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Dena1986

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Donnerstag, 3. April 2014, 12:59

ASA AR1 Race Eintragung

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Moin ich habe bei mir ASA AR1 Race drauf in 8x17 ET35 205/40 drauf und der TÜV meinte eintragen
Ist nicht ohne was zu machen. Hat die Felgen vielleicht jemand und kann mir eine PM
schicken mit den Daten im Schein?

KMAG

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2

Donnerstag, 3. April 2014, 13:29

Wa genau ist mit "eintragen Ist nicht ohne was zu machen" gemeint?
Hast du kein Gutachten für die Felgen, oder will er das die Karosserie bearbeitet wird? Z.B. Radläufe ziehen oder bördeln, usw. weil die Räder zu weit rausstehen.
Müßten schon genau wissen, warum der TÜV eine Eintragung verweigert.

Beim fehlenden Gutachten kann ich dir helfen: Gutachten ASA AR1 8x17ET35 4x100 LK56,6

Hab das Gutachtne grad mal flott überflogen.
Sieh dir mal die Auflagen K1c, K2b, K42 und K56 an.
Vermutlich will er, das eben diese Karosserieanpassungen durchgeführt werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (3. April 2014, 13:40)


Dena1986

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Donnerstag, 3. April 2014, 13:54

Das Gutachten hatte ich mit und der meinte ich müsste alles was da aufgelistet ist machen

Dragonstiger GP 08

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4

Donnerstag, 3. April 2014, 13:57

Was is denn da aufgelistet an Sachen?

KMAG

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5

Donnerstag, 3. April 2014, 19:39

Die normalen Standardauflagen
0A1 A02 A04
A05 A06 A08
A09 A12 A16
A21 Flh S02

sowie bei der Reifengröße 205/40R17 die folgenden Auflagen:

K1c K2b K42 K56 T80 T81 T84

K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Die T-Auflagen liste ich jetzt nicht auf, die beziehen sich nur auf die Achslast.

Im Klartext bedeutet dies, das der Prüfer verlangt, dass -wie im Gutachten auch ordnungsgemäß gefordert - die Radläufe sowie Stoßstangen so aufgeweitet werden, das das Rad ausreichend abgedeckt ist und gleichzeitig die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist.
Die Abdeckung der Räder kann alternativ auch durch zusätzlich angebrachte Radlaufverbreiterungen erfolgen.

Bei 8 Zoll Breite und 35er Einpresstiefe ist mit sowas auch zu rechnen.
Ohne Karosseriearbeiten wird das schwer.

Sonny Forelli

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Freitag, 4. April 2014, 12:28

wird nur schwer, wenn man bei dem selben prüfer bleibt, der offensichtlich nach der eu-richtlinie prüft und nicht nach stvzo. such dir einen anderen prüfer und versuch da dein glück und das ruhig mehrmals wenn der nächste auch nicht will. die prüfer können entscheiden, ob sie nach deutschem oder eu-recht abnehmen und das deutsche recht ist hier doch ein wenig freizügiger.

Mein Punto Evo: 1.4 8v MyLife 3T, Ambient Weiß, Blue&Me TomTom 2, EmotionWheels Desire 8x18 schwarz, Vogtland Gewinde, Kofferaumausbau JBL CS1214 und Magnat Classic 2000, tiefschwarze Seitenblinker, Foliatec Fact Antenne, Scheiben getönt, Bremssättel grün lackiert, Evo Abarth Dachspoiler, Teilfolierung in schwarz und grün, maßgefertigte BBK-Exhaust Gruppe A ab Kat


KMAG

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Freitag, 4. April 2014, 15:21

Könnte helfen.
Ich habe exakt die gleichen Auflagen bei meinen Rädern drinstehen.
Allerdings fahre ich auf 7,5x18ET38, also schmalere Felge mit höherer ET. Der Unterschied ist optisch nur minimal, aber macht sich bemerkbar.

Dena1986

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Freitag, 4. April 2014, 16:15

Denke ich werde mich dann mal nach einem anderen Prpfer umschauen

Solidus

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Montag, 7. April 2014, 00:10

Oder wechsel mal den Laden.
Statt TÜV zur Dekra o.ä.
"Aerodynamik ist was für Leute die keine Motoren bauen können."(Enzo Ferrari)

Mein Punto Evo: Abarth Punto Evo essesse,schwarz-metalic, Kit Estetico rot, d.h. Noch original


KMAG

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Montag, 7. April 2014, 07:57

Oder noch besser;
Einfach die Auflagen erfüllen, die im Gutachten gefordert werden.
Die stehen ja nicht nur da drin, damit das Dokument mehr als eine Seite hat.


Selbst wenn es jetzt ein Prüfer einträgt, kann es dir der nächste Prüfer wieder um die Ohren hauen, wenn er der Meinung ist, das die Eintragung so nicht in Ordnung ist, und das die im Gutachten stehenden Auflagen einzuhalten sind.

cingsgard

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Dienstag, 8. April 2014, 06:49

Das ist theoretisch richtig. Allerdings ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, bei dem wieder etwas ausgetragen wurde.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


KMAG

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Dienstag, 8. April 2014, 15:42

Spätestens wenn die Rennleitung bei einer Kontrolle auf die Idee kommt, einen Mängelbericht zu schreiben und man beim TÜV antanzen darf, kann man bei solchen Sachen davon ausgehen.
Ich habe den Fall schon mehrfach erlebt, da Eintragungen nachträglich wieder für nichtig erklärt wurden.
In dem Fall waren es allerdings auch "Gefälligkeiteintragungen".

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