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ensy

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:00

Spurverbreiterung 20mm, Verboten?

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Hallo zusammen :)

Habe heute Distanzscheiben von einem Bekannten bekommen und sie mir hinten direkt drauf gebaut. Jetzt ist nur die Frage, ob das ganze Legal ist. Die Reifen stehen ca. 2cm über. Muss nun auch der Kotflügel verbeitert werden oder ist es auch so ok??

Bitte um schnelle Antwort (=



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Babymaserati

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:07

Die Lauffläche vom Reifen muss im Kotflügel bleiben, so wie es bei dir ist, ist es deswegen illegal. Du könntest den Koflügel vielleicht ziehen lassen, aber wie machste dann den übergang zur Stoßstange?......Also ich würde es so lassen wie es ist.

Edit: Geile schuhe! :lol:
Mir nach, ich folge!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Babymaserati« (5. Juli 2009, 20:08)

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ensy

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:11

ok, dachte ich mir bereits, danke (;
Falls es Ärger mit der Polizei geben sollte, was könnte maximal passieren??^^

Also am Besten wieder runtermachen?? =((
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Stilo858

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:12

RE: Spurverbreiterung 20mm, Verboten?

so viel ich weiss musst du damit zum TÜV was aber nur Sinn macht wenn du ein Gutachten für die Scheiben hast , wei sonst is nix mit eintragen. Solange da auch bei voller Beladung nix schleift brauchst du an den Kotflügeln nichts machen oder noch einen Federweg - Begrenzer einbauen . Da gibts hier aber schon ne Menge drüber benutze doch einfach die Suchfunktion !
:PDT_yel: Gruss Achim

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ensy

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:24

Hm .. durch TÜV werd ich wohl nicht durchkommen.
Die sind echt zuweit draussen.. und ziehen will ich nichts.
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KMAG

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:50

@Stilo858
1. Gutachten braucht er nicht zwingend. Per Einzelabnahme gehts auch. Kann er sich in dme Fall aber sparen, so wie es momantan montiert ist und aussieht. Denn;

2. Die Lauffläche bzw. der gesammte Reifen muss abgedeckt sein, und hat mit schleifen bei voller Beladung. in dem Fall nichts zu tun.
Ob "nur" die Lauffläche oder der gesamte Reifen, hängt davon ab, ob nach der deutschen Richlinie (Lauffläche) oder nach EU-Richtlinie (ganzer Reifen) geprüft wird.
Bei ällteren Fahrzeugen wird in der Regel nach deutscher Richtline geprüft. Bei neueren nach der EU-Richtlinie

Aber wie auch immer, so wie der Reifen momentan raussteht gibt es nur momentan nur zwei Möglichkeiten; Entweder Radläufe verbreitern oder Distanzscheiben wieder runter nehmen.



@ensy
Im schlimmsten Fall können die dein Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen, da die Betriebserlaubniss durch die nicht genehmigte Änderung erloschen ist.

Hab damals am Twingo Scheiben montiert, und war gerade auf dem Weg zum TÜV. Kurz vorm TÜV fischen mich die grünen raus.
Konnte denen aber klar machen, das ich gerade auf dem Weg zum TÜV war (hatte dort nene Termin vereinbart) und konnte mit denen im Schlepptau bis zum TÜV weiterfahren.
Laut den freundlichen Beamten hätte das normalerweise ca. 70 Euro und 3 Punkte in Flensburg nach sich gezogen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (5. Juli 2009, 20:57)


NoGrPu

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Sonntag, 5. Juli 2009, 20:58

naja es MUSS die laufflächen bedeckt sein, ansonsten kein tüv. wenn diese dann bedeckt sind, dann schaut man nach ob was schleift, aber denke nur bei einer tieferlegung ;)

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Black Devil

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8

Sonntag, 5. Juli 2009, 21:09

Da gibs keine Diskusion, so ist das nicht erlaub. Und sorry so schauts auch scheise aus. Ich schliese mich den Vorrednern an und sage MAL entweder Kotflügel ziehen. Oder andere Reifen oder schmälere Spurverbreiterung.

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