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Italo-Welt

alex123

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Dienstag, 27. Januar 2009, 11:04

Reifen mischen?

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Hi @ all

also erstmal sorry für den etwas einfallslosen titel aber ich wusste nicht so recht was ich schreiben soll.

Folgende frage, gestern KAM ich zu meinem GP und so eine sch*** ich habe nen plattfuß hinten links , es hat sich so richtig schön eine schraube ins profil gebohrt , wobei ich immernoch nicht glaube das es beim einfach so "fahren" passiert ist aber egal habe halt jetzt nen platten.

So meine Frage ist da ich ja ein komplett neues rad brauche felge plus reifen , weil da wo ich stehe kann ich den wagen nicht hochbocken und die felge abnehmen und mir einfach nur nen neuen reifen drauf ziehn lassen sondern ich muß mir leider ein komplettes holen.

Meine Frage ist halt ich habe Bridgestone bereifung jetzt nur noch drei , wäre es ratsam den gelichen reifen zu nehmen oder kann ich mir jetzt einfach nen billigen dazu holen also mischen 3 bridgestone und einen halt ne andere marke , was ratet ihr mir?

danke im voraus
alex

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Tobi

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Dienstag, 27. Januar 2009, 11:27

RE: Reifen mischen?

Also erstens MAL denke ich nicht, dass du wirklich auch ne neue Felge brauchst-roll deinen GP halt dann ggf. ein Stück weiter und bock den dann da auf, wenn´s da wo er jetzt steht wirklich nicht gehen sollte.

Wegen dem neuen Reifen kommts halt drauf an, wie alt und wieviele km die anderen Reifen schon draufhaben. Wenn die anderen Reifen auch quasi noch neu sind, dann reicht´s aus nur den defekten Reifen zu wechseln. Generell ist es aber besser die Reifen achsweise zu tauschen, also sprich in deinem Fall beide Hinterreifen, da sich durch verschiedene Haftwerte der Reifen auf einer Achse ein doch recht abenteuerliches Fahrverhalten ergeben kann. Aus dem selben Grund ist es auch ratsam, dass du dir für die Hinterachse dieselben Bridgestone-Reifen kaufst, wie sie auch auf der Vorderachse verbaut sind.

Tobi

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alex123

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Dienstag, 27. Januar 2009, 11:31

also vielen dank erstmal , und ja die reifen haben erst 6000 km drauf , aber hier im forum verkauft gerade einer seine 15 zoll räder und ich würde die schon gerne kaufen nur kann ich nicht antworten auf den post hm schade habe ihm ne pn und ne mail geschreiben .

aber noch ne kleine frage bei mir sind 175 er drauf und er verkauft 185 er muß ich die dann noch eintragen lassen oder geht es ohne weil ist ja eigentlich sie original bereifung?

alex

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Tobi

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Dienstag, 27. Januar 2009, 11:44

Also wenn du dir vier von den Rädern mit der 185 Reifen (ich geh jetzt MAL davon aus, dass es die 15 Zoll 185er vom GP sind), dann musst du die nicht eintragen lassen (schau auch MAL in deinen Bedieungsanleitung nach, da stehen die 185er neben den 175er Reifen für deinen GP drinnen).

Wenn du dir aber nur 2 Räder mit den 185er Reifen kaufen willst und diese auf der Hinterachse montieren willst, dann wirds schwierig, weil Mischbereifungen grundsätzlich MAL nicht zulässig sind. Sowas müsstest du dann auf jeden Fall von nem Sachverständigen abnehmen und falls er´s dir bei der Reifenkombi überhaupt abnimmt :lol: eintragen lassen.

P.S. In den Verkaufsthreads kann man seit Neuestem generell keine Antworten mehr verfassen (außer natürlich der, der den Thread eröffnet hat). Das läuft jetzt alles über PN :-D

Tobi

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alex123

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Dienstag, 27. Januar 2009, 11:53

aaachsooo , na dann lach jetzt bin ich aufgeklärt. Ja es handelt sich um die original bereifung ich habe die 175 er und er die 185 er nur bei mir im fahrzeugschein stehen halt nur die 175 er drinne in der beschreibung ja da stehen auch die 185 er , aber wenn du sagst ich brauche die nicht eintragen lassen weil würde alle 4 montieren weil was bringt es mir vorne 175 er und hinten 185 er hrhr porsche Grande punto ne sowas will ich net *g*

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Dienstag, 27. Januar 2009, 12:52

Naja, so ein Punto mit Mischbereifung vor allem in den Dimensionen 175er vorn und 185er hinten wär sicher einzigartig :lol:

Ist bei den EU-Fahrzeugpapieren leider so, dass im Fahrzeugschein nicht mehr alle zulässigen Größen drinstehen :evil:, Aber 185er 15 Zöller sind für alle GPS (außer dem Abarth) zulässig.

