Hi Sav!
Da hat dir aber jemand eine Falschinfo untergejubelt!
Festigkeitsgutachten - Einzelabnahme nach §22 ff StVZO
Teilegutachten - Eintragung nach § 19,3 StVZO
ABE - keine Tüv-Eintragung erforderlich, muss aber im Auto mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Das Festigkeitsgutachten ist das geringste Papier, das für ein Anbauteil in Deutschland zugelassen ist. Hier ist zwingend eine Einzelabnahme durch den TÜV erforderlich. Die Dekra oder KÜS und die anderen dürfen diese Abnahme nicht machen.
Die Einzelabnahme wird übrigens nach Aufwand berechnet - also rechne MAL zwischen 100-150 Euro für die Eintragung mit ein. Kommt hier auf den Prüfer an...
Also mit den Schmidts auf dem GP zum TÜV, alle Papiere mitnehmen - auch die von einer evtl. Tieferlegung (muss nämlich in Verbindung eingetragen werden) und die Sache eintragen lassen.
Achte aber auf die ausreichende Reifen/Radabdeckung - können verschiedenen Prüfer nach den neuen EU-Richtlinien schonmal Stress machen und die Räder nicht eintragen.
Hier muss nämlich das komplette Rad abgedeckt sein und nicht nur die Reifenlauffläche, wie früher... Leider :089:
Bei den Grössen erkundigste dich am besten bei den 18-Zoll-Drivern hier - sind ja einige :023: