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Agroann

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Samstag, 12. November 2011, 20:44

Über Rot Gefahren.

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Also folgendes:

Ich stand an einem Linksabbieger. An Der Ampel ist die Ampelphase immer etwas länger also braucht länger um Grün zu werden.

Jetzt stand ich da schon echt lange. Ich konnte erkennen das die Fußgänger rot Grün Rot hatten. mein Gegenverkehr hatte durchgehend grün. Mein mit verkehr hatte rot grün rot.

So als kein Gegenverkehr war bin ich langsam abgebogen wohl gemerkt bei roter ampel.

Zack hatte ich die Grünen im Nacken.

Soo Nun dazu sie hatten die wahl zwischen 4 Wochen Fahrverbot und bei rot rübergefahren unter 1ner Sekunde.

ich habe die strafe unter einer Sekunde bekommen.

was kommt da jetzt auf mich zu? ich rechne so mit 90 euronen. wie seht ihr das?
Hui hier sollte etwas stehen. :D

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Makzy

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2

Samstag, 12. November 2011, 20:52

(“ innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil“) 90,- EUR; 3 Punkte” siehe: http://www.bussgeldkataloge.de/)

Gruß ;)

Hibike

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3

Samstag, 12. November 2011, 22:47

hast ja noch nette kollegen der rennleitung erwischt, das du die wahl hattest :-D aber mein vorposter hat es schon geschrieben ;-) punkte sind halt bitter :cry:

sp0ng3b0ck

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4

Sonntag, 13. November 2011, 00:49

Zitat

Original von Makzy
90,- EUR; 3 Punkte


plus 23,50€ Bearbeitungsgebühr

Wobei ich MAL gelesen hatte, dass wenn deine Kontaktschleife nicht funktioniert, du nach 3 Ampelphasen vorsichtig über Rot fahren darfst?! Wo und wie verlässlich das ist, keine Ahnung, sry.

Mein Grande Punto: 1.9 Mjet Sport mit DPF / TT Stufe II / Blue&Me / getönte Scheiben ab Werk / 17" Chromeshadow gold / TFL in den original NSW / Eibach 45/30 / Spurverbreiterung


Makzy

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5

Sonntag, 13. November 2011, 02:18

Achja ;D Bearbeitungsgebühr ;D sry xD

Wegen der Ampel, wenn sie nicht grün wird:

Zitat

Verkehrsrecht: Was tun, wenn die Ampel rot bleibt? Ausnahme vom Haltegebot an roten Ampeln: Ob defekt oder weil das wartende Fahrzeug nicht erkannt wird – die Ampel ist rot und bleibt es auch. Selbst nach etlichen Minuten kommt immer noch kein grünes Licht. Der ADAC erklärt, wann das Fahren trotz Dauer-Rot rechtens und was dabei zu beachten ist. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99) kann bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht "wesentlich länger" als 3 Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings "angemessen" ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten einzuhalten bzw. mindestens 2 "normale" Schaltphasen abzuwarten. Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt. Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelanlagen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren. Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz "rechts vor links".


Quelle

DU hast doch sicherlich son Zettelchen o.ä. bekommen, oder nicht? Wenn du deinem Geld nicht böse bist und evt ne KFZ Rechtsschutz hast, versuch es aufgrund der Quelle mit dem Urteil des OLG Hamm's anzufechten ;)

Agroann

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Sonntag, 13. November 2011, 04:14

hmm ne ich lass das jetzt so über mich ergehen. weil wenn ich in den wiederspruch gehe wird die strafe höher also dann bin ich über 1ner Sekunde meinten die netten herren.


aber ich fand es trotzdem eine frechheit. von vorne KAM nichts, kein fußgänger weit und breit.

naja die polizisten selbst meinten sie standen auch schon ne ganze weile da, aber man dürfe nicht fahren.

naja die punkte stören mich nicht. das ist das erstmal innerhalb von 5 Jahren.
Hui hier sollte etwas stehen. :D

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cingsgard

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Sonntag, 13. November 2011, 10:28

Ich kenn die Situation. Bei mir war es auch MAL das gleiche. Die normale Ampelphase Rot war sonst immer höchstens 2 Minuten. Ich habe 10 Minuten gewartet und es gab noch immer keine Grünphase. Da bin ich dann auch bei Rot über die Kreuzung auf die Landstraße eingefahren. Von dem OLG-Urteil Hamm wusste ich damals noch nichts.