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Joerg

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Dienstag, 27. Januar 2009, 17:30

@Tobi
Leider stimmt nicht alles was du schreibst.

1. Mischbereifung
Mischbereifung ist nur in der Hinsicht verboten, dass man Radial- und Diagonalreifen nicht mischen darf. Eine andere Einschränkung gibt es (meines Wissens nach) nicht.
Aber natürlich ändern sich bei einer Bestückung mit verschiedenen Reifengrößen und/oder von verschiedenen Reifenherstellern die Fahreigenschaften und das nicht zu knapp.

2. Man kann nicht grundsätzlich von einer allgemeinen Freigabe einer Reifengröße für ein KFZ ausgehen, bloß weil die Reifengröße auf anderen KFZ der gleichen Baureihe erlaubt ist. Ausschlaggebend ist letztenendes nur das, was in den Papieren des einzelnen Fahrzeuges steht, dazu gehört natürlich seit der Umstellung auf die europäische Norm auch die sogenannte COC. Einen generellen "Freibrief" kann man da nicht erstellen.
Eine Bedienungsanleitung ist ein Schriftstück, dass für viele Modelle in einer Baureihe gilt und keine rechtliche Grundlage, die eine Eintragung oder Erlaubnis darstellt.

Ich fahre auch einen GP (T-Jet) und bei mir sind als Reifengröße 205er Reifen eingetragen, was aber noch lange nicht bedeutet, dass diese Reifengröße auch auf einem GP 1,2 Active erlaubt wäre.

Im Zweifelsfall also lieber zum Händler gehen und sich schriftlich bestätigen lassen, was von Seiten des Herstellers aus für das Fahrzeug erlaubt ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (27. Januar 2009, 17:32)


Tobi

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Dienstag, 27. Januar 2009, 18:06

Na das war ja klar, dass da noch was Schlaues von dir zu dem Thema kommt, Joerg :lol:

Die Größe 185/65 R 15 ist aber wie schon gesagt bei ALLEN -außer dem Abarth- GPS zulässig (auch bei deinem T-Jet, obwohl in deinem Fahrzeugschein die 205/45 R 17 eingetragen sind). Ausnahmen bei den GP´s sind nur die 175/65 R 15, die nur auf den GPS bis 75 PS zulässig sind und die 16 und 17 Zoll-Bereifungen, die nur für die GPS mit mindestens 90 PS zulässig sind. In meinem Fahrzeugschein sind übrigens auch nur die 175/65 R 15 eingetragen und als Winterreifen fahr ich die 185/65 R 15 und ich hatte deswegen noch nie Probleme.

Für das Verbot der Mischbereifung kann ich dir jetzt aus´m Stegreif jetzt grad keinen § nennen. Aber soweit ich weiß, war das auch bei den alten KFZ-Scheinen, in denen ja alle zulässigen Größen eingetragen waren, nicht zulässig die dort aufgeführten Reifengrößen untereinander (auch achsweise) zu mischen :roll:

Edit: Zwecks Verbot der Mischbereifung siehe z.B. hier (auch wenn´s im § 36 ABS. 2a STVZO nicht ausdrücklich verboten ist):

http://www.bundesverband-reifenhandel.de…#mischbereifung

Tobi

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alex123

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Dienstag, 27. Januar 2009, 19:36

hi, alles ganz wunderschön was ihr hier so schreibt so aber nur ne kleine frage, kann ich jetzt die 185 er auf meinen GP mit 77 ps und 175 er bereifung drauf machen oder nicht weil ich stehe jetzt 2 tage schon ohne auto und ich glaube das tut dem wagen nicht gut wenn er schlagseite hat lol . weil ich kann morgen meine werke anrufen und dort MAL fragen ja dann kann ich da auch direkt die reifen holen (wenn ich kohle hätte), weil ich brauche direkte antworten nicht vielleicht usw , ihr habt ja alle luft lach ich stehe hier ohne luft rum *scherz*

danke
alex

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »alex123« (27. Januar 2009, 19:38)

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Dienstag, 27. Januar 2009, 20:04

