Original von cingsgard
Och, hab nix gegen billig bei der Wartung.
Nach Ablauf der Garantiezeit kommt mein Fiat nie mehr zum Händler.
Außer vielleicht zum Fehlerspeicher auslesen oder ähnlichem.
Ich fahr wieder zu meinem Mech an einer Freien Werkstatt.
Hab Vertrauen zu ihm und hab dadurch einen Super-Preis bei der Wartung.
Und warum machst du das nicht jetzt schon?
Nach aktueller Rechtssprechung darf FIAT dir keine Probleme machen wenn du alle Arbeiten bei einer anerkannten Fachwerkstatt durchführen lässt.
Übrigens einer der Fälle, in dem das EU-Recht sehr sinnvoll für den Verbraucher ist. Es gibt noch mehr Beispiele für EU-Recht, leider nutzen das die Wenigsten und zahlen statt dessen horrende Gebühren bei ihren Vertragswerkstätten.
Hier übrigens einige Hinweise des ADAC dazu:
1.
Bei Wartung und Inspektion muss es nicht die Vertragswerkstatt sein
GARANTIEANSPRÜCHE. Autobesitzer können Ihren Neuwagen in Vertragswerkstätten oder markenungebundenen (freien) Werkstätten warten lassen. Wenn die Arbeiten sachgerecht nach Herstellerangaben erledigt werden, spielt es keine Rolle welche Werkstatt sie vornimmt.
Kein Kfz-Händler oder Autobauer darf Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Garantie ablehnen, weil Wartung und Inspektion des Autos nicht beim Vertragshändler durchgeführt wurden. In einer aktuellen Umfrage der Juristischen Zentrale des ADAC sagen fast alle Kfz-Hersteller zu, sich künftig an diese neue Regelung zu halten.
Sollte Ihr Kfz-Händler anderer Meinung sein, informieren Sie bitte den ADAC! Wir werden der Sache dann nachgehen.
2.
Freie Werkstätten
Dazu gehören markenunabhängige Betriebe, außerdem Filialbetriebe (z.B. ATU, pit stop) oder Lizenznehmer (z. B. Automeister, autofit, 1a, auto-einmal-eins). Genauso uneinheitlich wie das Erscheinungsbild ist auch das Reparaturprogramm. Der Schwerpunkt liegt bei Wartungs- und Standardarbeiten (Auspuff, Kupplung, Bremse). Zum Teil gelten günstigere Stundensätze, weil nicht alle Reparaturen angeboten werden und die Ausrüstung eingeschränkt ist.
Werkstätten außerhalb der Zentren bieten aufgrund der geringeren Mieten stellenweise ebenfalls vorteilhafte Stundensätze. Zur Instandsetzung wird vorrangig auf preiswertere Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurückgegriffen (anstelle von Original-Ersatzteilen der Fahrzeughersteller). Auch wer durch den Einbau von Gebrauchtteilen sparen will, stößt hier eher auf Verständnis als in einer Vertragswerkstatt. Freie Werkstätten bieten sich insbesondere für ältere Autos an.
Auch Wartungs- und Unfallinstandsetzungsarbeiten an jüngeren Fahrzeugen dürfen hier ohne Verlust von Garantie oder Gewährleistung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchführt. Man muss aber damit rechnen, dass Anträge auf Kulanz nach Ablauf der Garantie vom Hersteller abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug in freien Werkstätten war und der Hersteller als Kulanzgeber davon erfährt.
3.
Vertragswerkstätten
Das Firmenemblem am Gebäude zeigt, an welche Hersteller diese Werkstätten vertraglich gebunden sind. Angeboten wird das gesamte Spektrum, vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung kniffliger Probleme in der Elektronik. Häufig ist eine Karosserieabeilung mit angegliedert.
Komplett-Ausstattung, fahrzeugtypische Schulungen der Mitarbeiter sowie umfassende Ausrüstung mit Spezialwerkzeugen haben aber ihren Preis. Hier sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie ein junges Automodell fahren und es sich um eine Reparatur im Rahmen der zweijährigen Sachmängelhaftung handelt (gesetzliche Regelungen, die bei einem Mangel am Neufahrzeug Anwendung finden). Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Nachbesserung beim Verkäufer durchgeführt werden. Nur bei Neuwagen kann jede Vertragswerkstatt des betreffenden Fahrzeugherstellers aufgesucht werden. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind kostenlos.
Ebenfalls anzuraten ist der Besuch in einer Vertragswerkstatt, wenn es sich um eine Reparatur aus der Herstellergarantie bei Neufahrzeugen handelt. Herstellergarantien werden oft zusätzlich angeboten und greifen unabhängig von der Sachmängelhaftung ein. In diesem Fall muss bei eine Vertrags-Werkstatt aufgesucht werden.
Auch bei Reparaturen außerhalb der Garantie/Sachmängelhaftung sollte es man sich bei neueren Fahrzeugen gut überlegen, welche Werkstatt man aufsucht.
Grundsätzlich dürfen Sie sich hier an freie Werkstätten wenden. Denn nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.
Unabhängig vom Fahrzeugalter gilt: Der Vertragswerkstatt fällt das Aufspüren komplizierter Fehler häufig leichter. Hier kann entsprechend viel Erfahrung mit den „eigenen“ Fahrzeugmodellen vorausgesetzt werden. Zusätzlich stehen dort spezielle Diagnosegeräte, Fehler-Datenbanken sowie eine Spezialisten-Hotline zur Verfügung.
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Das einzige Problem liegt also in der Kulanzregelung nach der Garantiezeit.