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Italo-Welt

Black Devil

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Donnerstag, 19. März 2009, 11:54

Felgen/Fahrwerk Kombi wie eintragen lassen?

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Am Samstag ist es endlich soweit ich werde mein Novi 18 Zöller abholen.
Meine frage dazu, ich hab von Novi ja auch ein Gewinde verbaut so und WIE muss ich diese Fahrwerk und Reifen Kombi eintragen lassen? Fahrwerk ist jetzt mit Winterberreifung eingetragen. Aber mein Cousar hat gemeint ich muss das jetzt neu eintragen lassen wegen den Alus natürlich aber er meinte das es jetzt nach §21 eingetragen werden müsste mit einer Einzelabnahme Obwohl ich das Gutachen der Felgen, Reifen und des Gewindes habe. Ich dachte nach §21 muss man nur sachen eintragen lassen die keine ABE haben und Gutachten und nix. Sonnst wurden meine Sachen immer nach §19 eingetragen.Sooo kann mir jetzt einer sagen warum ich angeblich §21 brauche??? Und nach §21 ist es doch auch Teurer, oder!?

Tobi

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Donnerstag, 19. März 2009, 12:16

RE: Felgen/Fahrwerk Kombi wie eintragen lassen?

Also so wie ich das seh, musst du nur die neuen Felgen mit ner § 19 Abnahme abnehmen lassen. Nimm bei der Abnahme aber auf jeen Fall auch das Gutachten für das Fahrwerk mit (in dem wird dann vermutlich sinngemäß drinnenstehen, dass das Fahrwerk in Verbindung mit der Serienbereifung oder anderer abgenommener Rad-/Reifenkombinationen zulässig ist).

Tobi

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schgoetze

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Donnerstag, 19. März 2009, 12:39

Zu dem Thema hab ich auch MAL noch ne Frage.
Hab mir jetzt die Brock B21 in 17" und die Eibach Federn 45/30 bestellt, da muss ich mit der Kombination auch eintragen lassen oder? Was würde das ungefähr kosten? Bei den Felgen liegt ja eine ABE dabei aber bei den Federn nur ein Gutachten...ist das eintragen dann trotsdem problemlos möglich?

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Tobi

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Donnerstag, 19. März 2009, 12:51

Für deinen GP sind die 17 Zöller sicher trotz beiliegender ABE nicht von sich aus zulässig, weil der GP mit dem 77 PS Motor von Fiat nicht mit 17 Zöllern angeboten wird. Die musst du genauso wie das Fahrwerk von einem Sachveständigen abnehmen und die Abnahme bescheinigen lassen. Die Kosten belaufen sich pro Abnahme auf etwa 35-40 EUR. Du musst also insgesamt mit etwa 70-80 EUR rechnen.

Tobi

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schgoetze

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Donnerstag, 19. März 2009, 12:52

aber die Eintragung an sich sollte kein Problem sein oder?

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Donnerstag, 19. März 2009, 12:55

Normalerweise nicht, weil beides § 19 Abnahmen sind. Da schaut der Prüfer i.d.R. nur an, was im Gutachten alles an Auflagen drinsteht, ob die Nummern auf den Federn und Felgen mit denen im Gutachten übereinstimmen, ob alles richtig montiert wurde und dann noch, ob es bei der Freigängigkeit der Räder im Radkasten Probleme gibt. Wenn das alles passt, dann trägt er das normalerweise problemlos ein.

Tobi

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Donnerstag, 19. März 2009, 14:31

Ja Tobi ich denk mir das auch, ich habe alles von gleichen Hersteller, Gewinde ist von Novi und wurde rivhtig eigestellt in den Werken dann Felgen sind auch von Novi
Die Reifen sind von Uniroyal Reinsport 2 da hab ich auch die Reifenfreigabe schon.
Also ich geh einfach hin und sag, ich will was eintragen lassen nach §19 dan wird der Prüfer notfalls schon wissen was er zu tun hat obs den nun wirklich nach §21 gemacht werden muss was ich nicht glaube :-)

Tobi

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Donnerstag, 19. März 2009, 14:32

Genau so würd ich´s auch machen :-D

Tobi

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Donnerstag, 19. März 2009, 23:33

Hi,
normalerweise steht in den Gutachten der Felgen bzw des Fahrwerkes drin, wie es eingetragen bzw abgenommen werden muss.
Wenn du ein Fahrwerk ob Gewinde/Sport oder nur Federn verbaut hast und färst Serien Rad/Reifen Kombination wird dieses so vermerkt.
Sobald du dann andere Rad/Reifen Kombinationen montieren möchtest, musst du im Gutachten vom Fahrwerk nachschauen und in dem Nachweis der Abnahme nachschauen, ob dieses erlaubt ist, meist steht drin das so etwas gesondert in Kombination von Fahrwerk und Rad/Reifenkombination abgenommen werden muss.

