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Italo-Welt

R8TJET

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:22

Gang rausnehmen beim parkieren?

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Servus...

Kann mir jemand erklären, warum oft empfohlen wird, denn gang rauszunehmen beim parkieren?

Da ich bei meinem T-Jet den Motor eh noch ca 1 min nachlaufen lasse (im Leerlauf) nach dem parkieren ist es ja klar, dass ich danach den Gang nicht wieder rein tue (aus Bequemlichkeit).

Schone ich also den Motor resp. das Getriebe, wenn ich im Stand mich im Leerlauf befinde?

Besten Dank...

... und Gruss aus der Schweiz!

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cingsgard

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:24

Ist eben so, dass bei abgesteltem Auto und eingelegten Gang das Getriebe unter Spannung ist.
Ich lass trotzdem immer einen Gang eingelegt, wenn ich mein Auto abstell.
An Hängen sowieso, weil die Handbremse dort allein nicht ausreicht, um das Auto am hinabrollen zu hindern.
Hab meine Autos immer mit eingelegtem Gang abgestellt und nie Probleme gehabt.
Gruß, cings

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R8TJET

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:26

Danke für die Info...

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GP2006

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:26

Bei den heutigen Getrieben sollte sowas kein Thema sein. Habe bis jetzt den Gang immer drin gelassen und ich hatte deswegen noch nie Probleme mit dem Getriebe!
ABARTH////////////////////////////////////////////

White Scorpion

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GP2006« (17. Mai 2008, 19:26)

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Nenatz

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:30

Lasse beim Parken auch immer den Gang eingelegt.
Sollte die Handbremse MAL versagen, verhindert der eingelegte Gang das Wegrollen des Wagens.

R8TJET

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:38

Danke für die schnellen Antworten...

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Viper3dc

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Samstag, 17. Mai 2008, 19:41

Gang rausnehmen hat eigentlich nur einen Grund.

Wenn er MAL abgeschleppt werden muss weil du nicht erreichbar bist, brauchen sie das Auto nicht aufbrechen um den Gang wieder rauszunehmen.

Aber ich lass auch immer den Gang drin

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r0cksau

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Samstag, 17. Mai 2008, 21:40

ich lasse auch immer gang drin. habe auch noch nichts gehoert davon das es probleme geben koennte.

zum thema abschleppen.. naja.. werden ja meistens vorne in die brille genommen oder eben komplett hochgenommen und aufgeladen ;) also wird er bestimmt nicht aufgebrochen

Mein Auto: is verkauft.... jetz n Panda 1,4 16V


Joerg

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9

Samstag, 17. Mai 2008, 21:50

Ich mache nun schon seit über zwanzig Jahren das Gegenteil von dem was dir erzählt wurde.
Ich mache immer den Gang rein und nie die Handbremse, außer ich stehe an einer abschüssigen Stelle, dann benutze ich die Handbremse zusätzlich.
Die Handbremse nutze ich deshalb nie, weil ich dann auch nie vergessen kann sie zu lösen und im Winter friert mir nix ein.
Und bisher hatte ich noch nie irgendein Getriebeproblem bei meinen Autos.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (17. Mai 2008, 21:51)


Laurence

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Samstag, 17. Mai 2008, 21:55

Wir hatten MAL den fall bei einem feuerwehr einsatz, das wir bei rangieren in einer engen Gasse, einem PKW nen kleinen schubs gegeben haben, der stand ein wenig abschüssig und hatte nur die Handbremse drinn, keine gang.
das ding ist auf und davon, und wir hinterher :lol:

GP2006

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Samstag, 17. Mai 2008, 21:56

Einbrechen dürften die eh nicht in ein Auto. Wäre ja dann eine Straftat.
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Carsten84

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Samstag, 17. Mai 2008, 22:06

Also bei mir sieht das Parken so aus:

- Kupplung treten --> getreten lassen
- Bremsen --> anhalten --> auf Bremse bleiben
- Motor ausschalten
- Handbremse anziehen
- von der Bremse gehen
- Kupplungpedal loslassen

so ist das Getriebe im Normalfall immer entlastet und man hat trotzdem noch ne Sicherheit gegen wegrollen!

btw: bei einer Steigung muss man den 1. Gang einlegen und bei einem Gefälle den Rückwärtsgang


@ cingsgard: MAL im ernst, hat die trommelbremse echt nicht genug Packkraft um den GP am wegrollen zu hindern? also mit der scheibenbremse hab ich damit absolut keine Probleme und die trommelbremse an meinem alten punto hat den auch am berg noch gehalten
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Samstag, 17. Mai 2008, 22:21

Zitat

Original von GP2006
Einbrechen dürften die eh nicht in ein Auto. Wäre ja dann eine Straftat.


Doch, dürfen sie. Sie schlagen dazu natürlich nicht das Fenster ein, aber wenn dein Auto abgeschleppt werden muss und es geht nicht anders, wird es geöffnet.

Zum Parken: Ich habe immer die Handsbremse angezogen und Gang raus, außer bei Gefällen, dann noch den entsprechenden Gang dazu. Ich denke, richtig oder falsch gibt es da wohl nicht, hauptsache das Auto bleibt stehen, wenn man aussteigt ;-)

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Sonntag, 18. Mai 2008, 08:05

Also wenn deine Handbremse das nicht hält solltest du sie MAL einstellen lassen. Heisst ja nicht umsonst Feststellbremse.

Joerg

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Sonntag, 18. Mai 2008, 09:54

Zitat

Original von Punto188

Zitat

Original von GP2006
Einbrechen dürften die eh nicht in ein Auto. Wäre ja dann eine Straftat.


Doch, dürfen sie. Sie schlagen dazu natürlich nicht das Fenster ein, aber wenn dein Auto abgeschleppt werden muss und es geht nicht anders, wird es geöffnet.

Dazu muss aber schon eine ganz besondere Situation mit sehr hohem Gefährdungspotential vorliegen, z.B. die Behinderung eines Rettungseinsatzes, denn nur das Leben und die Gesundheit eines anderen Menschen würde sowas rechtfertigen.
Für ein stinknormales Abschleppen darf ein Fahrzeug nicht geöffnet werden.
In jedem anderen Fall muss dann halt ein Abschlepper bestellt werden, der das Fahrzeug komplett per Kran auf die Ladefläche hebt und wegfährt.

Punto188

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Sonntag, 18. Mai 2008, 10:19

Nicht immer. Hatten hier schon den Fall, dass ein Auto eine Zufahrt blockiert hat, aus der Leute rausfahren wollten/mußten. Da kein Abschleppfahrzeug in der Nähe war, dass das Auto komplett hätte verladen können, wurde es geöffnet und dann normal abgeschleppt. Gerade bei Zufahrten (oft auch Rettungswege), die blockiert werden, wird da nicht lange gefackelt. Wenn ein Rettungsfahrzeug da durch muss, kann nicht erst auf den Abschleppdienst gewartet werde. Von einem Parkplatz etc. wird so natürlich nicht abgeschleppt.

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Sonntag, 18. Mai 2008, 10:36

@ Carsten84:

Ich trau den hinteren Trommelbremsen einfach nicht, daher lass ich grundsätzlich den Gang drin.
Im Sommer zieh ich die Handbremse an, damit sie auch MAL benutzt wird :-)
Im Winter nicht, da frierst sie sonst definitiv zu.

Zum Abschleppen bei Notfällen, wenn Rettungskräfte nicht weiterkommen:
Die rollen Dir - wenn Du Pech hast - Dein Auto einfach aufs Dach und kegeln es weg.
Wenn so ein Leben gerettet werden kann, stimm ich dem auch voll und ganz zu und von mir aus kann der Halter bzw. Fahrer auf seinen Kosten dann auch sitzenbleiben.
Wie es rechtlich aussieht, das würd mich MAL interessieren!
Gruß, cings

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Sonntag, 18. Mai 2008, 11:46

Leute lasst beim parken bloß den gang drin ;)
Ein kumpel von mir (Fiat Stilo^^) hat bis vor ein paar wochen auch nie den gang drin lassen:
1. Vorkommnis: Parkt an der Berufsschule an nem Hang -> Mittagspause kommt ein anruf von der Polizei, dass er dem vordermann draufgerollt is, weil sich die Handbremse gelöst hatte.

