Jugendlicher Leichtsinn , die Betriebserlaubnis des Fahrzeug erlischt unter Umständen.
Glaub mir , spätestens nach einem Unfall mit Personenschaden wird ein Gutachter das bemerken. Und wenn im Fahrzeugschein die Reifengrösse nicht eingetragen ist , dann ist das COC Dokument entscheidend.Dort ist maximal 205/45/17 erlaubt . Bei Felgen aus dem Zubehör ist das Gutachten ausschlaggebend ! Hierbei ist die Reifengrösse aber definitiv nachzutragen.
Um welche Felgen handelt es sich denn nun Dragonstiger? Original oder Zubehör ?