Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe - ich seh' den Wald vor lauter Bäume nicht mehr.
Bei einigen Felgen, die ich mir letztens so angeguckt habe, habe ich eine
ABE beiliegend und dazu das TÜV-Gutachten. In der
ABE steht dann sowas wie
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im zugehörigen Gutachten stehen für den Punto dann die verschiedenen Reifengrößen, aber mit Auflagen - vor allem in Hinsicht auf das Abdecken des Rades.
In einem Shop, dessen Namen ich vergessen habe, steht, dass die Felge mit den im Gutachten genannten Reifen eintragungsfrei ist. Ist dem dann wirklich so?
Gruß
Juggernaut