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Italo-Welt

Sven1983

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1

Dienstag, 2. November 2010, 07:22

Tieferlegung - Kosten?

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Hallo Forum,

eine kleine Frage :

Möchte eine feine, dezente Tieferlegung - 30/30.

Was wird mich diese Tieferlegung !ungefähr! kosten? (inkl Spur einstellen)?

Ich möchte zu Eibach-Federn greifen - sind diese zu empfehlen?

Vielen, herzlichen Dank.

Mein Grande Punto: Sportgrill, Ambiente-Beleuchtung, BMW-LED-Kennzeichenbeleuchtung, JL & Audiosystem Sound, TT-Opt. (~ 145 PS), Kurzstabantenne, Lineaccessori Alu-Pedalerie, belederte Tachoblende, isoamp2 Verstärker, 2 x 20mm H&R Spurverbreiterung HA, Öltemperatur


To0obi

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2

Dienstag, 2. November 2010, 19:37

Bei mir war's:

100 € Federn

40 € Einbau (allerdings Freundschaftspreis. Bevor du in ne Werke fährst würd ich hier MAL rumfragen wer sowas evtl machen könnte, ist sicher billiger. Vllt kann zu den Kosten für den Einbau jmd anderes was sagen.)

50 € TÜV-Eintragung

Achso, ja also ich hatte auch rumgefragt welche Federn gut sind und hatte mich dann eigl für die Eibach entschlossen. Scheinen echt okay zu sein.
Habe dann jedoch durch ein gutes Angebot zu den H&R 50/40 gegriffen. Die sind extrem hart. Muss jeder selbst wissen. Ich weiß ja nicht, ob du Kart-Feeling oder eher Kompfort + Tiefe willst ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »To0obi« (2. November 2010, 19:39)


mjay

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3

Dienstag, 2. November 2010, 21:08

Hi sven ,

also ich kann dir die H&R 35mm empfehlen .
Ich empfinde sie von der Stärke der Tieferlegung als genau richtig , desweiteren haben sie ABE das heißt du musst nicht zum Tüv (somit Geld gespart)

Zu den Kosten für den Einbau kann ich aber nichts sagen , da ich es selbst gemacht habe! ;-)

Ich wiederum habe mein Auto auch im Nachhinein nicht vermessen , da du beim Aus und Einbau nichts wirklich an der Fahrwerksgeometrie änderst.
Einzig sollte man darauf achten beim zusammenbau die Schrauben des Achsschenkels auf die alten Abdrücke zu setzen. :-D
Ich bin nicht die Signatur! Ich putze hier nur! :-?

Mein Grande Punto: Ambient Weiß,1,4 8V Racing mit H&R 35mm,17" Motec Cool Frontpoliert,Blue&Me,Lederlenkrad,Getönte Scheiben hinten,Dachspoiler,Mittelarmlehne,Singleframe,Rote Bremssättel usw.


Sven1983

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4

Dienstag, 2. November 2010, 21:10

Ach Du kannst das selbst? ;-) ;-) ;-)

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Lacki

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5

Dienstag, 2. November 2010, 21:14

Bei Federn und Herstellern jeglicher Art hat jeder seinen eigenen Geschmack.

Ich kann sowohl zu H&R als auch Eibach raten, was die Erfahrung aus anderen Fahrzeugen angeht.

GP321

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6

Dienstag, 2. November 2010, 21:19

Hallo Sven,

ich habe ebenfalls die Eibach Sportsline verbaut und bin sehr zufrieden.
Für mich ein sehr guter Kompromiss zwischen Komfort und Sport.

Die Bezugsquelle:
http://www.italiatec.de/8414_fiat-Grande…ngsfedern-1.htm

Fürs Einbauen habe ich 150,00 Euro bezahlt.
Meine Karriere: 131 Supermirafiori, 127, 132/2000, Ritmo 105TC, Uno 45, Punto I, Grande Punto 1,4, 8V

Mein Grande Punto: 1,4 8V Crosssover schwarz-metallic, 3 Türen, Eibach 30/30, Novitec 32mm, Sony BT 3700


Sven1983

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7

Dienstag, 2. November 2010, 22:01

Hallo Leute,

Vielen Dank für eure Antworten,wirklich super. :)
Also ich würde gern so viel Komfort wie iwie möglich erhalten.
Ich möchte einfach den Radkasten etwas schließen.

