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Italo-Welt

meister.512

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 13:11

Auspuff wechseln

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Hey Leute,

Da mein serienauspuff so langsam weg rostet habe ich mir eine Friedrich Anlage Gruppe A gekauft für meinen 1,3l Diesel.

Ja ich weiß Diesel kein Sound usw.

Die Anlage ist ja mit mittelschaldampfer.

Meine Vorgehensweise wäre das vor vorm mittelschaldampfer zu durchtrennen und den Rest bis zum endtopf runter zu machen.
Die neue Anlage zusammen stecken., mit Auspuffpaste abdichten,mit schellen sicher verbinden und mit den alten gummis hoch zu setzten.



Wäre das so richtig?
Oder muss ich das was schweißen?

Hat jemand vlt sogar ein How to Do?

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alleex

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 13:46

Hab vor 2 Tagen meinen auch eingebaut...

Schweißen musst du eigentlich nichts... Wie du schon sagtest abflexen den alten Auspuff, die Schnittkanten entgraten alle Stücke miteinander verbinden, vorher alle Stücke mit Paste einschmieren zusammenstecken und mit Schellen festziehen.
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meister.512

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 16:31

Kann des sein das der 1,3l 90 PS mit DPF keinen mittelschaldampfer hat?

Habe heute die Anlage bekommen und dann war nur der endtopf, ein langes gerades Rohr mit Flansch an einem Ende und ein gebogenes Rohr dabei.



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alleex

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 17:06

Also soweit ich weiß hat nur der 16V mit 95 PS einen MSD deiner glaubich nicht.
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meister.512

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 17:51

Aso ja dann wäre das zu erklären warum keiner dabei ist.

Wo sitzt der DFP?

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Samstag, 23. Februar 2013, 08:54

Also am 8 . März wird er von der Werkstatt angebracht.. Dir bekommen das hin die Auspuffanlage anzubringen^^

Da ich den als stahlvariante gekauft habe, haben ich den jetzt mit schwarzen ofenlack eingesprüht. Dieser kann erst richtig aushärten wenn der Auspuff durchgehend erhitzt ist.

Um den gut zu erhitzen und freizubrennen, wie lange sollte ich auch der Autobahn heizzen?

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Lacki

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Mittwoch, 6. März 2013, 10:16

Hab mir auch ne Gruppe A Anlage für meinen Diesel gekauft... Allerdings steh ich grad vor dem Problem das die original Anlage einen Flansch mit 3 Schrauben hat und Friedrich einen für 2 Schrauben geliefert hat.

Hajö

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Donnerstag, 20. Februar 2014, 13:13

Hallo zusammen,

bei der Auspuffanlage ist eigentlich nicht viel Falsch zu machen, wenn Ihr einen Auspuff wechseln wollt. Bei Tuning Auspuffanlagen sollte eine ABE dabei sein. Bei Original oder Ident Auspuff Ersatzteilen könnt ihr im Internet bei diversen Händler viel Geld sparen. Eine große Auswahl für Serien Auspuffanlagen gibt es hier auch für 1.3l 90 PS günstige Mittelschalldämpfer.

Gruß
Hajö :)

Wizdan

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Dienstag, 18. März 2014, 09:33

Also das heißt

Ich habe den 1.4 16v
Und meiner ist leiser da ich einen MSD habe ???
Kann man das ändern ohne den MSD zu entfernen ?
Weil ich mir so ein doppelrohrauspuff auf beiden Seiten holen will



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GpDriver

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Dienstag, 18. März 2014, 09:39

Ja , es gibt Fake MSD's sieht zwar aus wie einer , ist es aber nicht :D lass dich damit aber nicht erwischen :D

Oder du räumst dein MSD einfach auf , nimmst alles raus was da drin ist , ABER lass dich damit nicht erwischen :D


ODER wie ich ein Ragazzon Cuprohr plus Ragazzon Auspuff..war aber nie beim TÜV..also immer auf eigene Gefahr!
Liebe Grüße

Daniel

Mein Auto: CUPRA 300!


Dragonstiger GP 08

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Dienstag, 18. März 2014, 15:35

Der MSD wurde im 1.4 16V wegen höherer Leistung und damit höherer Lautstärke eingebaut. Im 1.4 8V gibts den nicht. Einzigste Möglichkeit da legal was dran zu machen, wäre glaube ich, die komplette Auspuffanlage gegen eine Sportanlage zu ersetzen!

IgorGlock

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Dienstag, 18. März 2014, 16:23

Wo ist bei euch eig. eingetragen ob ihr MSD hab oder keinen habt?
Also bei mir (8V) ist Platz für MSD da aber es ist durchgehendes Rohr, man könnte doch behaupten ich hätte diesen durch's Rohr ersetzt - wie weise ich das Gegenteil nach?

