Reifen ein wenig rausgucken.
Aber die zuständige EU-Kommission sieht das wohl etwas anders.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (7. Juli 2009, 17:24)


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Dienstag, 7. Juli 2009, 17:26

RE: Reifen & Felgen

Das hat der von KüS gesagt. Und er meinte mann musste sonst die Karosserie ziehen oder Radabdeckungen einbauen. Und wahrscheinlich würde es nicht gehen. Bevor ich die felgen gekauft habe fragte ich, muss ich die Karosserie ziehen oder andere umbauten vornehmen muss. Die Antwort war ich sollte nur bördeln. Und es hatte nicht MAL gestimmt, und sie nehmen die felgen nicht zurück.
http://www.grande-punto.de/vgprofil_gal.php?action=showpic&id=99

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Dienstag, 7. Juli 2009, 18:05

...komm nach Rastatt, die Jungs machen das...
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Nuitari

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Dienstag, 7. Juli 2009, 18:08

und jetzt verkaufst du sie wieder... na dann MAL viel Erfolg :-)

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Dienstag, 7. Juli 2009, 18:54

@Puntostyle: nomalerweise kannst du die zurückgeben innerhalb von zwei Wochen ohne angaben von Gründen
Gruß
white_GP

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Dienstag, 7. Juli 2009, 18:56

was soll ich dann machen? die behalten und für was? Eingetragen bekomme ich es nicht.

@white_GP: Die vom Reifen.com sagen wenn der Reifen drauf sind können sie die nicht mehr zurück nehmen. Darauf hin sagte ich, das sie von mein Anwalt hören
http://www.grande-punto.de/vgprofil_gal.php?action=showpic&id=99

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Dienstag, 7. Juli 2009, 19:53

joa wenn die Reifen drauf sind hast du die felgen ja sozusagen schon "verändert" oder benutzt.
da wirds schwer die wieder zurück zu geben...
aber das mit dieser eg-genehmigung ist doch voll der letzte dreck... ich wette mein prüfer auffer arbeit würde die eintragen^^

KMAG

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Dienstag, 7. Juli 2009, 20:16

Die EG-Geneihmigung ist in diesem Fall wirklich blöde.

Mich würde MAL interessieren, wer hier sonst noch 8x18ET35 Felgen mit den gleichen Reifen fährt, und keine Probleme beim TÜV hatte.
Bzw. was in deren Gutachten stand.
Wäre evtl. MAL ganz interessant zu vergleichen.

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Dienstag, 7. Juli 2009, 20:28

@Puntostyle:
dann machst du die reifen runter und schickst die Felgen zurück, voher machst du noch Fotos, schickst denen noch ne mail das du vom widerrufsrecht
gebrauch machst, so wie es in ihren AGB steht.

Aber die Reifen hast du dann nicht von denen gekauft oder hast du die als Kompletträder gekauft.Wenn ja dann natürlich als Komplettrad zurück schicken.

bei den in AGB steht:

im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

das heißt wenn dann starke Beschädigungen sind müsste man etwas bezahlen.
Ich denke MAL das die Felgen trotzdem wie neu ausschauen und du dann nichts zahlen musst und dein Geld zurück bekommst.
Wenn du die Reifen auch von denen hast dann musst halt ein bisschen wertersatz für die reifen zahlen.

Einfach ein bischen Druck machen.
Gruß
white_GP

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