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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »perchegp« (11. Januar 2008, 23:24)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »perchegp« (11. Januar 2008, 17:11)
Mein Auto: VW Golf GTI Edition 35, Carbon Steel grey, OZ Ultraleggera matt graphit, Navi, Bi-Xenon, DCC usw.
Zitat
Original von tomsab0
Natürlich interessierts mich dann noch!
Ich bin damals davon abgekommen, da das angeblich nur über einen Privatgutachter geht und die alle 300 Euro wollten...
Deshalb würds mich interessieren, ob du eine billigere Möglichkeit findest.
Aus welchem Teil Österreichs kommst du eigtl.?
Mein Grande Punto: 1.4 | Sondermodell "GP" : Skydome, Alcantara | Blue & Me | Lederlenkrad & -schaltknauf | Nebelscheinwerfer | Liefertermin: KW 19 :`(
Zitat
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10219400/9173/
Bei der Genehmigung von Leichtmetall-("Alu-") Felgen ist Folgendes zu beachten: Da diverse Tätigkeiten an private Sachverständige ausgegliedert wurden, sind für Abnahmen von Genehmigungen von Änderungen der Reifen/Felgen- Varianten an PKW und Kombis bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich NASV (Nichtamtliche Sachverständige) zuständig.
Kosten und Termine sind direkt bei NASV zu erfahren.
Für alle anderen Fahrzeuge und für PKW und Kombis, für die vom Fahrzeughersteller bzw. Generalimporteur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Verwendung einer anderen als im Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigung, etc.) angeführten Reifen/Felgen-Variante vorliegt (ohne Hinweise auf TÜV-Gutachten), kann vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Änderung gem. § 33(3) KFG 1967 (Eintragung in das Genehmigungsdokument) durchgeführt werden.
Zu beachten sind:
Ausreichende Radabdeckungen gem. Richtlinie 78/549/EWG idF 94/78;
Vorlage des Genehmigungsdokumentes (Typenschein etc.);
Vorlage eines TÜV-Gutachtens bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original (Fahrgestellnummer-bezogen!);
Einhaltung sämtlicher Auflagen und Bedingungen;
Antragsteller (Fahrzeug- bzw. Zulassungsbesitzer) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark.
Kosten: ca. 40,-- Euro
Terminvereinbarung für Graz (KFZ-Prüfhalle, Petrifelderstraße 102)
unter Tel.: 0316/877-2161 (Mo-Fr, 7.00-14.00 Uhr);
für alle übrigen Außendienststellen im Verkehrsreferat der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tomsab0« (4. März 2008, 13:43)
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Konzept, Realisierung und Design: BigMammut Webdesign
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