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Italo-Welt

Schmauß

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1

Sonntag, 20. September 2009, 12:43

Eintragungen

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Hi,
schäme mich fast zu fragen aber, wo muss ich z.b. meine Tieferlrgungsfedern eintragen lassen? Beim Tüv oder Landratsamt? Und was brauch ich da alles zu?
Mfg, Schmauß

Mein Grande Punto: 1,4 8V Start, Kenwood KVT 524 DVD, EA 1350D, EBP 112t-G5, Fuß- und Kofferaumbeleuchtung grün, Deckenleuchte mit LED Soffitte grün, Eibach 30/30 Federn, Platin P53 schwarz poliert, Angel Eyes in Grün


r0cksau

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2

Sonntag, 20. September 2009, 12:47

Dafuer musst du beim TÜV vorfahren mit dem mitgeliefertem Gutachten der Federn.

Bei der Zulassungsstelle kannst du wenn du willst das in den Fahrzeugschein nachtragen lassen.

Habs auch nebenbei nie die richtige Rubrik verschoben ;)

greetz
r0cksau

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DerRoteBaron

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3

Sonntag, 20. September 2009, 12:55

Zitat

Original von r0cksau
Bei der Zulassungsstelle kannst du wenn du willst das in den Fahrzeugschein nachtragen lassen.

Muss man üblicherweise bei der nächsten Änderung der Fahrzeugpapiere mitmachen lassen.
Signaturen habe ich in den Einstellungen ausgeschaltet!

r0cksau

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4

Sonntag, 20. September 2009, 12:57

Bei meinen Eintragungen steht koennen drauf :PDT_gy:

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DerRoteBaron

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5

Sonntag, 20. September 2009, 13:00

In vielen Gutachten steht es aber so drin, wie ich eben angemerkt habe.

Fazit: Im Gutachten nachlesen. :D
Signaturen habe ich in den Einstellungen ausgeschaltet!

r0cksau

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6

Sonntag, 20. September 2009, 13:04

Jaund?

Wenn auf dem Eintragungswisch vom TÜV steht, das die Aenderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann aber nicht zwingend notwendig ist sollte es wohl keine Probleme geben wa?

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BlueGP

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7

Sonntag, 20. September 2009, 13:06

Kommt aufs Gutachten an... Es gibt welche die MÜSSEN in die Fahrzeugpapiere (wie z.B. früher ein ausgetragener Seitenairbag) und es gibt Eintragungen, die als Blattgutachten gefertigt werden. Diese können eingetragen werden, müssen aber nicht.
"Das Gestern ist Geschichte - das Morgen nur Gerüchte;
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r0cksau

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Sonntag, 20. September 2009, 13:08

Airbag und z.b. Motorleistung is klar, das es im FZG Schein stehen muss... Aber genau genommen geht es hier nur um Federn.

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BlueGP

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9

Sonntag, 20. September 2009, 13:17

Dachte ich auch immer - aber ich hab die Seitenairbagstillegung diesmal NICHT in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen müssen, da es nur eine Abnahme nach § 22 war. Der Sitz mit Konsole hat eine ABE für den GP, der TÜV muss nur den ordnungsgemässen Einbau und die Stillegung mit der Eintragung bestätigen.

Beim Meriva war das noch anders - da musste ich zur Zulassungsstelle und den deaktivierten Seitenairbag in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Bei Federn ist es wie bei Felgen - Blattgutachten immer mitführen und fertich... Da hast du Recht r0cksau
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Sonntag, 20. September 2009, 13:25

Da gibts wohl auch tausend unterschiede, damit sich ja keiner auskennt :lol:

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Overload

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Sonntag, 20. September 2009, 21:26

Genau, bei Einzelabnahmen der Dekra (Fahrwerk/Felgen/Spurverbreiterung) war dies unverzüglich bei der Zulassungsstelle in die Papiere einzutragen.

Wichtig ist, du liest dir den Wisch, der dir ausgehändigt wird richtig durch und machst das was drauf steht! ;)
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Sonntag, 20. September 2009, 21:44

Richtig, jetzt weiss ich auch, warum ich beim Meriva damals mit der Austragung des Airbags zur Zulassungsstelle musste. Der wurde nämlich damals per Einzelabnahme ausgetragen, weil kein Gutachten und keine ABE für den Meriva damals vorhanden waren...
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