Nun das würde ich anders sehen, es ist entweder ein Gutachten oder eine
ABE, welche das Gutachten ja ist, dabei sein. Nur erlischt eine
ABE wenn in ihren Gültigkeitsbereich eine andere technische Modifikation vorgenommen wird. Die
ABE für Felgen oder Federn ist nur gültig, wenn die eine Seite Original ist, sprich Felgen mit
ABE nur wenn Federn Serie sind und umgekehrt. Wechselst du beides ist das dann eine Abnahme nach § 21 und das darf nur der Tüv, zu dem verlangt der Tüv dann auch noch ein aktuelles Vermessungsprotoll für das Fahrwerk.