Da es ja diese neue tolle EU Vorschrift bezüglich der Radabdeckung gibt wollte ich MAL fragen ob diese Felgengröße trotzdem eingetragen wird ohne etwas an Radkasten zu machen? Im Gutachtten steht:
K49
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
Es geht um die Motec Nitro! Reifen würde ich 215/40 R17 nehmen.
gruß Marco