2. Vorkommnis: Parkt bei nem kumpel an ner Steigung -> Kommt nach ein paar stunden raus, sieht sein auto ab ende der steigung wie es rückwärts in nen fremden garten gerollt is und den kompletten zaun abgerissen hat.

Seitdem hat er daraus gelernt: Immer gang einlegen beim parken ;)

Die bremse is übrigends locker geworden, weil die noch heiß war als er die handbremse gezogen hat. Als die dann ausgekühlt war zog sich die bremsscheibe etwas zusammen und die bremswirkung war futsch -> stilo rollt ;)

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Joerg

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Sonntag, 18. Mai 2008, 12:15

Zitat

Original von cingsgard
Zum Abschleppen bei Notfällen, wenn Rettungskräfte nicht weiterkommen:
Die rollen Dir - wenn Du Pech hast - Dein Auto einfach aufs Dach und kegeln es weg.
Wenn so ein Leben gerettet werden kann, stimm ich dem auch voll und ganz zu und von mir aus kann der Halter bzw. Fahrer auf seinen Kosten dann auch sitzenbleiben.
Wie es rechtlich aussieht, das würd mich MAL interessieren!

Ich versuchs MAL einfach zu erklären, denn hierbei spielen sehr viele Dinge eine Rolle.

Rechtlich gesehen muss immer der Weg der geringsten Belastung des Bürgers gewählt werden. Dabei müssen natürlich auch die Rechte anderer abgewägt werden, das höhere Gut hat dabei immer Vorrang. Ist also alles nicht so leicht zu entscheiden vor Ort für den, der die Entscheidung dann nachher zu vertreten hat.
Das Auto selbst ist Eigentum einer Person, dieses Eigentum ist geschützt, z.B. durch das Grundgesetz. Beschädige ich dieses Eigentum, mache ich mich strafbar und muss die Kosten tragen. Gleichzeitig steht dieses Eigentum jetzt aber z.B. im Parkverbot, was verboten ist.
Jetzt kommt die Abwägung der Belange des Eigentümers und des speziellen Einzelfalls vor Ort.
Parkt er nur im Parkverbot und behindert keinen, muss nicht abgeschleppt werden, ein Bußgeld reicht.
Behindert er andere, kann er abgeschleppt oder auch umgesetzt werden, wenn die Möglichkeit dazu vorhanden ist. Die Umsetzung ist hier dann vorzuziehen, weil sie den Eigentümer weniger belastet als das Abschleppen, weil die Kosten geringer sind.
Dabei darf das Fahrzeug aber nicht beschädigt werden und geöffnet natürlich auch nicht, wenn die Möglichkeit besteht es z.B. komplett zu verladen. Besteht diese Möglichkeit in absehbarer Zeit nicht, dann kann ein Fahrzeug auch geöffnet werden, dabei darf es aber keinesfalls beschädigt werden. Scheibe einschlagen usw. ist also nicht!
Jetzt kommt der Fall, dass ein Rettungseinsatz ansteht und das Fahrzeug diesen behindert.
Hier geschieht jetzt folgendes:
Was ist höher zu bewerten?
Das Leben und/oder die Gesundheit anderer Personen oder das Eigentum des Falschparkers?
Die Antwort dürfte klar sein, das Leben und die Gesundheit einer Person überwiegt das Recht auf Eigentum und dessen Unversehrtheit.
Dies drückt schon die Anordnung der Grundrechte im Grundgesetz (Art. 1-19) aus. Die wichtigsten Grundrechte stehen ganz vorne, je weiter hinten ein Grundrecht steht, desto "weniger ist es wert".
Hier darf also mit dem Fahrzeug alles getan werden was notwendig ist um der anderen Person helfen zu können und die Kosten die dadurch entstehen hat alleine derjenige zu tragen, der sie durch sein Fehlverhalten verursacht hat, in dem Fall der Falschparker.

cingsgard

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Sonntag, 18. Mai 2008, 12:20

So in etwa habe ich mir das auch gedacht.
Nur bin ich ehrlich zu faul, im Internet nach den ganzen Gesetzestexten usw. zu suchen.
Aber lag ich wohl nicht ganz falsch :-)
Gruß, cings

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