Hatte an meinem Golf früher ein Fahrwerk in Kombination mit Felgen und Sportlenkrad eintragen müssen, da die Gutachten immer nur auf Serie des anderen Teils ausgestellt waren.

Dieses ist so, da die Zubehörhersteller z.b. von Fahrwerken ja nicht alle möglichen Rad/Reifen Kombinationen montieren können von minimal bis maximal, das würde von den Kosten her für die erstellung der Gutachten allein ins unermäßliche steigen.

Wenn bei deinem Fahrwerk nicht direkt angegeben ist, das die Felgen gefahren werden dürfen, wird eine Abnahme nach §21 (in Kombination gemacht)

Solche Abnahmen sind nur beim TÜV möglich, Dekra,GTÜ und wie sie nicht alle heißen haben dazu keine Berechtigung

Ungefähr 70-90€ Solltest du mit hinkommen:)
Wünsche viel Erfolg und das nichts schleift :blob5: :blob5:

MfG.
Mobil mit einem bejubelten Bravo

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Freitag, 20. März 2009, 08:11

Also doch nach §21 :-(
Na toll die werden mir bei unserem Tüv Süd wieder die Taschen ausleeren wenn die sehen das da so ein Jungspunt mit nem Aufgetunten Auto kommt und dan wieder die Fragen über die anderen Teile die am GP verbaut sind obwohl das in dem Moment garnichts zur sache tut :evil: *KOTZ*

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Freitag, 20. März 2009, 09:39

hi,
Würde mir da gar keine sorgen machen,normalerweise sind die doch alle nett dort.vor allem verdienen sie ihr brot mit sowas,also wird bestimmt dein auftrag gerne angenommen:)

Mfg
Mobil mit einem bejubelten Bravo

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Freitag, 20. März 2009, 09:57

Würde ich gerne von unserem Tüv Süd dagen aber is leider nicht so.
Ein enger Freund von meinem Bruder hat auch beim Tüv gearbeitet und der sag auch das bei unserem Tüv die Prüfer fast alle nen schuss in der Birne haben.
Entweder haben die keinen Plan ganz erhlich oder sie sied Sau unfreundlich wenn einer mit nem hergerichteten Auto kommt warscheinlich wegen den Kliesche Junge Leute und aufegmotzte Autos.

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Freitag, 20. März 2009, 10:56

Naja, die vom TÜV in Garching sind ganz ok :-D

Was steht denn im Gutachten bzw. auch in der Abnahme zu deinem Fahrwerk und im Gutachten zu den Felgen drinnen? Wenn im GA zu den Felgen drinnensteht, dass die auch in Kombination mit einem anderen Fahrwerk zulässig sind, dann sollte die Abnahme auch nach § 19 erfolgen können. Und dann kommt´s noch drauf an, was im GA zum Fahrwerk drinnen steht. Also beim Gutachten für meine Eibach-Federn (die ich immer noch nicht verbaut habe :oops:) steht glaube ich so ungefähr drinnen, dass bei Nicht-Serien-Radreifenkombinationen die Zulässigkeit gesondert beurteilt werden muss. Das war bei den Federn für meinen Bravo auch so dringestanden und der TÜV hat die Federn trotz nicht Serien-Radreifen-Kombination (also genau der umgekehrte Fall wie bei dir) ganz normal nach § 19 abgenommen :-D.

Fahr doch einfach MAL zum TÜV, halt denen das Gutachten und den Fahrzeugbrief unter die Nase und sag, dass du die Felgen abgenommen bekommen möchtest. Vermutlich werden die dir dann eine §19-Abnahme in Rechnung stellen :-D

Tobi

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Freitag, 20. März 2009, 11:11

Wie schon gesagt ich fahr einfach hin und Fertig :lol:
Ich muss eh bei Tüv Süd immer voher Zahlen egal ob §19 oder §21 der wird mir dan schon sagen auf was er Bock hat :-?

P.S: Wo ist eiglich der Joerg wenn man ihn MAL wirklich braucht :lol:

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Freitag, 20. März 2009, 12:00

Zitat

Original von Black Devil


P.S: Wo ist eiglich der Joerg wenn man ihn MAL wirklich braucht :lol:


Auf nem Post von dem zu dem Thema wart uich auch schon die ganze Zeit :lol:


Tobi

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Montag, 23. März 2009, 16:55

So war grad beim Tüv wegen Felgen/Gewinde/Distanzen eintragen.
Nachdem ich die nette dame an der Kasse gefragt habe was so was kostet, meinte sie zwischen 120 und 150 Euro :-? Nachdem der Prüfer grad da war hab ich den auch noch gleich gelöchert und der hat dann zu mir gesagt:
"Herr X sie haben ja alle unterlagen beinander und alles vom gleichen Hersteller und so schön eingeordnet in der Klarsichtmappe, passents auf ich mach ihnen die eintragung für 80 Euro" Wie geil :-) Sehr netter Herr. Muss aber danach die Änderung in den Farzeugschein eintragen lassen da es sich nicht um eine Eintragung nach §19 hadelt.

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