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Mein Grande Punto: 1,9 Multijet DPF ca.160PS (Speedkit), Schwarz, Dvd-Player(Audiovox 9311ts), Audiosystem(Gelb)-Anlage, Bodykit Carzone, Rieger, X-one), AngelEyes, LED-Rückleuten, Unterbodenbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung, xenon 8000k
Mein Grande Punto: New Orleans Blauer Grande Punto Sport, mit 120PS aus dem T-Jet, Klimaautomatik, getönten Scheiben ab Werk(nachgetönt), Komfortpaket, Blue&Me, Eibach 45/30 Federn...
Mein Grande Punto: GP-A G-Tech Spezial ;-)
Mein Grande Punto: T-Jet weiß/schwarz, KW-Gewinde V1, Bi Color Take Off Felgen, Innen Komplett KÖNIG schwarz/weiß mit K5000, Ralley Streifen/Alle Rückleucheten/Seitenblinker/Bremssättel Schwarz, Friedrich Gruppe A Auspuff UND TT-Chiptuning Stufe II
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Mein Auto: MX-5 GT-R noch 140PS ;) Clarion NX501e, Hertz K6L
Zitat
Original von bigben
Ach ja Telekom oder sonst wer gibt die Daten nicht einfach weiter, sondern der abmahnende Anwalt stellt Strafantrag und dann muss der Anbieter ( egal wer ) die Adresse zur IP-Adresse weiterreichen und dann kommt eine Abmahnung die eine Unterlassungserklärung beinhaltet...
Mein Grande Punto: GP-A G-Tech Spezial ;-)
Zitat
Original von Stinger X
Hi,
habe auch so ein Mist am Hals...
Aber es geht hier bei der Urhebrrechtsverletzung (zumindest bei mir)
nicht um den Download sondern um den Upload !
(das muss man sich erst MAL vohrstellen)DT_ow:
Auch zu deiner Frage NÖ da kanste nichts gegen machen,
nur ganz regulär kündigen wie ICH.
Zitat
st der Download von MP 3 Dateien legal? Die Frage, ob der Download von MP3-Dateien legal ist, ist rechtlich umstritten. Wie bereits dargestellt, ist eine Vervielfältigung von Musik gemäß § 53 ABS. 1 Urhebergesetz nur im privaten Kreise statthaft. Die Veröffentlichung im Netz hat somit zur Folge, dass die Vervielfältigung nicht durch § 53 ABS. 1 Urhebergesetz erlaubt war. Es wird daher angenommen, dass wenn die Ausgangskopie der MP3 Datei auf im Internet illegal ist, auch der Download nicht erlaubt ist. Die Diskussion geht vereinfacht in die Richtung, dass das, was illegal angeboten wird, auch nicht rechtmäßig kopiert werden kann. Durch den Download wird das Musikstück vervielfältigt, so dass ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß § 106 Urhebergesetz gegeben ist. Die Befürworter, die den Download von MP3-Dateien als legal ansehen, argumentieren in erster Linie damit, dass § 53 Urhebergesetz vom Wortlaut nicht auf die Legalität des Ausgangsmaterials abstellt. Soweit im Rahmen der Privatkopie gemäß § 54 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht durch eine Abgabe auf Tonträger vorgesehen ist, sei dies kein Argument, die Illegalität der Privatkopie im Fall des Internetdownloads anzunehmen, da sich § 54 Urhebergesetz lediglich an die Hersteller der entsprechenden Geräte wendet. Da § 53 Urhebergesetz selbst keine legal entstandene Ausgangskopie erwähnt, kann sich eine solche Einschränkung nur aus allgemeinen Normen oder Rechtsgedanken ergeben. Hier sind die Grundwertungen des § 96 Urhebergesetz heranzuziehen, demzufolge rechtswidrige gestellte Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden dürfen. Aus § 96 Urhebergesetz lässt sich somit der allgemeine Rechtsgedanke herauslesen, dass eine Nutzungshandlung, die als Ausgangsmaterial ein urheberrechtswidrig erstelltes Stück verwendet, nicht zulässig sein kann. Im übrigen ist das Gefahrenpotenzial gerade bei digitaler Vervielfältigungsmöglichkeit ähnlich hoch. Zudem würde, würde man den Download erlauben ursprünglich illegales Material dadurch im Nachhinein durch eine unberechtigte Vervielfältigungshandlung legal werden. Diese "Musikwäsche" kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Eine Abmahnung oder ein Strafverfahren kann sogar drohen, wenn auf einer Homepage auf Seiten gelinkt wird, auf denen MP3-Dateien heruntergeladen werden können. Nach dem neuen Urheberrecht wird eine Privatkopie bei Musik-CDs, die mit einem Kopierschutz versehen sind, nicht mehr erlaubt sein. Strafverfahren gegen Internetnutzer, die sich MP3-Dateien heruntergeladen haben, sind jedoch nicht bekannt. Auf die Tatsache, ob die MP3-Dateien kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden, kommt es bei der Frage, ob der Upload illegal ist nicht an. Bei einem gewerblichen Verbreiten von MP3-Dateien ist jedoch mit einem höherem Strafmaß zu rechnen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tim.Schoofs« (24. März 2010, 16:56)
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