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marvelmaster

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21

Sonntag, 11. April 2010, 17:04

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ne Felgen kommen erstn Freitag drauf hoffe es sind nich 97 Euro-.- wenn doch kommich mir wieder verarscht vor
Mein Renner:

Mein Grande Punto: Schwarz 5T 1.2 Chrom Heckleuchten/Chrom Frontgrillz/Felgen:Proline PXX 17*7,5/ Reifen: Dunlop Sp Sport 9000 205/45/ ESD: Bosima 2x78 oder so^^/ Abarth Heckemblem und Fußmatten


Grande 1985

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22

Sonntag, 11. April 2010, 17:05

Ich habe für die Eintragung der Federn UND der Felgen\Reifen 51 euro bezahlt!

normalerweise kostet eine Abnahme knappe 40 Euro. Wo Dein Mechaniker die 97 €uro hergenummen hat kann ich mir nicht erklären! Was steht denn in deinem Gutachten? eintragung nach §19 oder §21? da gibt auch unterschiede bei den kosten!

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23

Sonntag, 11. April 2010, 17:20

zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47930 nach §22 StVZO
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24

Sonntag, 11. April 2010, 18:16

Was für Felgen haste denn da? Größe, Reifenbreite, ET. Sag doch mal... Aber normalerweise haben alle zumindest ein Teilegutachen. Einzelabnahmen (welche die 97 Euro Kosten rechtfertigen würde) sind meist nur bei extremen Felgen/Reifenkombis erforderlich.
Ansonsten 35 Euro für eine Abnahme nach §19,3 StVZO
ABEs nach § 22 StVZO müssen garnicht eingetragen werden - sofern die Reifengrösse schon im COC oder Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
"Das Gestern ist Geschichte - das Morgen nur Gerüchte;
doch das Heute ist die Gegenwart - und die zu Erleben ist ein Geschenk!"

Mein Grande Punto: Sport 1.3 MJet ~ ABARTH-Volant; RECARO; B&M; FIAT-Sub; Navi ~ FK-Grill; ABARTH-Rückleuchten; Englische NSL; selfmade ESD 90mm; KW-V1-Inox auf Komfort abgestimmt; all clean ~ Inzw. der 9. Satz Alus, 195er bis 225er und viele, viele Distanzen =)


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25

Sonntag, 11. April 2010, 18:23

Zitat

Original von cingsgard
Wie Ihr bestimmt ab und zu schon gelesen habt, gelten für die neuen Fahrzeug-Modelle,
die nach EG-Richtlinien neu zugelassen worden sind, andere Bestimmung für die Eintragung
von Rad/Reifen-Kombinationen. Diese neue Richtlinie ist folgende:

Radabdeckung: Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie 78/549/EWG ist das
gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse
komplett abzudecken.

Ist damit die Erstzulassung oder die letzte Zulassung gemeint? Und ab wann sind diese Richtlinien in Kraft getreten? Weißt du das zufällig?
Liebe Grüße, Anke

mein EX-GP...

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26

Sonntag, 11. April 2010, 18:33

Die Richtlinen MÜSSEN bundesweit ab Januar 2010 beachtet werden. Egal wann die Erstzulassung des Fahrzeuges ist.
Ich würde ALLE meine Radreifenkombinationen heute NICHT mehr eingetragen bekommen - beim selben TÜVler wie vorher... so ist es halt mit neu eingetretenen Gesetztesänderungen. Alle alten Eintragungen nach altem Recht haben Besitzstandsschutz - aber die Neue müssen nach neuen Richtlinien erfolgen!

Alle Autos, die schon die neuen Zulassungsbescheinigungen der EU haben sind auch nach EU-Recht zu behandeln.
Glück kannst du evtl. noch haben, wenn du noch einen "alten" Fahrzeugbrief hast - ist aber keine Gewähr dafür, dass der Prüfer dir die Felgen einträgt.

