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Mars365

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Sonntag, 10. April 2016, 20:06

Punto Evo Abarth Felgen auf Punto Evo (2010) Eintragung möglich?

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Hallo liebe Punto Gemeinde,

folgende Problematik:
Ich habe mir wie die Überschrift schon sagt Original Punto Evo Abarth Felgen inkl Reifen gekauft (7J/17 LK4/100 ET39 , 215/45 ZR17)
Laut COC Dokument darf mein Punto Evo(2010) 1.4 maximal 205/45 R17 fahren...

Nun war ich erstma bei einer GTÜ Prüfstelle und wollte sie Eintragen lassen, der Mitarbeiter schickte mich direkt zum TÜV da es weil es ein Original Fiat Ersatzteil ist weder Teilgutachten noch ABE gibt. Der TÜV Mitarbeiter schickte mich dann direkt zum Fiat Händler weil er ohne Teilgutachten keine Einzellabnahme machen möchte.
Fiat selbst sagt es gibt kein Teilgutachten und erst recht keine ABE da die Abarths Serienmäßig die Felgen/Reifen Kombination eingetragen bekommen. Die sagen ich soll zum anderen TÜV das sind Ingenieure die müssen wissen ob der Reifen auf mein Auto passt und unbedenklich ist oder nicht, das sei deren Job.

Meine Frage an euch, hat vllt schon jemand geschafft die eingetragen zu bekommen oder gibt es vllt Vorschläge?

Ich habe Papiermäßig jetzt mein Fahrzeugschein Teil 1 +2, ein Katalog wo der Abarth mit den Felgen aufgelistet ist, Fahrzeugschein des Felgenverkäufers (mit Eintragung für sein Abarth)

Vielen Dank
mfg
Mars

fred22

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Dienstag, 12. April 2016, 08:46

Frag einmal bei Fiat um den Kontakt von den Homologation Manager für deine Region, die sind für die Gutachten zuständig.

Mein Punto Evo: APE


KMAG

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3

Mittwoch, 13. April 2016, 18:42

Die Felgen sind durch die Serie homologiert. Daher gibt kein separates Gutachten für die Felge und den Reifen, geschweige denn eine ABE. Erst recht nicht für den "normalen Punto", da diese von Fiat nur am Abarth geprüft wurden und nicht für den "normalen" Punto gedacht sind.

Fahrzeugschein vom Abarth nützt dir hier herzlich wenig, da es sich strenggenommen um ein anders Fahrzeug (anderer Motor, andere Achslasten, usw.) handelt.

Deine COC-Papiere zeigen ja was von Fiat aus für deinen Wagen explizit geprüft und genehmigt ist. Mehr gibt es von Fiat nicht für den Wagen. Bedeutet für dich in dem Fall der Abarth-Felgen eine Einzelabnahme wie dir der Prüfer mit #Sicherheit bereits gesagt hat.

215/45 R17 passen problemlos auf den"normalen" GP. Auf breiteren Felgen mit geringerer Einpresstiefe aus dem Zubehör. Z.B. 7,5x17 ET38 oder ET35. Und ohne irgendwelche Karosseriearbeiten. Aber für diese Felgen gibt es dann ein Gutachten oder evtl. auch eine ABE.

Der Gutachter braucht nur halt etwas woraus er erkennen kann, um welche Felgen es sich handelt. (Traglast, usw.)

Mars365

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4

Donnerstag, 14. April 2016, 22:56

Der Gutachter braucht nur halt etwas woraus er erkennen kann, um welche Felgen es sich handelt. (Traglast, usw.)


Danke erstmal für deine Antwort!

Reicht dem Gutachter nicht aus wenn ich ihm den Fahrzeugschein des Punto Evo Abarths zeige? Der Punto Evo Abarth müsste rein theoretisch schwerer sein als der einfache Punto Evo somit sollte Traglast kein Problem sein...Die Autos sind ja Grundsätzlich Baugleich sind beides Fiat Puntos Typ 199. Ja der hat hinten Scheibenbremsen und wahrscheinlich ein anderes Fahrwerk und paar (ca.100) PS mehr aber er ähnelt den GP zumindest sehr.
In der Felge steht innen "Fiat", "Made in Poland" und 2 Nummern die ich nicht zuordnen kann es ist definitiv keine KBA.
Habe die 2 Nummern aber jetzt nicht im Kopf. Kann gut sein dass es die Traglast ist oder vllt Inventar Nr von Fiat keine Ahnung.

@fred22
Ich werde mal nächste Woche zu nem anderen TÜV fahren weil die eine Prüfstelle gar nicht erst ein Termin zur Einzellabnahme machen will wegen fehlendes Teilgutachten was es einfach nicht gibt das hat mir leider sogar Abarth selbst bestätigt. Trotzdem auch danke für deine Idee!

Hab mal hier im Forum was von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gelesen aber was genau die aussagt und ob ich an sowas für meinen Fall dran komme und wie weiß ich nicht vllt kann mir da jemand was zu sagen.

