@ Punto_G: Woher hast du die Infos das die Bilstein B8 ein
ABE haben?
Soweit ich es weiß haben nur die B6 eine
ABE aber die sind auch nicht gekürzt.
Edit: Infos von der Bilstein Seite.
Müssen die gekürzten Dämpfer vom TÜV abgenommen werden?
Nein. Der Dämpfer unterliegt nicht der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Nur wenn die Null-Lage des Fahrzeuges verändert wird, muss eine TÜV-Abnahme erfolgen. Eine Veränderung der Null-Lage erfolgt typischerweise beim Einsatz anderer Federn, wie zum Beispiel bei einer Tieferlegung.
Auf die Frage mit nein Antworten, und im Satz danach "Nur wenn..." ?! Hmm...