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redcap.tm

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Samstag, 14. März 2009, 03:36

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Da hilft mir schonmal, danke :)

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Puntoboy

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Dienstag, 17. März 2009, 23:10

nochmal eine Frage bezüglich dem ganzen Kauf-/Eintragungsvorgang.

Wenn ich zum Beispiel mir die Felgengröße 17"; 7x17 LK4/100 ET35 mit 205/40R17 Reifen kaufe und die an meinem GP montiere.

Dann müsste ich die doch direkt eintragen lassen und dies kostet dann so um die 50€. (bzw. wann muss ich nichts eintragen lassen wenn es 17" Felgen sein sollen?
Also wenn ABE dabei ist, dann brauch ich ja nichts eintragen lassen. Aber wovon ist es abhängig, dass eins dabei ist oder nicht? Also bei den sehr, sehr günstigen, die für mich in Frage kommen, sind glaub ich immer welche dabei. Hehe)

Werden dann irgendwelche Umbauten vorausgesetzt oder so? Weil wenn ich mir die Felge anschaue, stehen dort ja gewisse Auflagen.
Z.B.:
"Ausreichende Radabdeckung vorne erforderlich.Ausreichende Radabdeckung hinten erforderlich.
Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt nacharbeiten."

Kenn mich mit sowas MAL überhaupt nicht aus :lol:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Puntoboy« (17. März 2009, 23:45)

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cingsgard

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Mittwoch, 18. März 2009, 07:29

Sobald eine ABE dabei ist, muss man nicht unbedingt die Felgen eintragen lassen. Allerdings darf es am Fahrwerk keine Veränderung gegeben haben (Spurplatten, Tieferlegung etc). Also alles original lassen, sonst erlischt die ABE der Felgen. Ich würde sie trotzdem eintragen lassen. Man braucht die ABE nicht mehr rumschleppen, da im Fahrzeugschein alles drinsteht und man steht auf der richtigen Seite.

Die Hinweise der Felgenhersteller brauchst Du nicht zu beachten. Die dienen zur Sicherheit der Felgenhersteller, sobald der Fall eintritt, ein Kunde reklamiert, dass die Reifen z.B. schleifen würden. Dies wird allerdings nicht passieren. Wie schon geschrieben, dient dieser Hinweis nur der Sicherheit des Herstellers.
Gruß, cings

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Puntoboy

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Mittwoch, 18. März 2009, 12:24

Ach so, ja leuchtet ein.

Danke für die Antwort ;-)

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redcap.tm

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Mittwoch, 18. März 2009, 15:33

Kommt aber natürlich auch noch auf die Reifengröße an die du hast. Wenn du die zulässige überschreitest, musst du das auch eintragen lassen.

Was ich mich frage: Es hieß, dass du nur noch TÜV Gutachten dann bekommst. Wird das wirklich nur in den Schein eingetragen oder muss das auch in den Brief? Denn der liegt bei der Bank ...

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Mittwoch, 18. März 2009, 15:52

bei mir wird immer nur der schein berichtigt, der brief liegt bei mir ebenfalls bei der bank! solltest du dein auto MAL verkaufen, solltest du die daten eintragen lassen!
Grüße,
puntostyling

cingsgard

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Mittwoch, 18. März 2009, 16:34

Du kannst Dir allerdings den Brief auch an Deine Zulassungsstelle schicken lassen, damit auch dort die Eintragungen vorgenommen werden können. Das Porto geht allerdings zu Deinen Lasten!
Gruß, cings

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