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Italo-Welt

Italo-Style

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 19:15

zulässige Bodenfreiheit ???

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Hallo leute

weis jemand wie die zulässige Bodenfreiheit in Deutschland ist an einem tiefergelegten fahrzeug??

Also so wie ich gelesen habe laut StvZo 8 cm von tragenden teilen. sprich achsen , ölwannen usw...spoiler dürfen tiefer sein

weil ich hab die novitec federn verbaut und die novitec lippe und da bin ich auch knapp bei 8cm gewesen hat aber nie einer nachgemessen

Wäre euch dankbar wenns einer genau weiss

aprilianer

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 19:43

Also, ich hatte damals anmeinem Peugeot ne bodenfreiheit von 8 cm und hab das nur mit Einzelabnahme eingetragen bekommen.
Das Problem ist aber weniger die Gesetzeslage als die Hebebühnen beim TÜV. Da ist die Bodenfreiheit nämlich beschränkt auf wenigstens 11cm, sonst kommst da nicht drauf, geschweige Bremsentest...

Bei mir in der nähe gibts nen KÜS, der hat ne Hebebühne die im Boden eingelassen ist, somit KAM ich da damals gerad noch so hoch. Kommst da nicht drauf, gibts auch keinen TÜV, wurde mir überall anders gesagt...
Gruß...
...Daniel

Mein Grande Punto: T-Jet/ weiß/ Ragazzon duplexanlage/ rote Bremssättel/ Hiltrac Gewindefahrwerk/ MS design Frontansatz/ Schwarze LED rückleuchten und schwarze Scheinwerfer/ Novitec Heckansatz + Dachhutze/ offenes Bonalume Pop Off/ Barracuda Tzunamee 8x18 215/35R18/uvm


GrandeQL

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 20:42

Die Bodenfreiheit ist in der StvZO nicht geregelt. Es gibt keine Vorschrift!

Ich bitte dich hierzu informieren, an welche Grenzen du dich rantasten kannst.

Wichtig in dem Zusammenhang das VdTÜV Merkblatt 751, auf welches sich viele Prüfer berufen.

Zitat

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


Italo-Style

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 21:15

hi,
danke für die info

also hab das in wikipedia gelesen wie gesagt spoiler betrifft es eher weniger wobei dort steht spoiler aus plastik, ( das bauteil sollte in seine ausgansform zurücksprinkel können..)
meingott bei mir an der noviteclippe reisst es halt und gut

aber die gehen von der bodenfreiheit aus von achsaufängung ölwannen und so...

und da hab ich meterweise platz :-D

Black Devil

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5

Freitag, 6. Februar 2009, 09:09

Also als ich mein GP geholt hab von meinem Cousar da hab ich ihn auch gefragt ob ich meinen Lester ansatz noch drann machen kann dan ich ja ein Novi Gewinde hab und er sagte nur ich müsste schaun in der mitte das wenigstens noch ne Ziggaretenschachtel aufrecht drunter passt. Aber ich hab mir das jetzt MAL ausgedruckt von Wiki :eek:
Nochmal paar Daten:

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 ABS. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 ABS. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 ABS. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 ABS. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 ABS. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a ABS. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a ABS. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Black Devil« (6. Februar 2009, 09:55)


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