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Babymaserati

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Sonntag, 30. März 2008, 22:16

Unfall mit Sommerreifen

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Hi,
es ist ja eine leidige Frage wann man endlich die Sommerreifen drauf ziehen kann. Mittlerweile haben wir schon fast April und ich will jetzt endlich auf Sommerreifen wechseln. Nur was ist mit der Versicherung, wenn man im April mit Sommerreifen einen Unfall wegen Glätte baut. Zahlt die Versicherung dann? Weil eine richtige Winterreifenpflicht wie in anderen Ländern, gibt es bei uns nicht.
Mir nach, ich folge!

Mein Grande Punto: 1.4 8V Dyn. Blau, 16" Brock RC12, BMC Luftfilter, 40/40 Novitec Federn, Novitec Grill Oben/Unten, Einstiegsleisten


mib85

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Sonntag, 30. März 2008, 23:57

Servus...

Der gesetztgeber sagt "...der Witterung entsprechende Bereifung...", d.h. selbst wenn im Juli auf einmal -10°C und glatteis wären und du hättest Sommerreifen drauf, wärst du am ar... Und die versicherungen nehmen in den meißten fällen alles nochmal ne spuhr schärfer, wie z.Bsp. :

Gesetztgeber: max. 0,5promille
Versicherung: max 0,0promille

Gesetztgeber: Autobahn ist unbegrenzte Geschwindigkeit fahrbar (außer in beschränkten zonen natürlich)
Versicherung: Wenn man die richtgeschwindigkeit (130km/h) deutlich übertritt und einen unfall baut, zahlen die nicht, obwohl du rechtlich gesehen auch mit 250km/h fahren darfst

MfG
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Mein Grande Punto: 1.9 MJet Sport, Crossover Schwarz, Interscope, 2-Zonen-Klima, ChromShadow, Blue&Me


Colo

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Montag, 31. März 2008, 08:26

Hehe, den Unfall bei 250 und dem folgenden Anspruch auf Versicherungsleistung will ich sehen ;)

Mich interessiert aber woran die Versicherung erkennen will was für Verhältnisse geherrscht haben.
Im Polizeibericht stehen sicher keine Temperaturen drin.
Glatteis bzw. Schnee werden sicher genannt, aber eine Temperatur von 1-5° ?

Mein Grande Punto: GP Linea Sportiva Sport 1,4 T-Jet, 136,6PS bei 30° Aussentemperatur, Sperma weiß, Bridgestone Potenza 205/45 R17, Klimaautomatik, getönte Heckscheiben, Interscope, Innenaustattung schwarz/grau, Multifunktionsdisplay mit Ladedruckanzeige, MAL


Lacki

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Montag, 31. März 2008, 08:38

Wenn das so weiter geht mit dem Wetter brauchste eh nur noch Winterreifen dann haben die Reifenfragen ein Ende...Ich hol ja heute meinen GP ab und werd da auch die Sommerreifen drauf lassen.

mib85

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5

Dienstag, 1. April 2008, 00:14

Servus...

Die 250 war ja nur nen (übertriebenes) beispiel :lol:
Und wegen der witterung... man kann das wetter für einen ort über mehrere wochen hin noch abrufen, da diese daten aus stastik-gründen für ne weile gespeichert werden ;-)

MfG
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Joerg

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6

Dienstag, 1. April 2008, 17:36

Zitat

Original von Colo
Mich interessiert aber woran die Versicherung erkennen will was für Verhältnisse geherrscht haben.
Im Polizeibericht stehen sicher keine Temperaturen drin.
Glatteis bzw. Schnee werden sicher genannt, aber eine Temperatur von 1-5° ?

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Wenn z.B. der Unfallgegner aufpasst und die Polizei drauf anspricht, dann werden die das auch ganz sicher vermerken.

