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GrandeWhiteStyle90

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1

Sonntag, 3. April 2011, 12:06

scheibenbremsen? trommelbremsen ?

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ist das abhängig von em baujahr oder wie? weil ich hab baujhahr 2005 sollten da schiebenbremsen drauf sein?

schau später selber MAL wolltes nur schnell hören;D

Nephellim

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2

Sonntag, 3. April 2011, 12:10

es kommt auf die motoriesierung drauf an ob du Scheibe oder Trommel hast

1.2 ;1.4; 1.4 16V = Trommel
(außer 1.4 16V Sport. der hat, wahrscheinlich aus Optik-Gründen, Scheiben bekommen)

alle anderen haben hinten Scheibe
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nephellim« (3. April 2011, 12:11)

Mein Auto: MX-5 GT-R noch 140PS ;) Clarion NX501e, Hertz K6L


GrandeWhiteStyle90

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3

Sonntag, 3. April 2011, 12:22

na toll -.- ja macht sinn aber ist doch scheisse ..... dann bekommt man ja die barracuda oder andere nie eingetragen :D

Nephellim

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4

Sonntag, 3. April 2011, 12:28

brauchst nur den passenden Prüfer und halt nach §21 eintragen
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

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GrandeWhiteStyle90

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5

Sonntag, 3. April 2011, 13:25

ja hast auch wieder recht wenns der eine nicht eintragen will kann ich ja theoretisch zu nem andern richtig? was sagt der §21 aus?

kenn mich nocht nicht so aus sorry das ich euch nerve xD aber dafür ist das forum ja da ;D

wobei ich da wenig probleme von ner scheibembremse auf trommelbremse sehe ....

aber fahren kann ich mit den 7,5x17 schon ne? schleifen tut ja glaub soweit nichts wie ich von anderen gejört habe

Makzy

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6

Sonntag, 3. April 2011, 14:00

Hier der §21:

Zitat

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.

§21 Ist eine Einzelabnahme, kosten je nach Zeitaufwand, mindestens soweit ich weiß 65€, darin sind 15-30 Minuten "Prüfarbeit" enthalten, dauert's länger, kostet es mehr ;)

Soweit ich weiß ( Stand ende 09) haben meistens nur große Tüv Stationen einen §21 Prüfer im Haus, da er dafür im Gegensatz zur §19 (Eintragung nach entsprechendem Gutachten) eine spezielle Genehmigung braucht.

GrandeWhiteStyle90

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7

Sonntag, 3. April 2011, 14:15

ja der preis ist mir relativ hauptsache ist die werden eingetragen... aber ich darf schon 205/40 reifen fahren oder weil ich bei dem gutachten nur 215/40 gesehen habe ??????

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