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fiatto

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Mittwoch, 15. August 2007, 19:49

Ölwechsel selber machen ?

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Hallo ,

ich habe früher, bei meinen alten Golf dass Öl mit Filter immer selber gewechselt . Dass alte dann zur Sammelstelle bzw. im Baumarkt wieder abgegeben .

Wie siehts beim GP aus ? :shock:

Wäre dass Problemlos selber zu machen ? Habe noch nicht gross am Motor und drunter nachgesehn . :roll:

Achja, Garantiemässig ? Mein Fahrzeug is auch neu, habe jetz um die 6500KM drauf .

Habe aber bei meinem Fiat-Fritzen noch nich nachgefragt, was son Wechsel bei Ihm kostet .

Ich möchte auf alle Fälle den Wechsel vorher machen, also nicht erst bei 30000KM .

MfG fiatto

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Punto G

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Mittwoch, 15. August 2007, 20:25

Also ein Ölwechsel is nach 10.000km oder immer jährlich vorgeschrieben, die Inspektionen sind alle 30.000km zu machen, also ich hab am Montag meinen ersten Ölwechsel machen lassen hat mich stolze 79€ kompl. gekostet mit Castrol 5W-30 TXT Vollsynthetik.

Theoretisch könnte man de Wechsel selber durchführen, man Kommt von unten bequem an den Filter und an die Ablassschraube drann, aber dann hast du während der Garantiezeit keine Garantie mehr, weil jeder Ölwechsel im Scheckheft eingetragen wird.
Ich cruise mit 2002 Umdrehungen pro Minute auf der suche nach ner stute, ich geb hufe, ist sie prüde schmier ich ihr Getriebe mit viel Liebe......

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OrangePunto

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3

Mittwoch, 15. August 2007, 20:26

RE: Ölwechsel selber machen ?

Ehrliche Meinung?

Solange Garantie drauf ist, würde ich es von Fiat machen lassen. Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass der Ölwechsel beim GP etwas umständlicher ist,da man nur sehr schlecht an die Teile kommt. Kann mich aber auch täuschen.

Wirds trotzdem machen lassen bei einem Neuwagen.

Gruß,
kev
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Fehler macht man so lange, bis man sie beherrscht!

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Punto G

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Mittwoch, 15. August 2007, 20:28

hmm wenn das ist es beim Multijet etwas schwieriger, ich weiss dass es an den Benzinern total simpel ist!
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Joerg

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Mittwoch, 15. August 2007, 20:40

Den Ölwechsel kannst du von jeder beliebigen Werkstatt ohne Garantieverlust durchführen lassen, ebenso wie jede Inspektion (EU-Recht).
Man muss also nicht unbedingt in eine FIAT Werkstatt dafür.
Die können dann auch die Eintragung ins Scheckheft machen.

possi

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Mittwoch, 15. August 2007, 20:44

ich habe bei meinen früheren Autos auch den Ölwechsel selber gemacht. Beim GP mache ich es aber in der Garantie nicht selber um keine Garantieprobleme zu bekommen.

Den einwand von Joerg finde ich interessant, wenn das stimmt dann wäre das nicht schlecht. Ich denke MAL das viele andere werkstätten um einiges günstiger sind als FIAT. War früher bei reparaturen z.B. gerne bei ATU

fiatto

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Mittwoch, 15. August 2007, 20:54

Ja, ich werde ihn dann auf alle Fälle während der Garantiezeit von einer Werkstatt bzw. meinem Fiat Händler im Ort machen lassen . Is wohl doch besser so .

MfG fiatto

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Mittwoch, 15. August 2007, 21:00

Zum Thema Ölwechsel gibts bereits das hier Ölwechsel
Anstatt 180 € bei Fiat zu zahlen (wo ich meinen GP gekauft hab), war ich bei Mr. Wash und es hat 45 € gekostet inkl. Filter + Arbeitszeit mit Shell Helix 5W40 beim 1.9 JTD 130 PS