Aber ganz davon abgesehen würde ich mit dem Reifenwechsel noch etwas warten.
Mitte April ist eigentlich ein gutes Datum um wieder auf Sommerreifen zu wechseln.
Fakt ist nunmal, dass mit der Einführung dieser "Winterreifenregelung" die Versicherungen höchstwahrscheinlich bei jeden Unfall bei Glätte mit Sommerreifen die Regulierung ablehnen werden.

Black Devil

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7

Dienstag, 1. April 2008, 23:54

Zitat

Original von mib85
Servus...

Der gesetztgeber sagt "...der Witterung entsprechende Bereifung...", d.h. selbst wenn im Juli auf einmal -10°C und glatteis wären und du hättest Sommerreifen drauf, wärst du am ar... Und die versicherungen nehmen in den meißten fällen alles nochmal ne spuhr schärfer, wie z.Bsp. :

Gesetztgeber: max. 0,5promille
Versicherung: max 0,0promille

Gesetztgeber: Autobahn ist unbegrenzte Geschwindigkeit fahrbar (außer in beschränkten zonen natürlich)
Versicherung: Wenn man die richtgeschwindigkeit (130km/h) deutlich übertritt und einen unfall baut, zahlen die nicht, obwohl du rechtlich gesehen auch mit 250km/h fahren darfst

MfG


1.) WinterreifenPLICHT gibt es nicht sonder das Auto (nicht die Reifen an sich) müssen den Witterungsbedingungen angepasst sein.Schau MAL unter der Internet seite von dein Polizeibehörde ich hab mir das ausgedruckt und hab das immer jetzt im Auto dabei falls die Rallyleitung es übertreiben möchte.

2.) Nicht 0,5 sonder 0,3 ist jetzt der richtwert für leute die nicht mehr in der Probezeit sind und für die anfänger 0,0 °/.. das kann ich deshalb bestätigen weil ich letzten Samstag in eine Alkoholkontrolle gekommen bin und ich hatte 0,28 Promill und ich hab weiterfahren dürfen WOBEI der Polizist gemeint hat bei einem Unfall ist mein FS weg bei 0,3 hätte die sache wohl anders ausgeschaut....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Black Devil« (1. April 2008, 23:55)


Joerg

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8

Mittwoch, 2. April 2008, 18:17

Zu 1.: Dazu gehören nunmal auch die (Winter)Reifen, dazu gehört auch Wischwasser, Scheibenwischerblätter usw.
Zu 2.:
Absolutes Verbot alkoholischer Getränke - 0,0 Promille

* Geldbuße für Führerscheininhaber unter 21 Jahren und für Führerscheininhaber in der Probezeit:
2 Punkte, 125 Euro Geldbuße, Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre (und Aufbauseminar)

Relative Fahruntüchtigkeit - 0,3 bis unter 0,5 Promille

* Nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
* Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer.

Relative Fahruntüchtigkeit - ab 0,5 Promille

* Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
1. Verstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot,
2. Verstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot,
jeder weitere Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot.
* Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn ein Unfall passiert:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Absolute Fahruntüchtigkeit - ab 1,1 Promille

* Strafbar:
7 Punkte, Geld-/Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis - 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer,
bei einem Unfall: Schadenersatz, Schmerzensgeld, eventuelle Rente an Unfallopfer

Black Devil

Mitgliedschaft beendet

9

Mittwoch, 2. April 2008, 19:59

Nett nett ;-)

Puntissima

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10

Donnerstag, 3. April 2008, 18:11

na ich wollts nich drauf anlegen :razz:
Liebe Grüße, Anke

mein EX-GP...

Mein Grande Punto: mein Ex GP: 1.4 8V, Borbet X8, Novi Heckspoiler,Ragazzon Duplex 4Rohr,Merkur Heckansatz, KW V1 Inox, Motorhaubenverlängerung (BB), K&N Sportluffi, Merkur Rückleuchten, Rieger Spoilerlippe, Airbrush im Innenraum *AKTUELL: Volvo V50*


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