Es heißt ja nicht umsonst Gewährleistungspflicht, das bedeutet, daß Du als Konsument ein gesetzliches Recht auf fehlerfreie Ware hast. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer nachweisen, daß Du schuld an dem Defekt ist. Danach besteht Beweislastumkehr.
Die Garantie ist keine Pflicht, sondern ein freiwilliger Service des Herstellers bzw. des Händlers. Gewährt er aber die Garantie, so muß er diese auch erfüllen. Allerdings hat er die Möglichkeit, eigene Bedingungen zu fordern.
Kulanz ist ebenso keine Pflicht, sondern ein rein freiwilliger Service des Herstellers bzw. des Händlers. Der Kunde muß einen Kulanzantrag stellen (im Regelfall außerhalb der Gewährleistungspflicht bzw. der Garantie) und ist abhängig von der Entscheidung des Herstellers bzw. des Händlers. Kulanzen können natürlich auch innerhalb der Garantie bzw. der Gewährleistungspflicht gewährt werden auf Kulanzanträge, die hier nicht abgedeckt sind.
Manchmal ist es nicht leicht, hier immer die volle Übersicht zu behalten. Doch im Großen und Ganzen ist es so geregelt, wie ich es aufgeführt habe.