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Italo-Welt

B-Flash-D

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Mittwoch, 26. August 2009, 10:18

Unfall :-(

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Hi zusammen,

Ich hatte vor ca. einem Monat ein sehr unschönes Erlebnis auf dem Parkplatz eines allseits bekannten FastFood Restaurants.
Ich saß in meinem Auto und wollte rückwärts ausparken, beim umdrehen, um nachzuschauen ob frei ist, sehe ich einen roten C Corsa auf mich zukommen, ebenfalls im Rückwärtsgang. Denke ich mir so "Lassen wir eben den zuerst fahren... Man muss ja nicht drängeln, habs ja nicht eilig..." Als dieser dann ca 30 cm vor meiner Beifahrertür zum stehen kommt hab ich erstmal durchgeschnauft, weil ich shcon damit gerechnet habe, dass ich gleich ne Delle haben werde.
Aber anstatt den Vorwärtsgang reinzumachen setzt die Fahrerin noch einmal zurück und KNALL hing sie an meiner Beifahrertür...

Laut Werkstatt war das Problem, dass man die Delle nicht einfach ausbeulen konnte, weil sie genau in der Höhe des Seitenaufprallschutzes lag (Metall dicker, Rohr dahinter eingedellt). Also --> komplett neue Tür.
Das ganze ist zwar bisher gut geregelt von Statten gegangen, ich war in der Werkstatt, habe einen Kostenvoranschlag machen lassen (1500€), den die Versicherung der gegnerischen Partei auch angenommen hatte.

Laut Werkstatt ist der Wagen kein Unfallfahrzeug, da ja nicht geschweißt oder ausgebessert wird, es wird ja eine komplett neue Tür eingesetzt.

Aus den ursprünglichen 3 Tagen, die die Werkstatt angesetzt hatte wurden fast 2 Wochen. War aber für mich kein Problem, da ich als Leihfahrzeug einen nagelneuen Fiat Bravo 1.2l T-Jet bekommen hatte 8-)

Beim abholen des Fahrzeuges allerdings hat die Werkstatt gemeint, dass der Lackierer Probleme mit dem Lack hatte und nachdem er die Tür 3 MAL lackiert hatte sich entschlossen hat die ganze Seite zu lackieren. Daher würde das ganze leider noch teurer werden (interessiert mich ja nicht, da die Versicherung zu zahlen hat).
Daraufhin fragte ich aber, ob das Fahrzeug nun als Unfallwagen zählt, wegen Lackdichte usw. laut der Werkstatt ist es keiner, da der Lackierer ja den Lack, den er neu draufgemacht hat vorher abgeschmirgelt (oder so) hätte. Daher wäre kein Unterschied zu den restlichen Teilen des Fahrzeuges.

Nun habe ich aber doch MAL die Frage an die Community, wann ein Fahrzeug als Unfallwagen zählt? Zählt meiner als ein solcher? Wie sieht es mit Wertminderung aus?

Anbei noch ein paar Bilder des Unfalls und meines Leihwagens.
»B-Flash-D« hat folgende Bilder angehängt:
  • Delle1.jpg
  • Delle2.jpg
  • DSC00027.jpg
  • DSC00075.jpg
  • DSC00077.jpg

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macmos

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Mittwoch, 26. August 2009, 10:54

RE: Unfall :-(

@B-Flash-D
Ich finde das ist sehr sehr viel Geld für die Reparatur (die kleine Delle),
ist ja alles in allem bald 2.500 Euro (Kostenvoranschlag + Mietwagen + Zuschlag Seite lackieren)

Wenn man Kotflügel Türen oder Hauben wechselt (nichts schweißt) ist es kein Unfallwagen
soweit mir bekannt ist, aber ich bin kein Jurist.

Passt der Farbton linke Seite zu rechter Seite oder ist ein Farbunterschied da.
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

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B-Flash-D

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3

Mittwoch, 26. August 2009, 11:01

Ja, fand ich auch, dass es sehr viel Geld ist für die kleine Delle. Allerdings war mir das ganz ehrlich egal, ich musste ja nichts zahlen.
Laut Werkstatt war die Delle an einer richtig doofen Stelle, dass nur eine Tür den Schaden komplett bereinigen würde, ansonsten würde man immer irgendwo was sehen von dem Unfall.