Mein Grande Punto: GP 1: 1.4 8V | Farbe: 599A | Uhr: 160tkm | GP 2: 1.4 8V | Farbe: 599 | Uhr: 150tkm


Dragonstiger GP 08

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Dienstag, 18. März 2014, 19:06

Oh Igor, meinst du vllt die beim TÜV, Zulassung und anderen zuständigen Behörden, bekommen keine Unterlagen über ausgelieferte, bzw. hergestellte Fahrzeuge? Es werden hier in Dt. Vorschriften, zwecks Lärm und bla bla gemacht und da müssen die Hersteller eben dafür sorgen, dass das Fahrzeug eben in der Klasse sich an die Regeln hält. Und das gibt nun mal unser Gesetzsp.... so vor. Klar könnten wir jetzt einfach den MSD wegmachen und sagen, da war nie einer, aber leider haben wir auch eine Fahrgestellnummer, welche genau aussagt, für welches Land das Auto ist. Kaufst dir den draußen und in dem Land gibts die Vorschrift nicht, so ist es was anderes!

bvbsoccer

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Dienstag, 18. März 2014, 19:18

Warum dürfen (Super)Sportwagen eigentlich umso lauter sein? Warum gelten die Konditionen für die nicht?
aktuell : Abarth Punto Supersport - grigio campovolo
vorher : Grande Punto 1.4 16V Sport - schwarz

Dragonstiger GP 08

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Dienstag, 18. März 2014, 19:25

Sportwagen sind eine andere Fahrzeugkategorie! Für jede Kategorie gibts glaube eine Festlegung fürn Lärm

bvbsoccer

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Dienstag, 18. März 2014, 19:29

Ah, naja macht für mich keinen Sinn
aktuell : Abarth Punto Supersport - grigio campovolo
vorher : Grande Punto 1.4 16V Sport - schwarz

Dragonstiger GP 08

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Dienstag, 18. März 2014, 19:31

Für mich ja auch nicht. Genauso, wie das ein Opel Kadett ein lauten Sportauspuff haben kann (so in den 90`igern Modell) und ein aktueller Astra nie im Leben an diesen Pegel ran darf! Fahrzeuge befinden sich aber dennoch in der gleichen Kategorie, aber haben ja andere Baujahre

EDIT: hier noch die schlauen Sachen von WIKI dazu :

Vorschriften für den Fahrzeughersteller

Straßenfahrzeuge erhalten nur dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und können damit zum Straßenverkehr zugelassen werden, wenn ihre Geräuschemission bestimmte Geräuschgrenzwerte nicht überschreitet. Da Kraftfahrzeuge nicht in einheitlicher Weise zur Lärmentstehung im Straßenverkehr beitragen, werden vom Gesetzgeber für verschiedene Fahrzeugklassen unterschiedliche Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben[13].

Bereits im Jahre 1937 wurden in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erste Vorschriften über die zulässige Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen erlassen. Art. 1 des § 49 besagte, dass „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger ... so beschaffen sein [müssen], dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidliche Maß nicht übersteigt“. § 49 enthielt zugleich die Richtlinie für die Geräuschmessung. Im Laufe der Zeit wurde diese Vorschrift weiterentwickelt, und mit der Richtlinie von 1966 wurde schließlich das von der ISO genormte Messverfahren der beschleunigten Vorbeifahrt, ISO R 362, übernommen.

Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kann die Europäische Gemeinschaft mit dem vorwiegenden Ziel der Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und des Abbaus von Handelshemmnissen auch Vorschriften über die Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes KFZ, auch über die zulässige Geräuschentwicklung, erlassen. Die Richtlinie des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (70/156/EWG) stellt die Rahmenrichtlinie dar, aufgrund derer technische Anforderungen für die Betriebserlaubnis von Kraftwagen gestellt werden können[14]. Von der EG wurde die Richtlinie von 1966 mit geringen Abweichungen als EG–Richtlinie 70/157/EWG übernommen. Nach einer Periode der wahlweisen Anwendung nach nationalen oder EG Vorschriften wurde die Richtlinie ab 1. Mai 1981 für neue Fahrzeugtypen und ab 1. Oktober 1983 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge zwingend in das nationale Recht übernommen. Laut § 49 StVZO müssen Kraftfahrzeuge, für die Vorschriften über den zulässigen Geräuschpegel in den EG-Richtlinien 70/157 EWG, 74/151 EWG und 78/1015 EWG der Europäischen Gemeinschaft festgelegt sind, diesen Vorschriften entsprechen. Damit sind die EG–Richtlinien Bestandteil der StVZO geworden.

Die genannten Richtlinien wurden im Laufe der Zeit mehrfach überarbeitet und die darin vorgeschriebenen Grenzwerte reduziert.

Im Juni 2001 wurde zudem die EU-Richtlinie 2001/43/EG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern erlassen. Hier wird nicht nur die genaue Beschreibung der Messmethode der Schallemission der Reifen festgelegt, sondern auch Grenzwerte für Schalldruckpegel beim Vorbeirollen. Für die Messungen ist eine genau definierte Fahrbahnoberfläche vorgeschrieben. Die Tests erfolgen bei Geschwindigkeiten von 80 km/h für PKW und 70 km/h für LKW. Messungen zeigen jedoch, dass bereits beim Inkrafttreten der Richtlinie alle im Handel erhältlichen Reifen die Grenzwerte erfüllten oder auch deutlich unterschritten. Eine Absenkung der Grenzwerte wird daher diskutiert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dragonstiger GP 08« (18. März 2014, 19:41)


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