Daher so hoch wie möglich,so tief wie nötig. :)

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To0obi

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8

Dienstag, 2. November 2010, 23:24

Aaaach, moment :D

Edit für die Kosten: Spurvermessung hatte ich vergessen :P Nochmals 50 € mehr.

@ mjay: Die haben zwar ne ABE, aber muss man sie in Kombination mit anderen Felgen nicht trzdm eintragen lassen? (Sorry, evtl dumme Frage^^)

BlueGP

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9

Dienstag, 2. November 2010, 23:43

Doch muss man... sobald nur eine andere Reifengrösse, die nicht in den Papieren drin steht, gefahren wird, müssen auch die Federn eingetragen werden. Die ABE gilt nur in Verbindung mit der Serienbereifung. Was dann je nach Modell von 15 bis 17 Zoll sein kann.
Aber Felgen mit ABE und ein Fahrwerk mit ABE müssen trotzdem in Kombination eingetragen werden.

@Sven
Der Hersteller der Federn sind egal, du musst dir sie sowieso eintragen lassen, weil du ja hinten Spurverbreiterungen fährst... dann ists nämlich auch zwingend erforderlich.
Also such dir raus, was dir am besten gefällt - ich persönlich würde auf jeden Fall Federn nehmen, die vorne tiefer sind als hinten! Rein optisch passt das besser zum GP - meine Meinung!
"Das Gestern ist Geschichte - das Morgen nur Gerüchte;
doch das Heute ist die Gegenwart - und die zu Erleben ist ein Geschenk!"

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Yavrimou

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10

Mittwoch, 3. November 2010, 00:06

um kein neues thema zu starten: Welche Federn geben den besten Komfort? Habe noch die Standardfedern drinne, etwas tiefer wäre gut, muss jedoch nicht den boden knutschen. Mir gehts primär um Komfort, so dass ich nicht jeden Stein merke

Mein Grande Punto:


mjay

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11

Mittwoch, 3. November 2010, 14:06

Nein das ist falsche man muss sie auch dann nicht eintragen lassen .

Seht selbst:

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Guidance information on combinability with further modifications

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und
die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung
nach serienmäßigem Fahrwerk.
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NEo-Shadow02

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12

Mittwoch, 3. November 2010, 14:37

Sprich ich kann mir Passende Felgen (mit ABE) und ein anderes Fahrwerk/Federn (mit ABE) einbauen und dann rumfahren (solange die Spur und co. stimmt)? OHNE was beim TÜV eintagen zu lassen?
Euer
NEo-Shadow02

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mjay

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13

Mittwoch, 3. November 2010, 14:50

joar^^
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To0obi

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Mittwoch, 3. November 2010, 14:52

Zitat

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung

Zitat

Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor

Widerspricht sich das nicht? Erst wirdgesagt "... keinerlei Bedenken ... serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen ..."
und dann
"... ABE-/Teilegutachten für (ich schreib's MAL groß) DIE (denke damit ist die serienmäßige Kombi gemeint) Rad-/Reifenkombination vor ..."

Also ich habe Felgen drauf mit ABE, zudem H&R Federn, die eingetragern werden musste.
Der TÜV meinte zu mir bei sowas erlischt die ABE und - wenn es NICHT die Reifengröße ist, die serienmäig drauf war - muss ebenfalls eingetragen werden.
Bei mir ist's jedoch so, dass ich 15" mit 175/65/15ern habe, also die Serienkombination. Daher kann mit der ABE für Alus + TÜV-Gutachten für Federn fahren. Also ist zwar genau umgekehrt wie bei Sven, aber so hat's mir der TÜV-Mensch gesagt ...

mjay

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15

Mittwoch, 3. November 2010, 15:47

hallo da steht doch ganz eindeutig das keine Bedenken vorliegen wenn die Serienbereifung oder eine andere ,welche durch eine ABE oder eine seperate Eintragung legitimiert ist , montiert ist
Ich bin nicht die Signatur! Ich putze hier nur! :-?

