Hallo zusammen!
Ich hader schon eine ganze Weile mit der Eintragung meines KW-Gewindefahrwerks. Restgewinde für den T-Jet sollen 15mm sein, aber das ist irgendwie Blödsinn.
Das Fahrwerk wurde für den 130 PS Diesel konzipiert, der bedeutend schwerer ist, somit siehts beim T-Jet nicht so 100%ig stimmig aus.
War schon bei der DEKRA, der hat gleich die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, als ich meinte ich hab weniger Restgewinde. Würde höchstens per Einzelabnahme gehen.
Also zum TÜV...tja die meinen, wenn da 15mm steht, ist das so, da hilft auch keine Einzelabnahme. :roll:
Nun schreibt mir KW die Tage, als ich sie nochmal gefragt habe, obs für den T-Jet da Ausnahmen gibt:
Relevant ist immer das Maß Radmitte-Bördelkante!
Das Restgewindemaß ist nur eine reine Montagehilfe.
...und dieser Abstand recht locker!
Habt ihr da auch Schwierigkeiten gehabt? Hat das was mit Toleranz der Prüfer zu tun?