Danke

Speedpunk

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Freitag, 13. Mai 2016, 11:54

Hallo, ich habe das gleiche Problem.
Hast du es hinbekommen ?

KMAG

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6

Freitag, 13. Mai 2016, 19:15


...Reicht dem Gutachter nicht aus wenn ich ihm den Fahrzeugschein des Punto Evo Abarths zeige? Der Punto Evo Abarth müsste rein theoretisch schwerer sein als der einfache Punto Evo somit sollte Traglast kein Problem sein. ...


... Habe die 2 Nummern aber jetzt nicht im Kopf. Kann gut sein dass es die Traglast ist oder vllt Inventar Nr von Fiat keine Ahnung....

Fahrzeugschein vom Evo kann zusätzlich noch helfen, aber wird alleine nicht ausreichen. Ohne Angaben zur Traglast der Felge wird kein ordentlicher Prüfer wagen diese einzutragen.

Die Traglast steht leider nicht auf den Felgen drauf. Zollgröße, Breite, Einpresstiefe sowie Teilenummer. Mehr in der Regel nicht.
Das die Traglast der Felgen ausreihend ist steht glaub ich ausser Frage. Nur muss der Prüfer dies schwarz auf weiß haben.

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Speedpunk (13.05.2016)

Mars365

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Dienstag, 31. Mai 2016, 15:07

Hallo,

ich war nochmal beim TÜV...bezüglich der Traglast hat er die Kopie des Fahrzeugscheins von einem Punto Abarth genommen. Nun will der TÜV allerdings von Fiat eine Bescheinigung wo die eingestanzte Teilenummer drin steht dass diese Felgen/Reifen wirklich serienmäßig verbaut werden. Erst dann würde eine Einzellabnahme erfolgen (ca 100euro) wo höhstwarscheinlich die Vorderachse bemägelt wird. Er sagt rein optisch sieht es sehr schlecht aus vorne weil die Reifen etwas überstehen. Er hat nix nachgemessen aber sagt dass es nicht ausreichen würde deswegen hab ich mir die 100 Euro gespart.

Also möglich ist es aufjedenfall allerdings bei 215/45 mit et39 muss denke ich vorne die karosserie gezogen werden und man braucht dieses schreiben dass fiat sagt diese felgen/reifen inkl. eingestanzte nr werden serienmäßig verbaut und per gesamtgenehmigung zugelassen.

Dieses schreiben hab ich nie erhalten hab mich mehrmals bei Fiat gemeldet persönlich im Laden war ich diesbezüglich nicht würde aber sowieso keine karosserieänderungen vornehmen deswegen werde ich die Felgen verkaufen.
Trotzdem vielen Dank und viel Erfolg denen die es weiter versuchen! :))

Grande Azzurro

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Mittwoch, 1. Juni 2016, 12:01

Der hat nur keine Lust.
7x17 et 39 geht voll klar.

Ich selbst hatte 7.5x17 Et 38 und wurde Problemlos eingetragen mit Gewindefahrwerk.

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KMAG

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Donnerstag, 2. Juni 2016, 19:26

Du hattest aber auch die nötigen Unterlagen (Gutachten) für eine Eintragung.
Das in den Radhäusern mehr als genug Platz ist, steht ausser Frage. Das ist hier vermutlich auch nicht das Problem gewesen. sondern die fehlenden Unterlagen und Nachweise.
Der Prüfer will und muss einfach sicher gehen, das die Felgen für das Fahrzeug geeignet sind. Nur weil Fiat drauf steht, heißt es nicht das die Felgen hier verwendet werden können. Homologiert sind diese nunmal nur beim Abarth. Das der Abarth zu 95% dem "normalen" GP entspricht, spielt keine Rolle. Genauso gut könnte man die originalen 17 Zöller vom T-Jet auf einen 1.2er montieren wollen, der in de COC-Papieren auch nur max. 16er drin stehen hat.
Über Sinn und Unsinn kann man sich jetzt streiten. Aber in Deutschland gibt es diesbezüglich nun mal ganz klare rechtliche Vorgaben. Ok, mit ein wenig Spielraum durch den Prüfer. Aber dieser entscheidet selbst wie weit er diesen Spielraum ausnutzt. Und wenn Fiat keine entsprechende Bescheinigung oder Unterlagen rausrückt, dann ist das leider so und man muss sich anderweitig umgucken.

Grande Azzurro

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Freitag, 3. Juni 2016, 00:26

Ist schon traurig. Andere Herstellen vw bmw usw geben diese Unterlagen zu den Felgen raus.

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Mars365

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Samstag, 4. Juni 2016, 21:36

Ist schon traurig. Andere Herstellen vw bmw usw geben diese Unterlagen zu den Felgen raus.



Naja bei Fiat gibt es offensichtlich tatsächlich keine Unterlagen. Ich hab bei Abarth angefragt die sagten mir dass es kein Gutachten gibt weil die die Felgen Serienmäßig dran haben und damit die Gesamtgenehmigung kriegen. Die Felgen/Reifen sind quasi ein Original Teil sowie Original Stoßstange,Lichter,Fahrwerk usw. dafür wirste nie ein Gutachten sehen...
Ein Fiat Mitarbeiter sagte mir dass es sich für die nicht lohnt ein Gutachten zu besorgen weil das sehr teuer sein soll und sich nicht rechnen würde selbst wenn Fiat die Felgen einzeln verkaufen würde.