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BlueGP

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Mittwoch, 3. November 2010, 16:46

Also Leute,

ich weiss echt nicht was ihr für ein Problem mit dem Eintragen habt! Ihr baut euch Zeugs für Hunderte von Euro an euern GP und hab dann nicht MAL 35 Euro übrig für die Sachen eintragen zu lassen?
Ist irgendwie unverständlich und am falschen Ende gespart - finde ich!
Aber ihr seid ja alle alt genug und wisst, dass der Versicherungsschutz erlischt und ihr beim Unfall automatisch Mitschuld habt?
Tut eucht das doch nicht an!!!!

@mjay
Schau MAL in den ABEs der Felgen nach, dann wirste in jeder eine Auflage finden, in der steht, dass die freigegebene Rad/Reifenkombi nur mit eine ABE hat, sofern das Fahrwerk dem Serienstand entspricht.

Sobald 2 ABEs kombiniert werden MUSS eine TÜV-Abnahme erfolgen, um die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wieder herzustellen.

Und ich möchte nicht an deiner Stelle sein, wenn du dich mit dem Gutachter der Gegenseite und den Versicherungen rumstreiten musst, weil die ABE deines GP erloschen ist. Dann nimmt dir deine Argumentation mit dem kombinierbaren ABEs deiner Tuningteile keiner mehr ab...
Egal ob du mich jetzt angreifst oder nicht - ich hab die Sache schon mitgemacht, also ich spreche hier aus Erfahrung!

@Neo
Deine Spur stimmt nach der Tieferlegung nicht mehr - egal ob ABE oder nicht. Ist einfach so, da die Fahrwerksgeometrie verändert wurde.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »BlueGP« (3. November 2010, 16:50)

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17

Mittwoch, 3. November 2010, 17:55

Ein glück das es Leute gibt, die das wissen haben :D

@BlueG: Naja ich ging davon aus, das dies eine Werkstatt übernimmt und die Spur mit einstellt. Aber wenn du es selber machst und dies nicht machst, passt ja was nicht, was ja auch klar ist, so wie du es geschrieben hast. Aber ich ging jetzt nur von den ABE´s aus.

Sprich ich konnte jetzt meine 16" Sommerfelgen von Fiat ohne Eintragung fahren, aber soballt ich mir Federn/Fahrwerk reinmache, dann heist es Abnehmenlassen vom TÜV. Oder die Werkstatt/Händler macht es gleich mit, aber da müsste ich mit denen reden.

Sprich in Sachen Kostenpunkt für die Tieferlegung per Federn sind:

- 150€ Einkaufswert der Federn oder was die Federn halt gekostet haben
- xx€ Spureinstellung (Werkstatt abhängig würd ich jetzt MAL sagen)
- 35€ TÜV (bei geänderter Felgen/Federn Kombination (2 ABE) laut BlueGP)

Hab ich das jetzt sauber zusammengefast?
Euer
NEo-Shadow02

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NEo-Shadow02« (3. November 2010, 17:56)

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Mittwoch, 3. November 2010, 18:15

@ Blue-Gp

Wieso sollte ich dich jetzt angreifen ?

Aber du hast unrecht mit dem Was du sagst meine betriebserlaubnis ist nicht erloschen , da meine Felgen nur ein gutachten hatten und eingetragen sind!!

Somit entspricht es genau dem Punkt aus der H&r ABE . Man muss natürlich die ABE der Felgen gegenlesen.

Und Nein die Fahrwerksgeometrie verändert sich nicht, Ich habe den Beruf gelernt und weiß schon was ich sage. Das einzige was sich an der Geometrie verändert ist der Lenkrollhalbmesser und die Spreizung , falls dir das was sagt, Was aber nicht schlimm ist und eh nicht verstellt werden kann. :-D

Desweiteren habe ich mein auto nach der Tieferlegung aus anderen Gründen MAL vermessen und die Werte waren alle die Sollwerte...