Mein TÜV-Prüfer hat sogar gemeint, dass die ETs der Felgen in Zukunft wesentlich grösser ausfallen werden, damit die Felgen nach den EU-Richtlinen eingetragen werden können.

Meine 7,5 x 16 ET 35 und 8 x 17 ET 35 darf ist nach der EU auf der VA garnicht mehr fahren, weil die weder die vorgeschriebene Radabdeckung noch die Vorschriften mit dem Überstehen über die Karosserie erfüllen :shock:
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27

Sonntag, 11. April 2010, 18:43

ich werde Proline PXX 7,5x17 ET38 mit Dunlop Reifen 205/45 haben

-.- also kommich damit nicht durch?
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28

Sonntag, 11. April 2010, 19:01

Also erstmal eine SAUGEILE Felge :023:

Hab MAL ins Gutachten geschaut - die üblichen Auflagen mit der Radabdeckung und Anbauteilen zur Gewährleistung Derselbigen stehen natürlich drin.
Du musst auf jeden Fall die Räder eintragen lassen (Auflage A01) - was aber über eine normale Eintragung nach 19,3 StVZO zu bewerkstelligen ist. Also ist die Sache mit so um die 35 Euro gehalten - alles andere ist Abzocke von deinem Lieferanten. Das würde ich so nicht akzeptieren. Dann lieber selbst hinfahrn zum TÜV.
Ich kann dir nicht 100% sagen, dass du damit durchkommst, aber stell dich schon MAL auf ein paar Diskussionen mit dem Prüfer ein. Und freundlich auf den Prüfer zugehen - das wirkt Wunder :023:
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29

Sonntag, 11. April 2010, 19:45

hm naja das kann ja was werden ich hab doch von dem ganzen zeug keine ahnung... shicefreundlich werd ich auf jeden fall sein und dann einfach nur beten dasses ohne weitere Probleme günstig funktioniert
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Sonntag, 11. April 2010, 23:38

Zitat

Original von Puntissima

Zitat

Original von cingsgard
Wie Ihr bestimmt ab und zu schon gelesen habt, gelten für die neuen Fahrzeug-Modelle,
die nach EG-Richtlinien neu zugelassen worden sind, andere Bestimmung für die Eintragung
von Rad/Reifen-Kombinationen. Diese neue Richtlinie ist folgende:

Radabdeckung: Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie 78/549/EWG ist das
gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse
komplett abzudecken.

Ist damit die Erstzulassung oder die letzte Zulassung gemeint? Und ab wann sind diese Richtlinien in Kraft getreten? Weißt du das zufällig?

sofern ich informiert bin ist die letzte Zulassung gemeint, nicht die Erstzulassung! will mich da aber nicht 100% festlegen!
Grüße,
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Montag, 12. April 2010, 20:25

Hab sie eingetragen bekommen ;) bin zum GTÜ und hab dem erzählt, dass die lieben Kollegen von der Konkurrenz mir die Felgen nicht eintragen wollten...
Das konnte er so nicht auf sich sitzen lassen ^^ hat die Rad-Kombi geprüft etc und eingetragen 8-) es ist also doch noch möglich!
Liebe Grüße, Anke

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Benny121

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Montag, 12. April 2010, 20:35

Eingetragen heißt aber immer noch nicht, dass es auch erlaubt ist :)

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Montag, 12. April 2010, 20:35

habe auch reifen die herausschauen und eingetragen sind..will nun neue federn zum Tieferlegen kaufen..bekomme ich das nun auch nicht mehr eingetragen??
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Montag, 12. April 2010, 20:36

Also mein GP wurde 2008 auf mich zugelassen. Das heißt, für mich gelten noch die alten, "schönen" Richtlinien??

Mein Auto: Grande Punto 1.9D - 155PS - ABARTH-Vollleder ausstattung - Sportiva Frontansatz - FOX Sport-ESD - Single-Frame - Ambiente-Beleuchtung - Gewindefahrwerk - H&R Spurverbreiterung 20mm


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Montag, 12. April 2010, 20:44

Zitat

Hab sie eingetragen bekommen bin zum GTÜ und hab dem erzählt, dass die lieben Kollegen von der Konkurrenz mir die Felgen nicht eintragen wollten...
Das konnte er so nicht auf sich sitzen lassen ^^ hat die Rad-Kombi geprüft etc und eingetragen es ist also doch noch möglich!