Mein Grande Punto: 1.9 Multijet 8V 130 PS, RPF, Crossover schwarz metallic, getönte Scheiben, Kenwood DC-W534UA USB-AAC/WMA/MP3, Xenon-Look Lampen, Xenon-LED´s Innenraumbeleuchtung, Mac Audio MPx-4000 Verstärker, MXX 69.3 3-Wege-System, MP-Box 300 Woofer


acseven

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Mittwoch, 15. August 2007, 21:32

@ K-BÄR

Wäre der Ölfilter bei Fiat vergoldet gewesen oder haben die dir den Preis für eine Inspektion gesagt? :shock:

Beim ersten Ölwechsel habe ich nur das Material bezahlt, die Arbeitskosten hat die Werkstatt übernommen. Das machen übrigens viele Händler so. Habe dann 29,50€ für Öl und Filter beim Fiat-Vertragshändler bezahlt.

Ist jetzt mehr allgemein gesprochen und richtet sich an keinen persönlich, aber es erstaunt mich immer wieder, wie manche hunderte und tausende Euros in Tuning investieren, aber wenn die Pflege und Wartung des Autos ansteht, ist das billigste gerade gut genug. :?:

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Mittwoch, 15. August 2007, 22:10

@ acseven:

Nee, die 180 € waren für den ersten Ölwechsel inkl. Filter, Öl + Arbeitszeit. Bei nem anderen Händler wollten sie 110 € haben. Seh ich irgendwie nicht ganz ein.
29,50 € is aber MAL ein schöner Preis :045:

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Mittwoch, 15. August 2007, 22:17

Och, hab nix gegen billig bei der Wartung.
Nach Ablauf der Garantiezeit kommt mein Fiat nie mehr zum Händler.
Außer vielleicht zum Fehlerspeicher auslesen oder ähnlichem.
Ich fahr wieder zu meinem Mech an einer Freien Werkstatt.
Hab Vertrauen zu ihm und hab dadurch einen Super-Preis bei der Wartung.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


Joerg

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Mittwoch, 15. August 2007, 22:43

Zitat

Original von cingsgard
Och, hab nix gegen billig bei der Wartung.
Nach Ablauf der Garantiezeit kommt mein Fiat nie mehr zum Händler.
Außer vielleicht zum Fehlerspeicher auslesen oder ähnlichem.
Ich fahr wieder zu meinem Mech an einer Freien Werkstatt.
Hab Vertrauen zu ihm und hab dadurch einen Super-Preis bei der Wartung.

Und warum machst du das nicht jetzt schon?
Nach aktueller Rechtssprechung darf FIAT dir keine Probleme machen wenn du alle Arbeiten bei einer anerkannten Fachwerkstatt durchführen lässt.
Übrigens einer der Fälle, in dem das EU-Recht sehr sinnvoll für den Verbraucher ist. Es gibt noch mehr Beispiele für EU-Recht, leider nutzen das die Wenigsten und zahlen statt dessen horrende Gebühren bei ihren Vertragswerkstätten.

Hier übrigens einige Hinweise des ADAC dazu:

1.
Bei Wartung und Inspektion muss es nicht die Vertragswerkstatt sein

GARANTIEANSPRÜCHE. Autobesitzer können Ihren Neuwagen in Vertragswerkstätten oder markenungebundenen (freien) Werkstätten warten lassen. Wenn die Arbeiten sachgerecht nach Herstellerangaben erledigt werden, spielt es keine Rolle welche Werkstatt sie vornimmt. Kein Kfz-Händler oder Autobauer darf Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Garantie ablehnen, weil Wartung und Inspektion des Autos nicht beim Vertragshändler durchgeführt wurden. In einer aktuellen Umfrage der Juristischen Zentrale des ADAC sagen fast alle Kfz-Hersteller zu, sich künftig an diese neue Regelung zu halten.
Sollte Ihr Kfz-Händler anderer Meinung sein, informieren Sie bitte den ADAC! Wir werden der Sache dann nachgehen.

