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Norman1989

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Montag, 12. März 2012, 17:39

Riss in der Zündspule

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Moin moin,

ich habe einen Riss in meiner Zündspule entdeckt und das schockiert mich schon arg, denn sie ist kaum ein halbes Jahr alt.

Ich kann nicht wirklich erkennen ob der schaden oberflächlich ist oder tiefer geht - was meint ihr dazu - soll ich es so lassen oder muss etwas gemacht werden oder kann man das ihgenwie kleben oder verschließen?

Feuchtigkeit bspw. in der Spule wäre ja eher supoptimal.
»Norman1989« hat folgendes Bild angehängt:
  • IMAG0450.jpg
Gruß,
Norman

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Wolfi

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2

Montag, 12. März 2012, 21:00

Kaum ein halbes Jahr: da hast Du meines Wissens Garantie auf die Zündspule, wenn Du sie vor nichtmal einem halben Jahr neu gekauft hast. Da würd ich erstmal nichts mir selber kleben oder verschließen versuchen.

Gruß,
Werner
Ich hoffe, mein Beitrag entspricht dem Forenregelwerk:whistling:

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Norman1989

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3

Dienstag, 13. März 2012, 12:21

Ja klar, theoretisch schon.
Ich habe die Spule im ATU-OnlineShop bestellt und selbst verbaut und da ist der haken, denn wie man es so kennt stellt sich nun der Kundenservice etwas quer weil sie nicht auschließen können, das ein Einbaufehler vorliegt.
Stellt sich allerdings die Frage wie man die Spule falsch einbauen soll - sind ja nur drei Schrauben und das wars.
Ich bleibe aber dran.
Gruß,
Norman

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Lacki

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4

Dienstag, 13. März 2012, 12:50

Fürchte da wirste keinen Erfolg haben. Der Riss ist durch ein Verspannen des Bauteils beim Einbau entstanden---> Sowas in der Richtung werden die dir als nächstes sagen.

sven86

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Dienstag, 13. März 2012, 13:00

Ich dachte bis zu einem halben Jahr muss der Hersteller nachweisen das du etwas faschgemacht hast. Korregiert mich wenn dies nicht so ist!
Aber ein Versuch ist es wert die Spule zureklamieren.
Mehr als ablehnen können die ja nicht.

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Norman1989

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Dienstag, 13. März 2012, 13:02

Vermutlich hast Du Recht.

Alerdings hätte der Riss dann an einer Schraubverbindung entstehen müssen und das ist er nicht - er hört nämlich vorher auf.
Meist lautet die Klausel "Bei nicht fachgerechter Handhabung erlischt die Gewährleistung" allerdings ist es egal wer es einbaut (Gerichtsurteil BGH) - es muss lediglich fachgerecht sein.

Soweit ich weiß liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten auch bei dem Verkäufer und erst danach bei mir - also ich bin MAL gespannt wie es weiter verläuft.

Ist halt trotzdem sehr ärgerlich und es wird sich kaum lohnen rechtliche Schritte einzugehen wenn Sie sich weigern.
Dennoch glaube ich bis dato an das Gute im Menschen! :-D
Gruß,
Norman

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Norman1989« (13. März 2012, 13:03)

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Lacki

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Dienstag, 13. März 2012, 13:03

Dann würde ich an deiner Stelle so ein Urteil mit angeben bei der Reklamation

Norman1989

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Dienstag, 13. März 2012, 13:07

Ich habe mich jedenfalls schon bei der Reklamation auf den fachgerechten Einbau bezogen - und sollten die sich nun quer stellen kommt halt der Paragraphenmist.
Ich hasse sowas - kostet einfach nur Zeit dieses ganze hin und her.
Gruß,
Norman

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