Sachte ich ja ^^. Na denn wünsch ich ma viel Spass mit den neuen Felgen. Greetz ;-)
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Mein Auto: Seat Leon Cupra ST 4Drive


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Montag, 12. April 2010, 21:04

@Benny121

Doch heisst es! Die Eintragung bedeutet, dass das Fahrzeug in DIESEM ZUSTAND für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist... also ist es erlaubt!

@Puntissima
Von mir auch viel Spass mit den neuen Schuhen für deinen Volvo :023:

@FunkyJoe
Eingetragen wird nach den neuen Richtlinen, d.h. nach EU-Recht. Wenn dein GP in 2008 auf dich zugelassen wurde, haste eh schon die neuen EU-Zulassungsbescheinigungen - also EU-Recht

@Dunk89
Kann man pauschal nicht sagen - es bleibt wohl nur das ausprobieren... aber ich glaub nicht wirklich, dass der TÜV dir Probleme macht, wenn die Felgen jetzt schon eingetragen sind. Immerhin hast du Besitzstandsschutz für die Felgen/Reifenkombi.
Bei der neuen Abnahme geht es ja nur um die Fahrzeughöhe, sprich Tieferlegung (ohne Gewähr)
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Montag, 12. April 2010, 21:17

Zitat

Original von Puntissima
Hab sie eingetragen bekommen ;) bin zum GTÜ und hab dem erzählt, dass die lieben Kollegen von der Konkurrenz mir die Felgen nicht eintragen wollten...
Das konnte er so nicht auf sich sitzen lassen ^^ hat die Rad-Kombi geprüft etc und eingetragen 8-) es ist also doch noch möglich!


Ich könnt so wetten wenn ich meine Felgen am Freitag nicht vom Tüv eingetragen bekomme fahre ich zur GTÜ und sag dann das selbe und darauf werden die sagen "wenn der Tüv die nicht eingetragen hat, wieso sollten wir es dann eintragen. Schönen Tag noch"

-.-
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38

Montag, 12. April 2010, 21:28

Such as live... bist halt kein Mädel :002:
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Benny121

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Montag, 12. April 2010, 22:22

@Blue GP

Ich hatte das schonmal erklärt. Nur weil von einem TÜV (oder GTÜ...osw)-Mitarbeiter, welcher diese Sachen nur im Auftrag des Bundes als Beliehener macht, heißt das nicht, dass die Polizei (zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde) für die Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsregelungen (StVG, StVO, usw...) das anmarkert...und bei manchem auch Recht hat. Die hat das letzte Wort (vor dem Gericht).

Generell muss man davon ausgehen, dass das schon hinhaut was die da machen bei den ÜBERPRÜFUNGSstellen, aber wie man an dem Beispiel von Puntissima sieht, wieso machts der eine Verein so und der andere wieder anders? Pauschal kann man da auch nicht sagen, dass die einen da keine Ahnung haben und die anderen nicht. Also im Zweifel klärt das der blausilberne Partybus :)

Normalweise hätte ich 2008 mit meinem 176er Punto bei der TÜV Prüfung durchfallen müssen, komisch er hat gesagt diesmal schaff ichs noch, sollte es trotzdem machen damit man das bei der nächsten Prüfung nicht mehr sieht...da ist aber KEIN Millimeter Ermessen vorhanden gewesen, sondern eigentlich hätte es geheißen: Tschüss, bis nächste Woche.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Benny121« (12. April 2010, 22:27)


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Montag, 12. April 2010, 22:40

Wenn ich das so höre kann ich meine Felgen gleich wieder abestellen und das restliche Tuning vergessen.
Mein Renner:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marvelmaster« (12. April 2010, 22:42)

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