Ich hatte auch schon angefragt....
Der wichtigste Punkt ist dass die Originalen 3 Türersitze dafür nicht vom "Tüv" zugelassen sind ,da die Rückenlehne, die ja Klappbar ist (zum Einsteigen der hinteren Leute), sich bei angelegten Hosenträgergurt und Unfall so "Lösen" bzw Verformen kann das man keine chance mehr hat, da wieder heraus zu kommen.... bzw eine größere (Verletztungs)Gefahr besteht wie mit dem Originalen 3 Punktgurt.
Wenn du die nicht nutzt, aber eingebaut und wirst Angehalten hast du A: die Originalen an oder B: "Fährst ohne Gurt"..... oder C: hast die Originalen draußen, bist unangeschnallt, bekommst eine Mängelkarte und darfst alles wieder Umbauen (wenn es nicht wirklich Eingetragen ist)
Anderst sieht es aus bei Autos Vor 1975 aus, da die Anschnallpflicht erst da Aktiv wurde.... Kein Gurt Vorhanden -> muss nicht "Nachgerüstet" werden.
Bei Autos mit Gurt aber ohne Kopfstütze kann man Frei Wählen! Entweder du Fliegst durch die Scheibe oder Schlägst dir die Fresse am Lenkrad auf. Oder du Schnallst dich an, Brichst dir aber bei einem Unfall das Genick!
Erst in den 80ern wurde auch für die hinteren reihen das Anschnallen Pflicht...