Wegen dem Farbton: Also mir ist bisher kein Unterschied aufgefallen... Bin zwar kein Fachmann, aber auf den ersten Blick siehts gut aus.
Bei Gelegenheit mache ich MAL ein Foto.

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Nuitari

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Mittwoch, 26. August 2009, 11:02

hmm... der Lackierer wird den lack sicher nur angeraut haben. Wenn da jetzt einer mit nem Lackmessgerät ankommt, wird der sagen: "da wurde schonmal was gemacht"

Also ich hätte den Wagen SO nicht angenommen. Der hätt mich vorher anrufen müssen und fragen, ob er die ganze Seite überhaupt lackieren darf!!!

B-Flash-D

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Mittwoch, 26. August 2009, 11:12

Was sollte er denn sonst machen? Laut Aussage der Werkstatt hatte er "Probleme mit dem Lack" daher hat er das so gemacht... Also wie schon gesagt, optisch kann ich keine Unterschiede feststellen.

Hat jemand schon Erfahrungen mit so einer Art von Schaden? Wie schaut es denn da mit Wertmiderung aus? Bekomme ich was von der Versicherung?
Der Wagen hatte zum Unfallzeitpunkt noch 2 Tage Neuwagengarantie.

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Nuitari

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6

Mittwoch, 26. August 2009, 11:16

Was ich da hätte gemacht?
Ich hätte gesagt: "achso cool... Vertragsbruch, weil das Auto nicht repariert wurde wie vertraglich abgemacht!?" "sie hören von meinem Anwalt"

Weil wenn DA einer mit nem Lackmessgerät dran geht wenne den verkaufst, der wird nicht erfreut sein, denn der Lackierer hat mit sicherheit nicht den Lack bis auf die grundierung runtergeschliffen, sondern nur angeraut. Dadurch resultiert zu dicker Lack fürs Messgerät ;-)

Crank90

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Mittwoch, 26. August 2009, 11:31

richtig, wenns en guter lackeirer gewesen wäre, hätte er nicht FÜR DICh entscheiden, sondern erstmal dich gefragt, ob er das darf, weil normalerweise musst du das entscheiden, und nicht die für dich! und wie oben schon gesagt, mach brauch nur en Schichtdickenmessgerät, und dann sind statt der normalen 60 um lack 120 wenn nicht noch mehr drauf, und dann heißts, nee da war MAL en Unfall, den nehm ich nicht!

Also ich wär an deiner stelle zu dem Lackierer gegangen, und hätte erstma den richtig angeschissen, und hätt den wagen so nicht angenommen! Wenn ich mciht nicht irre wars auch noch ne Neue türe! Okay wenn er probleme mit em lack hat ist das sein problem, aber da hat der Kunde normal nicht drunter zu leiden...??
naja dein ding, ich hätt es nicht so angenommen!

gruß

Joerg

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8

Mittwoch, 26. August 2009, 11:37

Deine Aussage und die des Lackierers widersprechen sich.
Wenn der Lackierer sagt, dass er die Tür alleine nicht lackieren kann, weil es dann einen sichtbaren Unterschied gibt, dann hat er die ganze Seite lackieren müssen, damit es nicht auffällt.
Also muss ein Unterschied da sein, der dir allerdings nicht auffällt, weil jetzt die ganze Seite lackiert ist und man den Unterschied somit nur im Vergleich zum restlichen Auto feststellen könnte.

Und klar hast du jetzt einen Unfallwagen, was du auch angeben müsstest beim Weiterverkauf, da anhand einer Lackdickeprüfung sofort festgestellt würde, dass die gesamte Seite lackiert wurde und das automatisch Misstrauen schafft.

Soweit mir bekannt ist, dürfest du aus dem Zeitraum der Anrechenfähigkeit einer Wertminderung bereits heraus sein, da dein Wagen ja schon fast 2 Jahre alt ist.

