Wenn der Brief da ist wird das direkt im Brief eingetragen, ansosnten bekommt man einen voläufiges Abnahme Gutachten ausgestellt, was man immer mit sich rumführen muss, erst bei einer Ummeldung oder sonstiges, wird dieser Zusatzschein dann in Brief und Schein eingetragen. Zumindest war es bisher bei allen Autos so die ich hatte. Natürlich sollte man das ganze im Brief nachtragen lassen, ist aber kein muss.
Die TÜVer nehmen übrigens meistens das Fahrwerk nur dann ab, wenn ein Wisch der Achsvermessung vorliegt.
Am Dienstag mach ich meine Federn rein, MAL sehen wie es diesmal mit der Abnahme läuft ;-)
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ChrissGrolm« (20. April 2008, 16:21)