JA! die 185/65 R15 Räder darfst du auf deinen GP bauen :-D

Tobi

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Flo85

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Dienstag, 27. Januar 2009, 20:22

Beim nächsten MAL kannst du auch einfach den Reifen reparieren lassen, sofern die Schraube im Profil steckt und nicht zu nahe an der Flanke. Kostet vllt. 20 Euro ;-)
Inzwischen dürfte der Reifen aber hinüber sein (Standschaden).

alex123

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 10:09

hi, also habe bei meiner werke angerufen und der meister meinte wenn sie nicht im fahrzeugschein drinne stehn dann muß ich sie eintragen lassen selbst wenn es die original reifen sind nur ne nummer größer. Er sagte auch weil ich gefragt hab , was ist wenn ich so ohne eintragung fahre ob was passiert er sagte dazu wenn es MAL einen unfall gibt oder so , könnte die versicherung die zahlung verweigern tja was soll ich tun .

eintragung ca 57 euro bei der dekra und tüv 68 euro und wenn ich mir im sommer 17 zoll oder 18 zoll drauf machen will muß ich die wieder eintragen lassen , wenn ich mir ne mikey mouse an den spiegel hänge muß ich die auch eintragen lassen es ist doch langsam schwachsin mit deutschland die original reifen eintragen lassen naja was solls besser was schriflich als nachher bei nem unfall keine versicherung.

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 15:41

:shock: Da hat dir der Meister aber einen kompletten Schmarrn erzählt. In den EU-Fahrzeugscheinen steht nur noch eine Größe drinnen, obwohl i.d.R mehrere Rad/Reifenkombinationen (wie auch bei deinem GP) zulässig sind!

Tobi

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alex123

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 15:56

habe auch in der fahrzeug ABE oder wie das heisst nachgeschaut irgendwas mit c heisst das naja egal , da stehen auch nur die 175 er drinne .
jetzt habe ich bei fiat angerufen und nach einer ABE für diese reifen 185 er gefragt ob ich die fahren darf und ob die mir das zuschicken können damit ich die ggf. eintragen lassen kann , aber bis jetzt noch keine rückmeldung.

weil habe echt keine lust ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz zu fahren.

weil was muß ich erst machen wenn ich mir 17 zoll oder 18 zoll drauf machen will mit 205 er oder so

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Joerg

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 17:09

Zitat

Original von Tobi
:shock: Da hat dir der Meister aber einen kompletten Schmarrn erzählt. In den EU-Fahrzeugscheinen steht nur noch eine Größe drinnen, obwohl i.d.R mehrere Rad/Reifenkombinationen (wie auch bei deinem GP) zulässig sind!

Tobi

Das ist kein Schmarrn, das ist ein Fakt!
Man darf nur die Reifengrößen fahren, die in den Fahrzeugpapieren stehen und dazu gehören Fahrzeugschein/-brief und neuerdings halt die Zulassung Teil I+II und die CoC.
Für alles andere benötigt man entsprechende Bescheinigungen (ABE, EG-Betriebserlaubnis usw.) oder eine Bescheinigung des Herstellers über die Zulässigkeit der Reifengröße ab Werk (was aber in der COC stehen müsste, denn dafür ist das Teil da).
Nur in diesen Unterlagen stehen die zulässigen Reifengrößen für das jeweilige Fahrzeug und nicht in der Bedienungsanleitung oder durch Hörensagen.
Alles andere muss man vorführen und eintragen lassen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz.

@alex123
Bei 17 und/oder 18 Zoll Bereifungen kommste um eine Eintragung bei deinem Fahrzeug eh nicht herum, denn dafür gibt es keine Bescheinigungen, weil diese Reifengrößen werksseitig für dein Modell nicht vorgesehen sind und somit durch einen Sachverständigen auf Freilauf etc. überprüft werden müssen, was aber normalerweise kein Problem darstellt.

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 17:28

Jaja ist schon recht Joerg, du alter "Oberjurist" :lol:

Aber schaut doch MAL z.B. hier unter technische Daten:
http://www.fiatgroupautomobilespress.com…&id_subsection=

oder auch in den Bereich "Technische Daten" hier im Forum. Da stehen die 185/65 R 15 als zulässige Reifengröße für den 77 PS GP drinnen :roll:

Ich kann mich nur wiederholen, das in den EU-Fahrzeugscheinen Teil I und II nicht alle zulässigen Reifengrößen eingetragen sind (da steht leider immer nur EINE Reifengröße drinnen), was aber noch lange nicht heißt, dass man diese ZULÄSSIGEN Rad-Reifenkombinationen nicht fahren darf (sonst dürften z.B. die ganzen T-Jet-Fahrer hier als Winterreifen die 205er 17 Zöller fahren...)

