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@ndy

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Samstag, 13. Mai 2006, 21:11

gutachten

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hi leute hab MAL ne frage an euch ...

hoffe ihr kennt euch da was besser aus als ich ...

wenn es für alus eine ABE gibt für reifen der größenordnung 205/50 ... ich aber dann nicht 205/50 sondern 205/45 auf den felgen drauf habe ...

würde der tüv-mann da größere probleme machen ???
TRINIDAD AND TOBAGO
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cingsgard

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Samstag, 13. Mai 2006, 21:51

Bei unseren Autos denk ich normalerweise nicht.
Es kommt nur auf den Gesamtdurchmesser des Rades drauf an, ob eine Tachoangleichung gemacht werden muss.
Und je geringer der Querschnitt ist, umso weniger darf die Achslast sein.
Du musst dann MAL eben nachsehen, wie hoch die Achslast ist und wie hoch der Tragfähigkeitsindesx des Reifens ist.
Wenn das passt, ist eine Eintragung möchlich.
Gruß, cings

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@ndy

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3

Samstag, 13. Mai 2006, 22:26

hab was interessantes gefunden ...
bräuchte als keine teachoangleichung :grin:...

Wenn ein Auto auf eine neue Felgen- und Reifengröße, welche nicht im Fahrzeugschein (Typenschein) eingetragen ist, umgerüstet wird, kann es zu Abweichungen am Tachometer kommen. Wird der Reifenumfang kleiner, so muss er für den gleichen Weg auf der Fahrbahn mehr Umdrehungen zurücklegen. Der Tacho eilt dann also voraus. Bei einem größeren Reifenumfang als beim Serienreifen geht der Tacho nach. Der Tacho darf laut Gesetzgeber nicht nachgehen und nur um max. 10 % vorgehen. Bei über Wellen angetriebenen Tachos war es eine Möglichkeit ein Zwischengetriebe mit entsprechender Übersetzung in den Wellentrieb zu setzen, so dass am Ende der Welle, diese wieder mit der Wegstreckenzahl des Tachos drehte. Eine andere Möglichkeit ist, die Federsteifigkeit der eingebauten Feder durch deren Tausch zu verändern. Tachoangleichungsdienste machen so etwas auch heute noch. Moderne Tachos bewegen heute ihre Nadeln über Linearmotoren, deren Ansteuerungssignale müssen dann verändert werden, dieses geschieht dann direkt über einen Softwareeingriff, die sogenannte Tachojustierung.

p.s.

hab MAL ein wenig weiter gegoogelt ...
und da bin ich draufgestoßen, dass wir ja eigentlich keinen tacho mit welle haben sondern nen elektrischen :-?

hätte mit den 205/45 ern nen unterschied von -2,9% ...
vielleicht weiß ja jemand ob das noch geht.
TRINIDAD AND TOBAGO
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bk.968

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4

Sonntag, 14. Mai 2006, 01:21

die korrektur des tachos beim einsatz von abweichenden reifengrößen(besser: reifenumfängen) ist eher das kleinere problem.
viel entscheidender ist daß am fahrzeug die gesamtübersetzung (motor, getriebe, differential, reifen) geändert wird. damit beschleunigt man entweder besser oder kann (theoretisch) eine höhere endgeschwindigkeit erreichen. ärgerlich an der der sache ist daß damit die vom hersteller erbrachten geräusch- und abgasgutachten asche sind. neue gutachten und einstufungen eures GP dürften den wert von mehreren neuwagen übersteigen. solange erlöschen die betriebserlaubnis, der versicherungsschutz, ggf versicherungseinstufungen, ...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »bk.968« (14. Mai 2006, 01:23)


sveboh

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5

Sonntag, 14. Mai 2006, 11:30

Grundsätzlich ist es so, dass dann, wenn der Reifen für das Fahrzeug noch nicht genehmigt ist, dies eingetragen werden muss. Wird eine andere als in der ABE vorgeschlagenen Reifengröße gewünscht, so ist zu prüfen, ob dieser Reifen für das Fahrzeug geeignet ist; d.h. der Abrollumfang des Reifens darf max 8% kleiner oder 3 % größer sein als der Serienabrollumfang. Außerdem muss die Tragfähigkeit des Reifens ausreichend sein. Wenn dann noch die Reifengröße auf die Felgenbreite passt, gibt es beim Eintrag kein Problem. Am besten vorher beim Sachverständigen nachfragen, der hat Tabellen, an hand derer er das prüfen kann.

manche wissen ja mit sicherheit schon, dass mein vater sachverständiger beim tüv ist *g*

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