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Italo

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Dienstag, 27. Mai 2008, 19:05

Tragfähigkeit ? Brauche Hilfe !

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Moin Leute,

Hab gestern endlich meine Felgen bekommen und hab sie auch gleich raufgeschraubt ;-)

Nun zu meiner Frage :

Die Originalreifen haben nen Tragfähigkeitsindex von 84 = 500 Kg
Die Neuen haben nur 80 = 450 Kg

Die maximale Achslast ist aber nur 850 Kg und die 80er wären ja dann für 900 Kg geeignet. :-?

Der Typ bei dem ich die Felgen mit Reifen gekauft habe sagte mir das das beim TÜV kein Problem wird. In der TÜV-Bescheinigung steht dass ich bei der reifengröße 80,81,82,83 und 84 fahren darf.

Nun sehe ich lauter Beiträge in denen steht, das ich mindestens den TI haben muss der in den Papieren für die Original-Räder steht.

Fahre ich nun mit den falschen Reifen herum und bekomme die nicht eingetragen ???


Würde mich sehr über eine Antwort freuen, danke !
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amicray

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 16:33

RE: Tragfähigkeit ? Brauche Hilfe !

Da wirste beim Tüv Probleme bekommen da der GP Leer schon etwas über 1000kg wiegt
bis dann
Joachim

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 16:43

RE: Tragfähigkeit ? Brauche Hilfe !

also ich denke das geht nicht gut den laut Technischen Daten hat der 1.4 8V GP eine maximale Achslast von:

Zulässige Achslast kg vorne 850 hinten 850, 950 mit Anhängerkupplung

das ist dann hinten maximal 475 kg pro Rad

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Bimmerkiller

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 17:46

Hatte das Thema zufällig gestern in der Vorlesung Automobiltechnik:

Die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt, wenn die Reifen nicht den TI haben, der in den Papieren steht.
Gruß, Lars

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Italo

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 17:47

RE: Tragfähigkeit ? Brauche Hilfe !

meint ihr nicht, dass ich dann nur die Auflage bekomme, dass ich mit den Reifen dann halt keinen Anhänger ziehen darf ?

Eine Kupplung müsste dann ja auch vom TÜV abgenommen werden der mir dann eher die Kupplung mit den Reifen verweigern würde und nicht die Reifen ohne kupplung ???
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Mittwoch, 28. Mai 2008, 17:50

Da hilft nur eins: Ab zum TÜV und fragen.
Gruß, Lars

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mike95

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 18:07

Zitat

Original von Bimmerkiller
Die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt, wenn die Reifen nicht den TI haben, der in den Papieren steht.


...und der Versicherungsschutz gleich mit.

Es darf kein kleinerer TI gefahren werden, als der eingetragene. Höher ist egal. Beim TÜV achten die eigentlich besonders drauf, dass der TI stimmt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mike95« (28. Mai 2008, 18:08)


amicray

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 18:14

RE: Tragfähigkeit ? Brauche Hilfe !

Zitat

Original von Italo
meint ihr nicht, dass ich dann nur die Auflage bekomme, dass ich mit den Reifen dann halt keinen Anhänger ziehen darf ?


Da bekommst du so nur wenn du das komplette Fahrzeug einer Einzelabnahme unterziehst (Neue ABE, Neuer KFZ-Brief) kommt dich teuerer als einen Satz neuer Reifen für 19" Felgen und das die nächsten Jahre, bis du die ganzen gutachten zusammen hast, lass es.
bis dann
Joachim

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Carsten84

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 18:17

Solange du keine Anhängerkupplung eingetragen hast, beträgt deine maximal zulässige Hinterachslast nur 850kg!

Somit sind Reifen mit dem Tragfähigkeitsindex (LI, da die Abkürzung für Loadindex steht - das nur MAL am Rande) 80 zugelassen.

Wenn du dagegen eine AHK montieren willst, musst du (zumindest auf der Hinterachse) Reifen mit einem LI von mindestens 82 montieren!
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Italo

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 18:26

Also darf ich die Reifen 215/35 R18 80W doch fahren ???
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Carsten84

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 18:30

ja, darfst du!

aber ums den anderen noch zu erklären:

seine maximale Achslast, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, beträgt 850kg!
somit benötigt er Reifen mit einer Traglast von 425kg, da ja das Gewicht einer Achse auf zwei Räder verteilt wird.
Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges, was ca. bei 1600kg liegt spielt somit keine Rolle, da die Summe aus maximaler Traglast von Vorder- und Hinterachse immer größer sein muss als das zulässige Gesamtgewicht.
Läst man nun eine AHK einbauen, hat man im Anhängerbetrieb eine gewisse Stützlast auf der AHK, die beim Grande Punto maximal 60kg betragen darf. Diese 60kg wirken aber ja nicht direkt senkrecht über der Hinterachse sondern um ca. 40 cm weiter nach hinten versetzt. Somit entsteht eine Hebelwirkung, die die Vorderachse etwas entlastet und genau um diesen Betrag die Hinterachse belastet. Beim Punto ergeben sich somit 100kg zusätzliches Gewicht auf der Hinterachse, genau den Wert, um den die zulässige hintere Achslast erhöht wird, wenn man eine AHK verbaut hat. Aber eben auch nur dann!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carsten84« (28. Mai 2008, 18:39)

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 18:33

Danke für die Antwort !

Mann, da ist mir echt ein Stein vom Herzen gefallen !!!

Morgen Früh gleich ab zum TÜV :-D
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Mittwoch, 28. Mai 2008, 20:14

Na dann wieder etwas gelernt!

und ziehe somit meinen Schwachsinn zurück... :oops:
bis dann
Joachim

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mike95

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 23:25

Zitat

Original von Italo
Morgen Früh gleich ab zum TÜV :-D


...und wenn Du nicht durchfällst, gebe ich ein 5 Liter Fäßchen Bier aus....

@carsten84: Du berücksichtigst nicht die Geschwindigkeitsabhängigkeit bei Deinen Ausführungen. hier zu lesen

Carsten84

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Mittwoch, 28. Mai 2008, 23:49

das ist schon richtig, dass mit zunehmender Geschwindigkeit die Tragfähigkeit des Reifens reduziert wird, jedoch tritt das erst ab einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 220km/h ein und betrifft somit keinen von uns!
Man muss ja jetzt nicht unnötig Verwirrung hier rein bringen!

Lediglich beachten sollte man, dass man bei Autobahnfahrten mit Geschwindigkeiten über 160km/h den Luftdruck für Volllast in die Reifen füllen muss.
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mike95

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Donnerstag, 29. Mai 2008, 10:58

Neuerung seit Ende 2004:

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet wer den darf.) Seit Ende 2004 (Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-In dex ergeben sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Feld 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Laut COC von FIAT beträgt die max. Achslast vorne 950 kg, somit reicht ein Index von "80" = 450 kg nicht aus. Es wäre mind. 82 erforderlich. Der in der COC von FIAT angegebene LI beträgt 88 für die Dimensionen 185/65 und für 195/55 LI 87 und für 205/45 LI 88. Der LI von 82 darf nicht unterschritten werden, es sei denn der Reifenhersteller stellt eine Unbedenklichkeitesbescheinigung aus.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mike95« (29. Mai 2008, 11:04)


Carsten84

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Donnerstag, 29. Mai 2008, 11:27

das ist ja alles gut und schön und stimmt für deinen T-Jet auch!

nur "Italo" fährt einen 1.4 8V Motor und da gibt es nun einmal andere Achslasten!

was bringt es deiner Meinung nach, hier zig Regelungen zu posten, die für uns gar nicht zutreffend sind?! Das bringt nur Verwirrung. Denn das eigentliche Thema um was es hier geht, ist für den Ottonormalverbraucher recht einfach zu durchschauen!
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Donnerstag, 29. Mai 2008, 11:39

@Carsten84

Wieso zig Regelungen. Ist doch klar und deutlich. In der COC nachschauen, welche max. Achslast eingetragen ist, dann mit TI-Tabelle vergleichen und gut is. Gilt für alle Fahrzeuge, ob T-Jet M-Jet oder Jumbo-Jet :lol: :lol:

Carsten84

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Donnerstag, 29. Mai 2008, 13:17

nein, gilt es eben nicht!

ein kleiner Benziner hat nun einmal kein so hohes Gesamtgewicht, wie ein großer Diesel mit Anhänger!

und das COC, was dir vorliegt, ist für deinen Motor! da hast du eine maximale Traglast von 950kg pro Achse! Ich mit dem großen Diesel hab aber 1000kg auf der Vorderachse und brauche daher Reifen mit einem LI von mindestens 84 (500kg). Genau den haben meine 18"er auch und nicht mehr, brauch aber ja auch nicht!

Meine 16" Winterräder dagegen haben einen LI von 88, was sie aber nicht brauchen.

Fazit: Für unsere GP's muss nur die maximale Achslast (laut Fahrzeugschein) durch 2 geteilt werden, dann hat man das Gewicht, welches der Reifen tragen können muss. Darunter darf es nicht liegen; nach oben gibt es keine Beschränkung!
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Donnerstag, 29. Mai 2008, 13:18

Danke für die ausführliche Erklärung.

Meine Achslast beträgt 850 kg.

Geteilt durch 2 Reifen sind das 425 kg, 80er LI = 450 kg = keine Probleme beim TÜV !


Danke für eure Mühen ! ( besonders dir Carsten !)
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