Original von Joerg
Original von white_grande87
Hmm also soweit ich weiß müssen Rad-Reifenkombinationen doch immer eingetragen werden, wenns keine Originalfelgen des Fahrzeugherstellers sind oder?
Ich weiß es aber nicht sicher.
hier gilt: wenn es keine vom Hersteller freigegebene Felge ist ( muss keine Felge des Herstellers sein)
Der Tuninghändler, bei dem ich die Felgen gekauft habe, meinte nur, dass ein Teilegutachten dabei war.
Nein, mit einer
ABE oder einer EG-Betriebserlaubnis, in der die Nutzung an dem Automodell erlaubt wird, muss man nichts eintragen lassen.
Die ABE/EG-Betriebserlaubnis bestätigt im Endeffekt, dass die Felgen-/Reifenkombination an genau diesem Modell bereits von einem Gutachter getestet und für in Ordnung befunden wurde. Man das halt nur immer mit sich führen.
Wenn allerdings nur ein Teilegutachten dabei ist, ist eine Eintragung notwendig, denn
das Teilegutachten ist eigentlich nichts weiter als eine Zusammenstellung der Eigenschaften der Felge und der Prüfung derselben, aber es ist keine Prüfung mit irgendwelchen Fahrzeugen erfolgt.