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PuntoVT

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1

Samstag, 9. April 2011, 12:37

RE: KW Gewinde vorne zu hoch?

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Folgendes Problem:

Habe seit zwei Wochen ein KW Gewindefahrwerk V1 Inox Line in meinem GP verbaut.
Hinten sieht es echt gut aus. Gemessen habe ich hinten 33 cm von der Radmitte bis zur Oberkante des Radlaufes gemessen, was einer Tieferlegung von 60 mm entsprechen sollte. Der Werkstattmeister sagte mir, dass man etwa noch 5 mm runtergehen kann. Der vom TÜV zulässige Bereich geht bis 65 mm. Soweit alles klar.

Vorne allerdings habe ich nur 35 cm von Radmitte bis Oberkante Radkasten gemessen was einer Tieferlegung von gerade MAL 4,5 cm entsprechen würde.
Bitte korrigiert mich, falls ich Falsch liege. Ich fahre einen 205/45 Reifen auf einer 17 Zoll Felge.
Jetzt sagt der Werkstattmeister allerdings, dass vorne auch nur noch 5 mm tiefer gehen würde wenn man im TÜV zulässigen Bereich bleiben wolle.

Also stimmt da doch irgendwas nicht so ganz. Im Moment steht er nämlich vorne 1,5 cm höher als hinten, was natürlich kacke aussieht.

Also mach ich Ihn entweder wieder wieder ein Stück höher oder vorne tiefer und verlasse den TÜV zulässigen Bereich? Wobei ich halt lieber die tiefe Optik hinten auch vorne hätte.

Könnte evt. MAL einer mit einem gleichem Setup(Fahrwerk, Felgen, Reifen) nachmessen wieviel cm vorne zwischen Radmitte und Oberkante Radlauf liegen wenn man das Ding auf maximal TÜV zulässige Tiefe gedreht hat? (Habe irgendwo gesehen, dass hier mehrere KW Gewinde fahren und auf max Tiefe sind) Wäre super nett...

Hier sieht man evt. was ich meine. Der Werkstattmeiste meinte auch das Radkästen unterschiedlich geschnitten sind und es evt. daran liegt.
»PuntoVT« hat folgendes Bild angehängt:
  • Unbenannt.jpg

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »PuntoVT« (9. April 2011, 12:40)


Boogie

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2

Samstag, 9. April 2011, 13:20

Jep, hatte ich auch bei meinem kw... Hab meinen vorne tiefer gedreht
Und gut is... Liegt an der Optik der Radkästen

PuntoVT

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3

Samstag, 9. April 2011, 14:45

heißt das, dass du tiefer gedreht hast als es Zulässig ist?
Das will ich halt möglichst vermeiden.

Nephellim

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4

Samstag, 9. April 2011, 16:11

dann hinten hoch und vorne Runter ;) aber der zulässige Bereich fürn Tüv liegt bei 7cm Bodenfreiheit daher kannste eigentlich schon noch gut runter, hab ja selbst ein gewinde von KW drin
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PuntoVT

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5

Samstag, 9. April 2011, 21:07

hmm ja wie schon gesagt, der Werkstattmeister meint halt, dass vorne nur noch 5mm gehen wenn man im TÜV zulässigen Bereich bleiben will. Kann ich mir aber auch irgendwie nicht vorstellen.

Nephellim

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6

Samstag, 9. April 2011, 21:10

also im normalfall kannste so tief drehen bis du:
1. kein Gewinde mehr hast
2. das Rad im schleift
3. Bodenfreiheit von 7cm erreicht hast

was zuerst halt eintritt, wobei man Punkt 2 je nachdem mit Börteln und aushöhlen noch hinausziehen kann
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Carsten84

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Samstag, 9. April 2011, 21:16

das stimmt so nicht! Maßgeblich ist die Bodenfreiheit und das Maß Radmitte bis Kotflügelunterkante.
Bilder von meinem Grande gibts hier
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PuntoVT

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8

Samstag, 9. April 2011, 21:35

und was heißt das jetzt in meinem Fall?

Nephellim

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Samstag, 9. April 2011, 22:02

Bodenfreiheit hab ich doch genannt o.O
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affengeil:)

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Dienstag, 24. Mai 2011, 17:21

hallo ich habe auch MAL eine frage! weiß einer ob bei maximaler tiefe vom gewinde die antriebswelle rausfliegt?? weil möchte rausholen was geht und habe jetzt bei der bilder galerie fahrwerk gesehn das es einem deswegen passiert ist??

Baaah*

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Dienstag, 24. Mai 2011, 17:52

zum ganz runterschrauben kann ich nix sagen.

Ich hab einfach vorne auf den angegebenen Abstand(laut KW geschraubt)
und hinten etwas höher da mir die minimale Tiefe hinten nicht zugesagt hat.
Damit hatte ich dann vorne Abstand radmitte radkasten von 320mm und hinten
330mm.
Mir ist durchaus bewusst das ich eigentlich 330 vorne haben müsste laut Gutachten aber ich habs einfach MAL riskiert, bin zum Tüv der hat lediglich die im Gutachten vorgegebenen Abstände am Federbein nachgemessen geguckt wie weit der einfedert
und das wars eingetragen und fertig.

aso fast vergessen als Felgen hab ich die orig. Crome Shadow 17" 205/45

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Baaah*« (24. Mai 2011, 17:57)

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Dienstag, 24. Mai 2011, 19:59

mh ja habe ihn vorne schon 45 tief und habe noch restgewinde von 25.habe auch 17 zoll schlappen drunter 205/45.aber danke MAL im vorraus.werde mich MAL versuchen weiter schlau zu machen.:-)

Abarth81

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Dienstag, 24. Mai 2011, 21:46

die messung radmitte kotflügelkante eignet sich besonders gut um zu messen wie tief der wagen nun nach einer tieferlegung gekommen ist.

Wenn du wissen willst ob der wagen gerade steht musst du am besten am schweller messen. Da das rad vorne mehr platz brauch wie das rad hinten kommt es öfters grad nach einer tieferlegung zur optischen täuschung, da wie dein werkstattmann dir bereits gesagt hat das radhaus vorne ist größer!

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Donnerstag, 26. Mai 2011, 17:22

Die max. TÜV geprüfte Tieferlegung im Gutachten besagt lediglich, daß bis zu diesem Maß eine normale Eintragung möglich ist.
Geht man über dieses Maß hinaus, wirds beim TÜV halt eine Einzelabnahme die dementsprechend teurer wird. Lediglich die Mindestbodenfreiheit darf nicht unterschritten werden wobei dies soviel ich weiß auch nicht gesetzlich verankert ist, sondern nur eine Empfehlung des TÜVs ist, da man mit weniger als 7-8cm manchmal schon zum Verkehrshindernis wird ;-)
Abarth Punto Evo G-Tech RS

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