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Klabauter

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Montag, 3. August 2009, 19:32

Radabdeckung vorne bei 17" mit 205/40 ET 37

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Hey,
war heute beim tüv, der will für vorne ne radabdeckung sehen und zwar in beide richtungen ....

was kann man machen ? bördeln wollte ich eigentlich nicht, sollte ich eventl. zu nem anderen tüv fahren, ist das normal das es wegen sowas so ein theater gibt ?

jemand ne idee wie man ne schnell rückbaubare lösung finden kann, welche ich dann in kofferraum schmeisse und wieder dran bauen kann, falls wirklich jemand nach fragt ?

cingsgard

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Montag, 3. August 2009, 19:36

Wie breit ist denn die Felge? Kann mir aber nicht vorstellen, dass bei einer ET von 37 die
Felge derart übersteht - vor allem in Kombination mit 205er Reifen - dass eine zusätzliche
Abdeckung notwendig wird. Selbst wenn die Felge 8" breit ist, dürfte das kein Problem
sein. Ich hab 7,5" breite Felgen mit ET 35 und 215er Reifen und da war nichts notwendig.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


Joerg

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Montag, 3. August 2009, 19:51

Die Reifengröße ist für diese Entscheidung völlig uninteressant.
Wichtig ist alleine was im Gutachten steht!
Und wie in einem anderen Thread schon diskutiert wurde, dürfen bei Autos mit einer EG-Betriebserlaubnis (und darunter dürften alle neueren Modelle fallen) keinerlei Teile des Rades (und dazu gehört auch die Felge) überstehen.
Die alte Regelung, wonach lediglich die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein musste, gilt für diese Fahrzeuge nicht mehr.
Jetzt muss alles innerhalb des Radlaufes sein.
Steht auch nur ein Teil um 5 mm heraus, darf man die Kombination nicht benutzen, oder benötigt eine Abdeckung.

cingsgard

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4

Montag, 3. August 2009, 20:22

Mann, ist ja echt übel. Das heißt im Umkehrschluss, ich darf mir nie andere Felgen kaufen?
Oder zählt da dann ein Vergleichgutachten und mit meinem Punto älteren Baujahrs darf
ich breitere Felgen fahren?
Gruß, cings

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puntostyling

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Montag, 3. August 2009, 20:34

Wenn ich Jörg richtig verstanden habe, gilt das für die neueren Autos, da deiner älteren Baujahres ist, wirst du keine Probleme damit haben!
Grüße,
puntostyling

KMAG

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Montag, 3. August 2009, 20:52

Doch, aber du musst dann damit rechnen, das der Prüfer ne Radabdeckung verlangt.
Also in der Regel durch ziehen. Aber da ist mangels fehlendem Material irgendwann Ende.
Bördeln bringt nicht viel, da beim bördeln ja nur die Kante umgelegt wird.

Die Frage ist halt immer, wo genau das Rad übersteht.
Zu 100% lässt sich das Rad nicht abdecken, aber an 3 oder 4 festgelegten Punkten muss es abgedeckt sein.

Frage einfach MAL beim Strassenverkehrsamt oder beim TÜV ab, ob du eine nationale Zulassung hast, oder eine europäische.

Bei meinem Twingo wollte ich damals nur die 7x13ET23 mit 175/50R13 Reifen in Verbindung mit den 20mm Federn von Renault montieren. TÜV sagte nein. Rad musste an der Hinterachse im Bereich der Stoßstange mehr abgedeckt werden. Er faselt damals was von wegen Spritzschutz. Also das die Reifen zuviel Schmutz und Wasser nach hinten werfen und der nachfolgne Wagen davon beeinträchtigt werden könnte.
Von Renault gab es einen Satz potthässliche Ecken für die Stoßstange, um das Problem zu lösen.

Das die Reifen generell seitlich überstanden hat den nicht gestört.

Ich hab dann die 20mm Federn wieder rausgeworfen und 45mm Federn verbaut.
Damit war der TÜV dann zufrieden. Die Stoßstange saß tiefer und deckte das Rad nach hinten hin ausreichend ab.