Tobi

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Joerg

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:31

Ist ja richtig was du sagst bezüglich der neuen Fahrzeugpapiere.
Aber ausschlaggebend ist einzig und alleine, was in seinen Papieren zu seinem Fahrzeug steht und nicht was in irgendwelchen anderen Papieren von irgendwelchen anderen Fahrzeugen steht.
Es bestünde ja durchaus die Möglichkeit, dass Fiat eine Änderung durchführt und z.B. für bestimmte Fahrzeugnummern eben keine Freigabe der Reifen besteht. (was natürlich nicht sehr wahrscheinlich ist, aber durchaus im Bereich des Möglichen)

Er muss halt nur nachsehen was in seinen Papieren steht und wenn die Reifengröße dort nicht drinsteht, dann muss er bei Fiat anfragen was für sein Fahrzeug erlaubt ist und was nicht und sich das schriftlich bestätigen lassen.
Nur dann ist man auf der rechtlich sicheren Seite.

Solche pauschalen Aussagen wie "Ja kannst du machen" oder Ja, ist erlaubt" sind meiner Meinung nach immer etwas risikoreich, wenn man nicht alle Fakten kennt.
Denn den Schaden hat nachher immer der, der es dann macht und hinterher vielleicht dumm dasteht.

P.S.:
Und zu deinem Link: Der verweist auf eine internationale Seite. Was dort steht, muss nicht unbedingt für Deutschland gelten. Erst wenn die deutsche Seite von Fiat die Reifengröße explizit für sein Modell freigibt, könnte man sich darauf berufen und dann Fiat für evtl. Streitfragen mit ins Boot nehmen.

Gerade bei solchen Dingen, die einen Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen können, wäre ich sehr sehr vorsichtig, denn sowas kann einem das gesamte Leben versauen, wenn man plötzlich den Rest seines Lebens dafür arbeiten darf jemand anderem seinen entstandenen Schaden zu bezahlen (z.B. bei einem Unfall mit Personenschaden unter Verlust des Versicherungsschutzes)!!!
Mir ist so ein Fall leider persönlich bekannt, in dem es einen Unfall gab mit Personenschaden und einer damit verbundenen Schwerstbehinderung, bei dem der Unfallverursacher nicht versichert war. Leider konnte der dann auch nichts zahlen, weil er selber nichts hatte (war auch der Grund, warum der Idiot ohne Versicherung durch die Gegend gekurvt ist) und kann es immer noch nicht und der arme Kerl mit der Schwerstbehinderung ist nun der Gearschte, weil er nicht MAL mehr arbeiten gehen kann!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (28. Januar 2009, 18:45)


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Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:45

OK, einigen wir uns einfach drauf, dass die EU-Fahrzeugpapiere im Gegensatz zu den alten Fahrzeugpapieren einfach nur sch... sind :evil:

Tobi

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Joerg

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 18:46

Das ist wohl wahr, sogar in mehrerer Hinsicht (Stichwort: Vorbesitzer) ;-)

alex123

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Mittwoch, 28. Januar 2009, 19:53

Hi, Joerg

also du hast recht CoC bescheinigung heisst das Teil und dort sind auch nur Achse 1. und Achse 2. meine 175 er aufgeführt sonst keine.

so jetzt habe ich ja heute um 13 uhr oder so bei fiat angerufen und den fall geschildert weil die Reifen Kaufe ich auf jedenfall ist schon abgemacht , nur Fiat wie eigentlich ausgemacht wollte isch melden und tja es ist bis jetzt nix mehr gekommen. Die wollten nachschauen ob die Reifen für meinen freigegeben sind Pauschal sagte man mir am Telefon JA aber ich habe immer gern was schrifl. Jetzt kann ich morgen schon wieder da anrufen und wieder von vorne anfangen.

(Sagt MAL wie lange hält die Batterie beim GP , weil der jetzt etwas länger steht und nimmt der Wagen keinen schaden wenn der die ganze Zeit jetzt so wie der schiefe Turm von Pisa da steht weil vorne die reifen (links) drücken sich schon richtig durch ich denke MAL das auch mit der zeit luft raus geht , und hinten steht der ja auf der felge *schäm* und macht der Achse oder Federung das nichts?)

greeetz alex

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