Im nachhinein noch in den Widerruf zu gehen, wär jetzt wohl auch nicht mein Ding. Ich würde eben die 3 Punkte auch nehmen, so wie Du es vor hast. Ob es richtig oder falsch ist, sei MAL dahingestellt. Auf jeden Fall stressfreier und sicherer, denn wie Du schon angemerkt hast, kann es auch nach dem Widerspruch länger als 1 Sekunde ausgelegt werden.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


racegp

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Sonntag, 20. November 2011, 22:31

Bei uns war eines schönen morgens die Ampel dauerrot. Wie lange habe ich nicht mitbekommen, weil ich später eintraf und ungewöhnlich viele Leute schon warteten.

Als Querverkehr vorbei war, keine S-Bahn stören konnte, sind mehrere Autos losgefahren. Ich bin mitgefahren mit absichern in allen Richtungen. So nach Motto der Masse Folgen :roll:

Lacki

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Montag, 21. November 2011, 13:54

Recht haben und recht bekommen sind in Deutschland zwei ganz verschiedene Paar Schuhe und aktzeptieren ist oft um einiges leichter als verstehen.

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Montag, 21. November 2011, 16:38

Zitat

Original von Makzy
Achja ;D Bearbeitungsgebühr ;D sry xD

Wegen der Ampel, wenn sie nicht grün wird:

Zitat

Verkehrsrecht: Was tun, wenn die Ampel rot bleibt? Ausnahme vom Haltegebot an roten Ampeln: Ob defekt oder weil das wartende Fahrzeug nicht erkannt wird – die Ampel ist rot und bleibt es auch. Selbst nach etlichen Minuten kommt immer noch kein grünes Licht. Der ADAC erklärt, wann das Fahren trotz Dauer-Rot rechtens und was dabei zu beachten ist. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 486/99) kann bei einer Ampel auf Dauer-Rot nur dann von einem Funktionsfehler ausgegangen werden, wenn das Rotlicht "wesentlich länger" als 3 Minuten ununterbrochen leuchtet. Nur nach einer angemessenen Wartezeit darf die Kreuzung dann trotzdem überquert werden. Was allerdings "angemessen" ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn die Ampelschaltphasen können an vielbefahrenen Kreuzungen und an Hauptstraßen durchaus länger ausfallen. Daher empfiehlt der ADAC, eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten einzuhalten bzw. mindestens 2 "normale" Schaltphasen abzuwarten. Wer in einem derartigen Fall in die Kreuzung einfährt, muss besonders vorsichtig sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Gefährdung des Querverkehrs völlig ausgeschlossen werden muss. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Fahrer, der Dauer-Rot hatte, die volle Schuld auferlegt. Bedarfsgesteuerte Ampeln schalten erst dann auf Grün, wenn sich ein Fahrzeug nähert. Bei diesen Ampelanlagen kann es manchmal vorkommen, dass die in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen kleine Motorroller mangels Masse nicht erkennen und die Ampel daher nicht auf Grün umschaltet. Hier darf man dann entsprechend der oben beschriebenen Regeln auch bei Rot fahren. Bei einem echten Defekt sind moderne Ampelanlagen so programmiert, dass für alle Verkehrsteilnehmer das gelbe Licht blinkt. In diesen Fällen gelten an Kreuzungen die vorhandene Beschilderung oder die Anweisungen der Polizei, falls diese den Verkehr regelt; ansonsten bleibt es beim Grundsatz "rechts vor links".


Quelle

DU hast doch sicherlich son Zettelchen o.ä. bekommen, oder nicht? Wenn du deinem Geld nicht böse bist und evt ne KFZ Rechtsschutz hast, versuch es aufgrund der Quelle mit dem Urteil des OLG Hamm's anzufechten ;)


Ich kann dem nur zustimmen. Ich hätte es nicht so auf mich sitzen lassen. Wenn du Rechtschutzversichert bist, würd ich dagegegn angehen. Aber das muss man natürlich selber wissen, wenn du keine Lust auf den Stress hast...dann nimms halt so hin. Kann nur persönlich von mir sprechen.

Mein Grande Punto: Verkauft!!


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