Ich werde sie auch mal hier aufm Marktplatz anbieten falls jemand Interesse hat. (Ca 1000€ VB) :thumbup:

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Dienstag, 7. Juni 2016, 20:47

Ehm also ich hab da vom TÜV was anderes gehört und eigtl war es auch ein bisschen logisch.

Ich habe dem GP 1.4 T-Jet Sport der mit 17 Zoll Felgen KAM und auch 215/40 R17 und weil die 17 Zoller vom GPA für die Punto Serie 199 genehmigt sind darf ich die auch an meinen Punto 199 machen.

(Die 17er vom FIAT haben ET45, und ich hatte noch ne ABE von anderen Felgen dabei 17x7 ET38 )

KMAG

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Dienstag, 7. Juni 2016, 22:45

Hast du diesbezüglich vom TÜV eine schriftliche Bestätigung in Form einer Eintragung? Ich denke nicht. Daher könnte es beim nächsten TÜV oder einer Kontrolle mächtig Probleme geben.
"Gesagt" oder "gehört" hat in DE für den Strassenverkehr und dessen Spielregeln (STVO) keinerlei Bestand. Was nicht schriftlich fixiert und genehmigt wurde, ist nicht rechtsgültig. Und hierbei gilt nicht das der andere beweisen muss, das du etwas nicht darfst. Sonder du musst beweisen das es es darfst.

Guck mal in deine COC-Papiere. Hast du dort 7x17ET39 drinstehen? Vermutlich nicht. Ich denke eher 7x17ET45. Alle in den CO-Papieren aufgelisteten Rad-Reifenkombinationen darfst du ohne weitere Prüfung fahren. Aber auch nur die! Wenn die ET auch nur um eine Zahl abweicht, ist eine Prüfung nötig.
Die Abarth-Felgen sind nur am Abarth zulässig. An allen anderen Fahrzeugen müssen diese extra abgenommen und eingetragen werden. Es spielt keine Rolle, das der Abarth zu 95% ein "normaler" GP ist. Es spielt auch keine Rolle, ob die Dinger drunter passen und ob genügend Platz vorhanden ist. Das dies so ist, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Im schlimmsten Fall wird der Prüfer als Auflage die Radhauskanten umlegen oder minimal ziehen lassen. Und selbst das ist nicht wirklich nötig. Viele hier fahren 7,5x 17 ET38 oder 7,7x18ET38 - so wie ich - und haben Platz ohne Ende in der Hütte. Aber wie gesagt, spielt alles keine Rolle. Du musst beweisen, das alles in Ordnung ist.

Deine ABE ist ausschließlich für die Felge gültig, für die sie ausgestellt wurde. Für andere Felgen mit den gleichen Abmessungen gilt die nicht. Ergo,eine ABE von z.B. Brock ist nicht gültig für z.B Borbet-Felge mit den gleichen Abmessungen. Erst Recht nicht für eine Felge mit ET39.

Genau so wenig kannst du mit einem GP 1.2l einfach die originalen 17er vom normalen GP montieren, wenn diese nicht in den COC-Papieren aufgelistet sind. viele 1.2er haben nur die 15 und 16er in den OC-Papierne drinstehen. Klar, die 17er passen 100% drunter. Aber sie sind nun mal nicht für dieses Fahrzeug freigegeben.

Ist eigentlich auch ein bisschen logisch. ;)

Mars365

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Mittwoch, 8. Juni 2016, 12:56

Ehm also ich hab da vom TÜV was anderes gehört und eigtl war es auch ein bisschen logisch.

Ich habe dem GP 1.4 T-Jet Sport der mit 17 Zoll Felgen KAM und auch 215/40 R17 und weil die 17 Zoller vom GPA für die Punto Serie 199 genehmigt sind darf ich die auch an meinen Punto 199 machen.

(Die 17er vom FIAT haben ET45, und ich hatte noch ne ABE von anderen Felgen dabei 17x7 ET38 )
Bei welchen TÜV warst du denn bitte? Sowas hab ich noch nie gehört...zumindest nicht in Deutschland.
Du brauchst soweit ich weiß immer eine ABE oder Eintragung für die Felgen/Reifenkombination die du gerade drauf hast.

Hab gehört für jedes Rad was nicht eingetragen ist und keine ABE vorliegt (im Normalfall 4) gibt's Punkte + Geldstrafe und deine Versicherung entfällt im Falle eines Falles.

Mach dich besser nochmal schlau. Das was du erzählst kann nicht stimmen.
Auf der ABE für andere Felgen steht wahrscheinlich ne KBA NR die du auf deinen Felgen sicher nicht finden wirst.

Kannst meine gerne kaufen aber legal ist das ganze sicher nicht zumindest so wie du es dir vorstellst.
Mfg

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