@Nuitari
Es gibt keine vertragliche Vereinbarung zwischen der Werkstatt und dem Eigentümer des Autos, sondern nur eine Verbindung zwischen der gegnerischen Versicherung und dem Eigentümer.
Die Werkstatt ist in dem Fall nur eine zwischengeschaltete Institution, die den Schaden beseitigt und arbeitet eigentlich nicht für den Eigentümer, sondern für die Versicherung.
Von der wird sie schließlich auch bezahlt.
Somit kann man als Eigentümer auch keinen Anwalt einschalten gegen die Werkstatt wegen der Art der Reparatur.

Davon abgesehen hätte die Werkstatt trotzdem vorher den Eigentümer informieren müssen, weil der wiederum die gegnerische Versicherung hätte informieren müssen, da der ursprüngliche Kostenansatz ja jetzt überschritten wurde und man sich daher erstmal die Rückversicherung der Versicherung hätte holen müssen.
Die könnte jetzt nämlich durchaus in die Versuchung kommen die zusätzlichen Kosten abzulehnen!
Hier könnte man dann allerdings doch wieder auf die Werkstatt zurückgreifen, da sie ohne Auftrag gehandelt hat (der erste Auftrag sah ja anders aus) und evtl. Schadensersatz geltend machen.

Nuitari

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Mittwoch, 26. August 2009, 11:42

Genau so sieht das aus! Danke^^
Ich hätt das nicht besser erklären können ;-)

B-Flash-D

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Mittwoch, 26. August 2009, 11:52

Zitat

Original von Joerg
Deine Aussage und die des Lackierers widersprechen sich.
Wenn der Lackierer sagt, dass er die Tür alleine nicht lackieren kann, weil es dann einen sichtbaren Unterschied gibt, dann hat er die ganze Seite lackieren müssen, damit es nicht auffällt.
Also muss ein Unterschied da sein, der dir allerdings nicht auffällt, weil jetzt die ganze Seite lackiert ist und man den Unterschied somit nur im Vergleich zum restlichen Auto feststellen könnte.

Wie schon gesagt, mir ist nichts aufgefallen. einem Bekannten, der als Maler und Lackierer arbeitet auch nicht... Kann natürlich sein, dass wir nur nicht gründlich genug nachgeschaut haben.

Zitat

Original von Joerg
Soweit mir bekannt ist, dürfest du aus dem Zeitraum der Anrechenfähigkeit einer Wertminderung bereits heraus sein, da dein Wagen ja schon fast 2 Jahre alt ist.

Da habe ich mich bereichts nachgeschaut. Fakt ist, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine 2 Jahre alt war. Außerdem Fakt ist, dass eine Wertminderung mindestens für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren geltend gemacht werden kann.
Nur wann genau dies der Fall ist weiß ich allerdings nicht.

edit: Ich muss zum Thema "ganze Seite lackieren" noch etwas beichten: Mir war es ganz ehrlich sogar recht, dass die ganze Seite lackiert wurde, weil so ein paar kleinere Kratzer weg waren, die ich zu verschulden hatte :oops: Ich habe einmal beim tanken den Fehler gemacht und versucht mit dem dort liegenden Schwamm Vogelkot neben dem Tankdeckel zu entfernen... Dabei aber nicht beachtet, dass der Schwamm voll mit Sand war... Ich habe es natürlich recht schnell bemerkt was für eine Sche**e ich da gebaut hatte...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »B-Flash-D« (26. August 2009, 11:55)

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Carsten84

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Mittwoch, 26. August 2009, 13:38

Zitat

Original von Joerg
Und klar hast du jetzt einen Unfallwagen, was du auch angeben müsstest beim Weiterverkauf, da anhand einer Lackdickeprüfung sofort festgestellt würde, dass die gesamte Seite lackiert wurde und das automatisch Misstrauen schafft.