Irgendwann hat Renault dann im Felgengutachten die 175/50R13er Reifen entfernt und durch 195/45R13er Reifen ersetzt. Weshalb, habe ich 2 Jahre später gemerkt.
Als meine 175er runtergefahren waren, bin ich auf die 195er Dunlop SP SPort 9000 umgestiegen.
Der Wagen lag damit deutlich besser auf der Strasse.
Zuletzt bin ich wieder auf die 175er umgestiegen, da in 195/45R13 nur noch Pirelli zu bekommen waren, die aber überall miserable Kritiken bekommen haben.
Hab mich dann für 175/50R13 Conti Sport Contact entschieden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (3. August 2009, 20:54)


Klabauter

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7

Montag, 3. August 2009, 22:02

er hat gesagt ihm ist es egal, er trägt mir das nach eg oder nach stvo ein...
da eg flach fällt weil das ganze rad abzudecken kaum möglich ist muss ich mich nach
der stvo richten, dies beinhaltet dann, dass ich eine radabdeckung brauch.

hat dazu jemand eine gute idee, wie ich eine schnell demontierbare radabdeckung
hinbekomme ohne irgendwas kaputt zu bohren o.ä. ?

sind 17x7,5

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KMAG

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8

Montag, 3. August 2009, 23:24

Maßgeblich ist, ob die Felge eine EG-Genehmigung hat. Wenn ja, dann ist das gesammte Rad abzudecken, incl Felge.

Er kann sich also nicht aussuchen ob nach EG oder STVO.
Er hat sich an das Gutachten zu halten.

Zumindest verstehe ich deinen Satz so, das er wahlweise nach EG oder STVO eintragen will. Je nachdem, was passt.

Denke nicht, das du ums ziehen der Radläufe rumkommst.

Im Zubehör gibt es universele Radlaufverbreiterungen, die aber zum einen beschisssen aussehen und zum anderen in der Regel geschraubt werden, und daher Löcher nötig sind.

btw. Hab vor ein paar Tagen in einem anderen Forum was zu dem Thema gelesen.
Ich hoffe, ich gekomme das noch richtig zusammen.

Da wurde einem Fahrer eines neuen Renault Megane deselbige bei einer Kontrolle beinahe stillgelegt, weil die Räder nicht komplett abgedeckt waren.
Die Felge stand laut Nachuntersuchung beim TÜV 3mm über, die Lauffläche des Reifen war abgedeckt. Also nach altem Recht alles in Ordnung. Distanzscheiben waren 5mm oder 8mm an der Vorderachse verbaut, weil dies für die Freigängigkeit der Räder notwendig war, und wohl auch so im Gutachten gestanden haben soll.
Nur dumm, das der Wagen eine EG-Genehmigung hatte, und die Felge ebenfalls. Die Räder wurden soweit ich mich erinnere von einem Prüfer der Dekra eingetragen.
Der Wagen musste jedenfalls zur Überprüfung zum TÜV und dort wurde die Eintragung beim vorführen für ungültig erklärt, da das Gutachten nach EG-Recht aufgebaut sei.
Jetzt streiten sich alle Parteien, wer für die Kosten aufkommen soll, da der Fahrer die Reifen/Felgen in gutem Glauben beim Kauf des Wagens direkt mit gekauft, montieren und eintragen hat lassen, und er sich selber mit sowas überhaupt nicht auskenne.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (3. August 2009, 23:24)


Puntostyle

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Montag, 3. August 2009, 23:50

Bei mir war das gleiche problem mit meine 8X18 35ET 215/35 18. Und zu mir sagten sie ich brauche Radabdeckungen. Dann bin ich zum Fiat händler gegangen und habe nachgefragt nach der Abdeckung und sie sagten die gibt es nicht für denn Grande Punto. Aber das es bei 7,5X17 ET 37 nicht eingetragen wird verstehe ich nicht.
http://www.grande-punto.de/vgprofil_gal.php?action=showpic&id=99

Mein Grande Punto: 1.2 8V Active,Exotica Red, H&R 35/35, Bosima 140x75, FK Kühlergrill, Singleframe, Oxigin crystal 7,5X17 205/40 17


Klabauter

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Dienstag, 4. August 2009, 00:55

ja, wenn mein tüver sagt er trägt das ein wenn ich solche abdeckungen habe, dann ist mir das recht! ich denke nur die allerwenigsten polizisten gucken das dann genau nach usw. aber spielt ja auch keine rolle, ist alles mein risiko.

mein problem ist nun ganz einfach. wie bekomme ich das abgedeckt damit ich meine
eintragung bekomme, sone radluafverbreiterung oder schürze irgendwie von innen mit doppelseitgem ran und be happy ?

ich brauch halt erstma die eintragung, ne schicke lösung kann ich mir dann immernoch einfallen lassen im winter. hab jetzt schon n bisschen gegoogelt, aber fündig bin ich noch nicht geworden. lag es eventl. auch am tüver, hier scheinen ja viele solch eine eintragung zu haben.

naja ich suche konstruktive vorschläge für die abdeckung ;)

speedy

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Dienstag, 4. August 2009, 18:19

Na, wenn die Abdeckungen angeschraubt werden müssen, dann wirste vermutlich nicht ein doppelseitiges Klebeband benützen dürfen. Die Herren wollen schon etwas eleganter überlistet werden................... :-D

Mein Grande Punto: T-Jet Sport, New Orleans Blau


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