2.
Freie Werkstätten
Dazu gehören markenunabhängige Betriebe, außerdem Filialbetriebe (z.B. ATU, pit stop) oder Lizenznehmer (z. B. Automeister, autofit, 1a, auto-einmal-eins). Genauso uneinheitlich wie das Erscheinungsbild ist auch das Reparaturprogramm. Der Schwerpunkt liegt bei Wartungs- und Standardarbeiten (Auspuff, Kupplung, Bremse). Zum Teil gelten günstigere Stundensätze, weil nicht alle Reparaturen angeboten werden und die Ausrüstung eingeschränkt ist.
Werkstätten außerhalb der Zentren bieten aufgrund der geringeren Mieten stellenweise ebenfalls vorteilhafte Stundensätze. Zur Instandsetzung wird vorrangig auf preiswertere Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurückgegriffen (anstelle von Original-Ersatzteilen der Fahrzeughersteller). Auch wer durch den Einbau von Gebrauchtteilen sparen will, stößt hier eher auf Verständnis als in einer Vertragswerkstatt. Freie Werkstätten bieten sich insbesondere für ältere Autos an. Auch Wartungs- und Unfallinstandsetzungsarbeiten an jüngeren Fahrzeugen dürfen hier ohne Verlust von Garantie oder Gewährleistung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchführt. Man muss aber damit rechnen, dass Anträge auf Kulanz nach Ablauf der Garantie vom Hersteller abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug in freien Werkstätten war und der Hersteller als Kulanzgeber davon erfährt.

3.
Vertragswerkstätten
Das Firmenemblem am Gebäude zeigt, an welche Hersteller diese Werkstätten vertraglich gebunden sind. Angeboten wird das gesamte Spektrum, vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung kniffliger Probleme in der Elektronik. Häufig ist eine Karosserieabeilung mit angegliedert.
Komplett-Ausstattung, fahrzeugtypische Schulungen der Mitarbeiter sowie umfassende Ausrüstung mit Spezialwerkzeugen haben aber ihren Preis. Hier sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie ein junges Automodell fahren und es sich um eine Reparatur im Rahmen der zweijährigen Sachmängelhaftung handelt (gesetzliche Regelungen, die bei einem Mangel am Neufahrzeug Anwendung finden). Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Nachbesserung beim Verkäufer durchgeführt werden. Nur bei Neuwagen kann jede Vertragswerkstatt des betreffenden Fahrzeugherstellers aufgesucht werden. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind kostenlos.
Ebenfalls anzuraten ist der Besuch in einer Vertragswerkstatt, wenn es sich um eine Reparatur aus der Herstellergarantie bei Neufahrzeugen handelt. Herstellergarantien werden oft zusätzlich angeboten und greifen unabhängig von der Sachmängelhaftung ein. In diesem Fall muss bei eine Vertrags-Werkstatt aufgesucht werden.
Auch bei Reparaturen außerhalb der Garantie/Sachmängelhaftung sollte es man sich bei neueren Fahrzeugen gut überlegen, welche Werkstatt man aufsucht. Grundsätzlich dürfen Sie sich hier an freie Werkstätten wenden. Denn nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.
Unabhängig vom Fahrzeugalter gilt: Der Vertragswerkstatt fällt das Aufspüren komplizierter Fehler häufig leichter. Hier kann entsprechend viel Erfahrung mit den „eigenen“ Fahrzeugmodellen vorausgesetzt werden. Zusätzlich stehen dort spezielle Diagnosegeräte, Fehler-Datenbanken sowie eine Spezialisten-Hotline zur Verfügung.

---

Das einzige Problem liegt also in der Kulanzregelung nach der Garantiezeit. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (15. August 2007, 22:51)


OrangePunto

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Mittwoch, 15. August 2007, 22:59

@Joerg,

wirklich interessant zu erfahren, war mir auch sehr neu. Danke für die Infos. :-)

Gruß,
Kev
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Donnerstag, 16. August 2007, 07:19

Danke für die ausführliche Erläuterung.
Aber das wusste ich schon, dass mir der Anspruch auf Garantie nicht verloren geht, auch wenn ich eine Freie Werkstatt aufsuche.
Ist eben nur so, dass ich die 1. Inspektion bei Fiat machen ließ, um mir die Diskussionen und den Ärger zu ersparen.
Und 1mal bissle mehr Geld bei Fiat zahlen ist jetzt nicht sooo tragisch.
Zukünftig - wie schon geschrieben - werd ich eben wieder zu meinem Meister des Vertrauens gehen.
Gruß, cings

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