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Montag, 21. März 2011, 11:31

Neu im Forum und gleich ein paar Fragen

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Halli Hallo,

bin auf euer Forum gestoßen und möchte gleich MAL los legen mit ein paar Fragen :-). Ich wollte mir im Sommer neue Alufelgen zulegen und habe mir gerade eben ein paar Teilegutachten durchgelesen. Ich fahre bei meinem Grande Punto einen Reifen mit 215/40 und lese immer wieder den §K42 und §K56,A05. Ich werde da aber nicht schlau was genau das bedeutet auser bei A05 :lol:. Könnt ihr mir helfen ? :-D

§K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Muss das gemacht werden ? Was muss gemacht werden ?

§K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Muss das gemacht werden ? Was muss gemacht werden ?

A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wenn ich ein anderes Fahrwerk drin habe, was passiert hier ?

Zu hier ein paar Angaben zu möglichen Felgen damit ihr euch ein Bild machen könnt:
7,0 ET 38
7,5 ET 38

Vielen Dank für die mögliche Hilfe,

nice Day

J4ng0

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Montag, 21. März 2011, 11:38

Ich nehme MAL an es handelt sich hier um eine 17 Zoll Felge oder?
Zufälligerweise fahre ich im moment auch eine 7x17 ET 38 Felge mit 215/40-17.

Die Auflagen waren bei mir die gleichen und sogar noch mehr.
Das bedeutet nur das der Reifen im Radkasten sein müssen und gegebenfalls gebördelt werden muss wenns nicht passt.

Da das aber fast immer drin steht das du bei diesen Fahrzeugen dein halbes Fahrzeug auseinander bauen müsstest hast du bei dieser Kombination nichts zu befürchten.

Ich hab meine drauf montiert, bin zum TÜV und hab Sie eintragen lassen.

Wie das genau mit den anderen Federn bzw. Fahrwerk aussieht bin ich selber nicht so schlau draus geworden.
Hab selber 30/30 Federn verbaut und habs einfach zusätzlich bei KÜS eingetragen bekommen.

Hoffe konnte dir ein wenig weiterhelfen und wünsche dir weiterhin viel spaß hier im Forum.

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Montag, 21. März 2011, 11:45

Vielen Dank für die Info,

Ich habe eine Tieferlegung 40/40 momentan verbaut und ja es ist eine 17 Zoll Felge gemeint. Ich habe schon gemerkt das es eigentlich bei jeder Felge beim Grande Punto so drin steht. Ich dachte mir kann doch garnicht sein das ich bei jeder Felge etwas nachbearbeiten muss besonders bei 7,0 und einer ET von 38 das ist ja wirklich nicht extrem meiner Meinung nach,oder?

J4ng0

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Montag, 21. März 2011, 11:53

Richtig. 7x17 ET 38 is jetz nix weltbewegendes. Sollte auch mit ner 40/40 Tieferlegung keine probs geben!

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Sven1983

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Montag, 21. März 2011, 11:56

Hallo im Forum,

ich war letztens bei einer TÜV Stelle und die waren sehr pingelig.
Was im Gutachten steht, müsste auch gemacht werde.
Spielraum gäbe es für den Prüfer nur, wenn im Gutachten ggf steht.
Sobald aber der Wortlaut "ist zu bördeln" (o.ä.) drinsteht, müsste es
gemacht werden. Diese Willkür geht mir aufn Keks. Entweder trägt es
jeder ein, oder halt keiner. -.-

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J4ng0

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Montag, 21. März 2011, 12:00

Dann hat dein TÜV Prüfer keine Ahnung... nur weils drin steht, heisst es nicht das es umbedingt nötig ist...

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Sven1983

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Montag, 21. März 2011, 12:01

Ich sag ja - Willkür.

-.-

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Montag, 21. März 2011, 12:17

Ich denke wenn es soweit passt kann der Prüfer doch auch nach eigenem Ermessen handeln und sagen es ist O.K ?

Sven1983

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Montag, 21. März 2011, 12:38

Klar kann er, nur wenns so ein Querkopf ist, dann muss man schnell weiterziehen. 8-)

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Montag, 21. März 2011, 13:03

Das sind doch keine Menschen :evil:

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Montag, 21. März 2011, 14:01

Also mit 7,0 oder 7,5 mit einer ET von 38 dürfte es hinhauen ??

Tipps wie man am besten vorgeht ? TÜV?

Sven1983

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Montag, 21. März 2011, 14:12

PASSEN tut ne 7x17 mit einer ET von 38 problemlos.
Und IN DER REGEL solltest Du auch bei der Eintragung keine Probleme haben.
Aber wie schon gesagt - wenn Du Pech hast, hat der Prüfer nen schlechten Tag und verlangt, was im Gutachten steht. Dann musst Du wo anders hin.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sven1983« (21. März 2011, 14:12)

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Montag, 21. März 2011, 14:12

Also 7,0 ET 38 auf jedenfall.
Tipps: Hm... ka dir nichts anmerken lassen... und einfach sagen du hättest gerne die Felgen eingetragen.
Am besten erst garnichts von den Auflagen erwähnen... die wird er schon selber sehn xD

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Montag, 21. März 2011, 14:25

Wenn ein Teilegutachen exestiert für die Felge und mein Fahrzeug bedeutet es doch das die Freigängikeit vorhanden ist oder ? Nicht das ich mir Felgen hole und dann passt das nicht :( !

J4ng0

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Montag, 21. März 2011, 14:33

Wenn dein Fahrzeug aufgeführt ist sollte es demnach auch passen.

Um was für Felgen handelt es sich denn und was für ein Fahrzeug genau fährst du?

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