da wiedersprichst du dir jetzt aber! Es ist in keinem Fall ein Unfallwagen, da das schadhafte Bauteil komplett ausgetauscht wurde und es nicht zu sonstigen Schäden an der Karosserie gekommen ist. Ebenfalls das überlackieren der Fahrzeugseite ist keineswegs ein Grund für eine Wertminderung, mit der Begründung, es würde sich nun um einen Unfallwagen handeln. Man muss sich nur MAL vorstellen, jemand zerkratzt mit einem Schlüssel die komplette Autoseite, dann muss auch alles überlackiert werden. Doch dadurch handelt es sich ja nicht gleich um einen Unfallwagen.
Bei einem späteren Verkauf würde ich empfehlen, demjenigen Bilder von dem Schaden zu zeigen und am besten lässt man sich noch eine Bestätigung der Vertragswerkstatt, bzw. der Karosseriebauers über die ordnungsgemäße Beseitigung des Schadens geben.
Bilder von meinem Grande gibts hier
Auto Conen GmbH - Düren

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Joerg

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Mittwoch, 26. August 2009, 14:29

Ich habe mich jetzt MAL kundig gemacht und gebe Carsten84 recht!

Wertminderung und Unfallfahrzeug hat beides mit dem Rechtsbegriff "erheblich" zu tun.

Wertminderung:

Zitat

Erheblich in diesem Sinne ist ein Schaden dann, wenn er nicht Bagatell- oder nicht nur Blechschaden ist (z. B. ein Schaden an der Außenhaut oder an Anbauteilen, der mit einfachen Mitteln so behoben werden kann, dass der ursprüngliche Zustand vollständig wiederhergestellt wird). Als Faustregel gilt, dass ein merkantiler Minderwert dann in Frage kommt, wenn die Reparaturkosten mehr als 10 % des Fahrzeugwertes ausmachen. Dieser %-Satz gilt aber keinesfalls "absolut" - vor allem bei sehr jungen Fahrzeugen kann auch ein %-Satz von 7 % und weniger angenommen werden.

Und hier etwas zum Unfallfahrzeug:

Zitat

Der Begriff der Unfallfreiheit wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert (vgl. OLG Köln, DAR 1975, 327; OLG Hamm OLGR 1995, 55; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301; OLG Rostock OLGR 2005, 46; OLG Düsseldorf ZfS 2005, 130; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rn. 1388 m.w.N.). Danach ist hier davon auszugehen, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden hatte. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass das Fahrzeug rundherum Parkschäden unterhalb der Fensterscheiben aufwies (Kratzer, Schrammen, Streifschäden und geringfügige Blechschäden), die darauf beruhten, dass der Vorbesitzer beim Ein- und Ausfahren aus seiner Garage mehrfach an dem Garagentor hängen geblieben war und dadurch die Schäden verursacht hat. Ausweislich des im Berufungsrechtszug im Original vorgelegten Gutachtens des Sachverständigen L. sind zudem geringe Spachtelarbeiten im Bereich des hinteren linken und rechten Kotflügels durchgeführt worden und es erfolgte auch eine Lackierung oberhalb des Fensters hinten links. Zur Beseitigung dieser Vorschäden erfolgte unstreitig eine Neulackierung unterhalb der Fensterscheiben für 1.600,00 EUR, die als Versicherungsschaden abgerechnet werden konnte. Jede einzelne dieser reparierten Beschädigungen stellt bei einem zum Kaufzeitpunkt neun Jahre alten Fahrzeug keinen Unfallschaden dar, sondern ist eine Bagatelle. Die Summe mehrerer ordnungsgemäß reparierter Bagatellschäden führt ebenfalls nicht dazu, dass nunmehr ein Unfallschaden vorliegt (ebenso: OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).

Punto09

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13

Mittwoch, 26. August 2009, 14:42

MAL abgesehen davon, von wem willst Du die Wertminderung haben?

Die Versicherung wird'S Dir nicht zahlen, da die Wertminderung nicht in direktem Zusammenhang mit dem Schaden steht, sondern der Lacker es im endeffekt zu verantworten hat, da er seinen Job falsch gemacht hat.

Ergo kannst Du nur noch an den Corsa Fahrer/in rantreten, bzw. dem Lacker sagen dass Du von Ihm respektive von seiner Betriebshaftpflichtversicherung die Wertminderung gezahlt haben willst.

Wenn Du Rechtschutzversichert bist, dann frag MAL Deinen Anwalt.

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