Moin !
Also ich hab hier ein Fahrzeug stehen welches wegen Steuergerätschaden seit 07/2010 keine gültige HU/AU hat und 12/2010 abgemeldet wurde.
Nun hab ich der Kiste ein neues Steuergerät eingepflanzt und sie läuft wieder 1a.
Jetzt will ich den natürlich wiederzulassen.
Das Fahrzeug war auch vorher auf mich zugelassen.
Alte Kennzeichen hab ich ich möcht aber neue mit einer anderen Buchstaben/Zahlen Kombination welche ich mir hab schon reservieren lassen.
Ausserdem sind die alten kennzeichen total verranzt so das ich sowieso neue bräuchte.
Das geht wohl, so wie ich gelesen hab, auch.
Von der Versicherung hab ich einen Brief erhalten in dem steht das ich innerhalb von 18 Monaten mit dem alten ungestempeltem Kennzeichen auf direktem Wege zur HU/AU und von dort dann auch zur Zulassungsstelle fahren darf.
Gut, dies möchte ich natürlich auch tun erspart mir teure rote Nummern.
Jedoch säh es bei mir dann so aus:
Mit altem ungestempeltem Kennzeichen zur HU/AU.
Von dort dann mit HU/AU Bericht zur Zulassungsstelle.
Beim Schildermacher neues Kennzeichen mit der neuen Nummer anfertigen lassen.
Fahrzeug zulassen.
Reicht beim Schildermacher die Reservierungsbestätigung für's Kennzeichen oder muss ich erst in die Zulassungsstelle ?
Brauch ich von der Versicherung eventuell noch irgendwas ausser der Versicherungsbestätigungsnummer weil ich ja ein anderes Kennzeichen als bisher haben will ?
Gruss