Und wieso soll ich was eintragen lassen was nicht gefordert ist, wenn doch klar ist das alles korrekt ist ?
Das ist mit Zeit und Geld verbunden!
Ich bin nicht die Signatur! Ich putze hier nur! :-?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mjay« (3. November 2010, 18:16)

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The Pat

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Mittwoch, 3. November 2010, 19:23

Meiner Meinung nach ändert sich die Geometrie schon. Der STURZ ändert sich. Ich hab ein Bild wo man erkennt, dass Achsschenkel und die Aufnahmen an der Karosserie von Querlenker und dem oberen nicht zwingend parallel sein müssen. (Wer in Mathe aufpasst weiß, dass sich beim Verschieben eines Parallelogramms die Parallelität zweier Seiten nicht ändert.)

http://www.mazda323.wz.cz/images/Mc%20Pherson.jpg

So auch beim Federbein: Federt das Rad ein, so wäre der Reifen immer kerzensenkrecht. So isses Aber nicht. Das Rad ist nur in der normalen Position, wenn das Auto serienmäßig steht, senkrecht und verändert seinen Winkel zur Fahrbahn dann beim Einfedern.
Gleicher Effekt beim Tieferlegen. Kürzere Feder = eingedrückte Serienfeder

Zur Gutachtensache: Es heißt keine Bedenken in Abhängigkeit des Gutachtens der Felgen; was wiederum bedeutet, dass die Felgen eh Engetragen sein müssen. Das is ja klar das steht in dem gutachten der Felgen... ok soweit
Im Felgengutachten steht auch dass die Reifenfreigängigkeit gegeben sein muss.

Jetzt gibts einen Beispielfall:

Serienfahrwerk mit einzutragenden Design-Felgen. z.B. 8x17 ET35
-freigängigkeit natürlich gegeben--> Eintragung der Felgen bestanden
werden jetzt danach die Federn eingebaut, wird die Eintragung hinfällig, weil andere Gegebenheiten herrschen. Damit kann ich nicht einfach sagen: Ich hab die Felgen eingetragen, hab n Gutachten, passt doch alles. Auch mit ABE muss also das neue Fahrwerk auf Freigängigkeit überprüft werden.
Das is wie wenn man erst das Fahrwerk mit Serienrädern einträgt (ABE-Fall) und danach die fetten Schlappen draufmacht. Denn technisch gesehn ist das genau die selbe Veränderung nur in anderer Reihenfolge. Daeshalb muss, wenn in einem Fall der Tüv seinen Segen setzten muss, auch im anderen Fall alles abgesegnet sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The Pat« (3. November 2010, 19:32)

Mein Grande Punto: GP Start 1.4 8V - weiß - Interscope - Verspoilerung - Klima - getönte Scheiben - dunkle SW - Blaupunkt USB Interface schwarz - single frame - 8x17 ROD 61 mit 205/45er und schwarzem Stern - NSW - Sitzheizung - Eibach 45/30 dann JOM Gewinde


mjay

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Mittwoch, 3. November 2010, 19:43

Ja der Stur ändert sich aber nur minimal und ist ja eh nicht einstellbar!!
alles andere Verändert sich ja ebenso in diesem Verhältnis.
Der Sturz wäre einszutellen wenn er einstellbar wäre (Langlocher im Achsschenkel)

Desweiteren steht doch im Gutachten genau dieser Fall mit den anderen RadKombinationen drin und es ist Okay!!

Es ist mir auch egal jeder soll glauben was er will .

Ich für meinen Teil weiß was ich tue und ob das seine Richtigkeit hat da es mir unser Tüv Prüfer so erläutert hat und ich auch MAL in einem Reifenhaus gearbeitet habe.

@ thepat: Schau MAL es steht doch sogar im letzten Satz drin, das die freigängigkeit und die auflagen eingehalten sein müssen.

Falls dies der Fall liegt die ABE vor

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und
die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender
Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung
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