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Bandit650

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Dienstag, 10. November 2009, 18:19

Eintragung 196/60R15 auf 6,5jx15H2 ET 38 Felge

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Hi

habe heute endlich meine Winterräder bekommen und wollte sie gleich beim TÜV eintragen lassen. Nur lief das nicht so einfach wie gedacht.

In der ABE steht das die Radabdeckung zwischen 30° Richtung Vorderseite und 50° Richtung Rückseite durch Karosseriearbeiten oder Anbauteile sichergestellt werden muss. Daher wollte der Tüv-mensch dass ich da so Plastikteile wie an dem hinteren Radkasten dranmach. Ich habe dann gefragt ob man nicht einfach MAL messen kann ob dieser Bereich nicht schon abgedeckt wird. Darauf meinte er dass ich diese Verbreiterungen auch dann bräuchte wenn rauskäme dass das Rad schon abgedeckt ist!

Das kanns doch nicht sein?

Hab gerade provisorisch abgemessen und der Bereich ist abgedeckt....
Hat von euch jemand einen Tipp für mich wie ich am besten vorgeh und wo ich dass in Umgebung Karlsruhe eingetragen bekomm.

Danke schonmal

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Bandit650« (10. November 2009, 20:42)

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cingsgard

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Dienstag, 10. November 2009, 19:57

Das mit den Abdeckungen ist schon richtig. Bei den neuen Kriterien von Eintragungen
wird da Wert drauf gelegt. Aber wenn alles abgedeckt ist, ist alles abgedeckt, fertig.
Ich weiß nicht, warum manche Prüfer sich da so querstellen.

Ich würd da einfach MAL zu einer anderen Prüfstelle fahren und nachsehen lassen. Ich
mein, Du hast ja jetzt keine 10 Zoll breite Felgen drauf, die meilenweit aus der Karosse
hinausschauen. Daher sollte es schon möglich sein, diese Kombination eingetragen zu
bekommen.
Gruß, cings

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GPblack

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Mittwoch, 11. November 2009, 08:56

Ein hier viel diskutiertes Thema. *such such*

Das Problem liegt in der Formulierung des Gutachtens, denn dort steht oft eindeutig "... ein Abdeckung ... ist durch Anbau von ... sicherzustellen". Das heißt im Klartext: Dein Prüfer hat grundsätzlich Recht mit dem, was er sagt.

Da kann man noch so lange über alle "wenns und abers" diskutieren.

Dir bleibt echt nichts anderes über, als jemanden zu finden, der sich mit der ausreichenden Radabdeckung auch ohne zusätzliche Anbauten oder Ausstellen des Kotflügels zufrieden gibt und somit das Gutachten bzw. diese Textpassage nur sinngemäß umsetzt.
Das es solche Prüfer durchaus gibt steht außer Frage.

Ein Tribut an eine "einheitliche Gesetzesregelung" :roll:

Bandit650

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Mittwoch, 11. November 2009, 09:34

So, komm gerade vom GTÜ. Felge mit Bereifung ohne Problem eingetragen. Danach haben wir uns noch gemeinsam über die Unfähigkeit des TÜV-Prüfers amüsiert^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bandit650« (11. November 2009, 09:36)

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GPblack

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Mittwoch, 11. November 2009, 09:59

... siehst Du !!!
Freut mich für Dich und wäre ja auch echt mal wieder ein Hammer gewesen, wenn das nicht hingehaun' hätte.
Ob gleich der TÜV Prüfer sicher nicht unfähig, sonder eher zu dienstbeflissen war ;-)

Bandit650

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Mittwoch, 11. November 2009, 14:21

Für mich war das schon eindeutig Unfähigkeit. Sogar ich als Laie war in der Lage durchzurechnen dass die neue Bereifung tiefer im radkasten steht als die alte und damit mehr verdeckt wird. Beim TÜV geht es ja darum festszustellen ob die allgemeine Vekehrssicherheit gegeben ist, was eindeutig der Fall war. Der TÜV-Prüfer KAM mit dem Spruch dass da halt ein Verbreiterung ran muss, auch wenn dies nur 1mm raussteht...

Naja, Hauptsache ich habs jetzt im Schein drin.

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cingsgard

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Mittwoch, 11. November 2009, 22:13

Ich habe immer mehr das Gefühl, daß der TÜV grundsätzlich nichts mehr eintragen
will. Ganz egal, ob sie rechtlich gesehen damit richtig liegen oder nicht. Manche
Prüfer sind schon genervt, wenn man nur MAL Fragen hat und diese klären will, bevor
man sich z. B. ein Bodykit kauft, anpasst und lackiert. Versteh ich nicht. Die machen
mit Eintragungen doch genauso Geld wie mit der HU!
Gruß, cings

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