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Italo-Welt

Bambi

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Montag, 14. September 2009, 18:13

Mindest Bodenfreiheit?

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moin leute hab meinen GP mittels gewindefahrwerk etwas abgesenkt und hätte jetzt gerne noch ne lütte frontspoilerlippe.
FRAGE: gibts in good old germany oder vom tüv ne vorschrift mit ner min. bodenfreiheit? denn ich weiß nicht wie viele cm ich dann noch an der front hätte viele wären es jedenfals nicht mehr.
hoffe einer weiß bescheit
danke im vorraus.christian

Punto_Freak

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2

Montag, 14. September 2009, 18:15

RE: ????Min. Bodenfreiheit????

8 cm sind vorgeschrieben
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derdoe83

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3

Montag, 14. September 2009, 18:34

das stimmt meines wissens nicht ganz. bei mir im tüv gut achten vom fahrwerk steht drin das es mindestens 7cm für feste und 6 cm für bewegliche teile sein müssen. das ist dan´n aber schon mächtig tief. fast unfahrbar

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Punto_Freak

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4

Montag, 14. September 2009, 19:08

berliner tüv schreibt 8 cm vor....
die meisten sind aber so kulant und drücken auch ma nen auge zu..

aber hast schon recht das ist schon ziemlich tief...schon fast unfahrbar
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Bambi

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Montag, 14. September 2009, 19:24

hmm na dann bin ich glaub ich auch schon so ziehmlich an der grenze muss ich MAL morgen genau messen.

puntostyling

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Dienstag, 15. September 2009, 09:06

ich hab derzeit 9cm bodenfreiheit...und du hast da schon überall probleme und musst dreimal schauen ob du auf nen parkplatz fahren kannst oder nicht..
Grüße,
puntostyling

Stiftler

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7

Dienstag, 15. September 2009, 10:56

wo gemessen ? Untere Motorabdeckung bis Boden oder Seitenschweller bis Boden.

Bei mir siehts wie folgt aus:

ab Motoradeckung: 5 cm
ab Seitenschweller: 9 cm

puntostyling

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8

Dienstag, 15. September 2009, 12:01

ich hab vorne direkt am spoiler gemessen.....

motorabdeckung dürfte auch so bei 5cm liegen :-D
Grüße,
puntostyling

99tester

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9

Dienstag, 15. September 2009, 12:09

Zitat

Original von puntostyling
motorabdeckung dürfte auch so bei 5cm liegen :-D


:shock: Da darfst Du aber nicht mit ins Oberbergische fahren. Ist die Motorabdeckung aus Titan oder wir oft knallt die an den Motor? Nee, das wäre nichts für mich. Mein armes Auto, mein armer Motor.

Grüße

Mein Grande Punto: GP 1.4 8V 5T Dyn. LPG, jungle, chiptuned inkl. Pipercross,sonst ganz normal


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10

Dienstag, 15. September 2009, 12:29

also um mit der Abdeckung an den Motor zu kommen, mußt Du schon über Drachenzähne fahren...außerdem sind da ja noch 2 Streben, die die Abdeckung aufhalten....

KMAG

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11

Dienstag, 15. September 2009, 12:51

Die Mindestbodenfreiheit ist gesetzlich bisher nicht geregelt. Zumindest in Deutschland.
Was mich in unserem Land der Paragraphenreiter schon wundert.

Auf der Webseite der Dekra ist folgendes zu lesen;

Zitat

In der Straßenverkehrsordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.


Zitat

Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt 751) vor:
Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.


Man betone die Worte "Orientierung" & "schlagen vor".
Wie gesagt, das ganze ist bisher nicht gesetzlich geregelt worden. Aber in Zeiten der EU dürfte das nicht mehr allzu lange dauern. :D

Das ganze liegt immer im Ermessensspielraum des jeweiligen Prüfers.
Wenn er der Meinung ist, es passt, kann er sein OK geben.
Meint er aber, durch die Tiefe würde man den Verkehr behindern, oder die Gefahr etwas zu beschädigen, kann er die Eintragung verweigern.

Als Faustregel haben sich 10cm durchgesetzt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (15. September 2009, 12:52)


Stiftler

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12

Dienstag, 15. September 2009, 13:19

als ich zur Eintragung beim Tüv war, KAM meiner noch nichtmal über die Grube weil er an der Kante angestossen ist (sind so knapp über 5cm hoch), mußte dann auf die absenkbare Bühne.
Eintragung war trotzdem kein Problem, da die min. Abstände von Mittelpunkt Radnabe zu Kante Kotflügel genau stimmten = 325 mm.

puntostyling

Punto-Gott

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13

Dienstag, 15. September 2009, 13:22

über diese walzen, wo bremsen getestet werden, KAM ich damals beim tüv nur schwer drüber - hat aufgesessen...da hatte ich aber noch keine lippe angebaut!

jetzt mit lippe kann man das glaub ich vergessen :-D

@99tester
ist soweit korrekt was stiftler sagt, du hast unter der abdeckung noch metallverstrebungen, habe genau eine unter der ölwanne sitzen....bisher ist das plastik nur schön verkratzt - ansonsten aber keine probleme.
Grüße,
puntostyling

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