Diese Werbung wird für Grande-Punto.de Mitglieder nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

SmartTools Newsletter

Juggernaut

Punto-Profi

Beiträge: 553

Aktivitätspunkte: 2 830

Dabei seit: 23.10.2011

Danksagungen: 34

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 19. Juni 2012, 19:46

Frage zum Begriff "ABE"

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe - ich seh' den Wald vor lauter Bäume nicht mehr. :wacko:
Bei einigen Felgen, die ich mir letztens so angeguckt habe, habe ich eine ABE beiliegend und dazu das TÜV-Gutachten. In der ABE steht dann sowas wie

Zitat

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Im zugehörigen Gutachten stehen für den Punto dann die verschiedenen Reifengrößen, aber mit Auflagen - vor allem in Hinsicht auf das Abdecken des Rades.

In einem Shop, dessen Namen ich vergessen habe, steht, dass die Felge mit den im Gutachten genannten Reifen eintragungsfrei ist. Ist dem dann wirklich so? ?(


Gruß
Juggernaut

sp0ng3b0ck

Punto-Profi

Beiträge: 752

Aktivitätspunkte: 3 855

Danksagungen: 14

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 19. Juni 2012, 19:55

Kommt drauf an, wenn es eine ABE ist, dann musst du es definitiv nicht eintragen lassen.
Wenn es nur ein Teilegutachten ist, dann musst du es eintragen lassen.
Aber du schreibst von ABE + Gutachten? Ich denke, du meinst ein Schriftstück und mit "Gutachten" die Tabelle der Fahrzeuge.

Was ich mir vorstellen könnte, ist, dass wenn Reifen/Felge nicht abgedeckt sind, du dafür sorgen musst und sonst die ABE nicht gilt - was jedoch dann
a) so keine ABE bekommt und
b) den Sinn einer ABE verfehlt :D

Mein Grande Punto: 1.9 Mjet Sport mit DPF / TT Stufe II / Blue&Me / getönte Scheiben ab Werk / 17" Chromeshadow gold / TFL in den original NSW / Eibach 45/30 / Spurverbreiterung


Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.

Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:

Juggernaut (25.06.2012)

Juggernaut

Punto-Profi

Beiträge: 553

Aktivitätspunkte: 2 830

Dabei seit: 23.10.2011

Danksagungen: 34

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 19. Juni 2012, 20:00

Hallo sp0ng3b0ck,

also wenn ich das Dokument noch richtig im Kopf habe, dann besteht alles aus einer PDF. Oben beginnt es mit 3 Seiten "Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)". Anschließend folgt das "Gutachten zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" inkl. der Auflistung aller Fahrzeuge, Reifengrößen, Lastindexe, Geschwindigkeitsindexe, Auflagen, technische Daten usw.

Aber so wie sich das bei dir anhört, hört es sich prima an. :D Ich habe nämlich keine Lust zum TÜV deswegen zu fahren. ;)

Gruß
Juggernaut

Juggernaut

Punto-Profi

Beiträge: 553

Aktivitätspunkte: 2 830

Dabei seit: 23.10.2011

Danksagungen: 34

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:45

Ah, noch eine Frage, die ich ganz vergessen habe:


Wie schaut es mit der ABE und Eintragungsfreiheit aus, wenn man andere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hat, sprich Tieferlegung usw. ?

sp0ng3b0ck

Punto-Profi

Beiträge: 752

Aktivitätspunkte: 3 855

Danksagungen: 14

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:50

ABE verfällt somit, da sie sich auf den Originalzustand des Fahrzeugs/Fahrwerks bezieht, gibt dann ne Einzelabnahme ;)

Mein Grande Punto: 1.9 Mjet Sport mit DPF / TT Stufe II / Blue&Me / getönte Scheiben ab Werk / 17" Chromeshadow gold / TFL in den original NSW / Eibach 45/30 / Spurverbreiterung


Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.

Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:

Juggernaut (25.06.2012)

Juggernaut

Punto-Profi

Beiträge: 553

Aktivitätspunkte: 2 830

Dabei seit: 23.10.2011

Danksagungen: 34

  • Nachricht senden

6

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:59

:thumbdown:

Na das wollte ich jetzt nicht hören ;)
Aber danke. :huh:

Passat107

Punto-Fan

  • »Passat107« ist männlich

Beiträge: 57

Aktivitätspunkte: 285

Dabei seit: 04.04.2012

Wohnort: Göhlen

  • Nachricht senden

7

Sonntag, 1. Juli 2012, 18:30

ABE verfällt somit, da sie sich auf den Originalzustand des Fahrzeugs/Fahrwerks bezieht, gibt dann ne Einzelabnahme ;)

das ist aber nicht in jedem fall so, bei meinem sportlenkrad zum beispiel steht drin das es auch dann eintragungsfrei ist und wir reden hier von nem 28er raid.
Fiat-Aus Freude am reparieren^^

Mein Auto: Passat 35i/Golf 2/ 2x Trabant


sp0ng3b0ck

Punto-Profi

Beiträge: 752

Aktivitätspunkte: 3 855

Danksagungen: 14

  • Nachricht senden

8

Montag, 2. Juli 2012, 00:58

Wir reden hier aber von Felgen ;)

Mein Grande Punto: 1.9 Mjet Sport mit DPF / TT Stufe II / Blue&Me / getönte Scheiben ab Werk / 17" Chromeshadow gold / TFL in den original NSW / Eibach 45/30 / Spurverbreiterung


TheSaga

Mitglied

  • »TheSaga« ist männlich

Beiträge: 30

Aktivitätspunkte: 160

Dabei seit: 25.03.2012

Danksagungen: 1

  • Nachricht senden

9

Montag, 2. Juli 2012, 11:29

Die ABE verfällt definitiv, wenn ein Fahrwerk eingebaut wurde.
Nur wenn in der ABE genau dieses Fahrwerk mit genau dieser Felge ebenso vom TÜV geprüft wurde, dann ist es auch weiterhin eine ABE.

Aber das kommt in den seltensten Fällen vor.

Und da bei diesen Felgen sowieso Radabdeckungsauflagen enthalten sind (Schätze MAL so etwas wie K1a K2b o.ä.) wird aus der ABE immer ein Teilegutachten.

LG

Legende:

Forum enthält keine neuen Beiträge
Forum enthält neue Beiträge
Forum ist geschlossen
Forum ist ein externer Link

Anzeigen